Ausgabe 
4.5.1833
 
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B e k a n n t m a ch u n g e il.

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389) Freitag den 10. d. M., Morgens 10 Uhr, soll oie herrschaftliche Erbleilunüble, die Strohmühle, unweit Königsberg, nebst den dazu gehörigen, im Erblcihverbande stehenden, sowie des jetzigen Besitzers cigenthümlichen Grund­stücken, unter den im Termin bekannt gemacht

124,2 Q. Kl. oder 66 H/16 Ruthen Garten am Hamm, zhttr., an Johann Phi­

lipp Schiefer, Philipps Sohn, zum Thcll mit Kartoffeln ic. ausgestellt.

zu Fellingshausen, da ein Nachgebot geschehen- , wiederholt versteigert werden.

Gießen am 1. Mai 1833.

Großh. Hess. Stadtgericht.

M it r l c r.

. autrifft.

223. Wer Drathschlingen (egt, sie seycn auf was sic wollen . . .

230. Wer Eier von Feldhühnern ausnimmt........

231. Wer Feldhühner - Nester zerstört . ......

240. Zeder, der seinen Hund mit in die Felder nimmt . . - oder der Hund wird todt geschossen, wcnu ihn der Jager

autrifft.

Tie Großherzvglichen Bürgermeister sind angewiesen, die Forst- und Feldschutzen hiernach in Wirren.

Gießen, am 25. April 1833.

Der Großhcrzoglich .yessiche Kreisrath des Krenes Gießen.

K. C. Knorr.

Edi k t a l l a d u u g.

2M) Nachdem gegen den gewesenen Stadt­rechner, Christian Tsetz.zu Gießen, der Coneurs- Prozeß erkannt worden ist, so werden alle die­jenigen, welche Forderungen oder sonstige An-

Montags den 3. Ium l. I

. . Vornüttags 9 Uhr> auzuzeigc-n und richtig zu stellens auch sich des Versuchs der Güte zu gewärtigen, gegenfalls sie obne besonderes PrLclusivcrkenntniß von der Masse

werden ausgeschlossen werden. 390) Dienstag den 7. Mai, Nachmittags

Gießen, den 29. März 1833. 2 Uhr, sollen auf dahiesigem Rathhamc zwe,

Großh. Hess Stadtgericht. Müller. Stücke blaues Tuch, .im Zwangswege öffentli» cher Versteigerung ausgesetzt werden. , Gießen, den 16. April T833.'

Großh. Hess. Stadtgericht. M ü l l e r.

Von hiesigen Jagdbeständern ist die Anzeige geschehen, daß mehreren Bestimmungen der Forststrafordnung von 1780 seither häufig entgegen gehandelt worden sei. Es werden deshalb die nachfolgenden Bestimmungen wiederholt zur Nachachtung bekannt gemacht.

209. Wer junge Haasen oder Feldhühner fängt...... . 5 Fl. « Lr.

211. Wenn Jemand, außer der Landstraße, in Waldungen, Gärten oder Feldern mit Schießgewehr ertappt wird, und den Schuß nicht ausgezogen oder den Hahnen abgeschraubt hat, nebst dein Verlust des Gewehres ........... 10

216. Wenn ein Hirt im Feld einen Hund laufen läßt ... 1

oder der Hund wird geschossen, wenn ihn der Jäger

V c r fr e i g e r u n g e n.

388) Künftigen'Montag den 6. b; M , Nachmittags 2 Uhr und die folgenden Tage ,, .... ...

zu derselben -Zeit, sollen in der Wohnung der 477) Auf freiwilliges Ansuchen des Bür- Sattler Sennerischen Erben auf dem Selters- gers und' Bäckermeisters Christoph Seipp dahier, Weg allerhand HausmoMien, namentlich Bett-, sollen nachstehende,.demselben zugehörige,Grund- zeug, Eisen, Kupfer, Zinn, und verschiedene stücke, als:' Holzmobilien gegen gleich baare Zahlung öffent- '"4 '' lich versteigert werden. , :

Gießen den 2. Mai 1833.

Großh. Hess. Stadtgericht. Müller.