Einzelbild herunterladen

174

fr

Vierpreis t.

1 Maas ordmaires Bier ......

kr.

6

Pf

1 Maas Doppelbier ........

Marktpreise.

1 Pfd. Hecht ------ - - - «

1 - Butter ------- - - - auch

5 Handkäse ---------

8 Eyer ----------- f

fr.

18

14

15

4

4

Illi 1 15.

1 halb ©immer Erbsen ------

1 - ' - Linsen ------

1 Psd. Waizenrnehl -------

1 - grob geschälte Gerste

1 - klein geschälte Gerste - - - -

fl.

j-a i i i i i 1 ** oo to 'S1 OD

Getraidepreise vom 21. Juli, in Frankfurter Währung den fl. a 6.0 kr.

t ä| b t e

G em äs

Walzen

K'o r it

Gerste

Hafer.

fl.

kr.

. fl.

kr.

fl.

fr.

fl.

fr.

Darmstnvr.....

Giessen . . . .*. .

Marburg am 15. Juli

Wretflar am 14. Juli

das Malter daS Malter auch

das Mött das Zlchtel

11

11

.10

12

40

45

30

8

8

6

8

20

25

20

7

6

5

7

30

30

30

4

4

3

5

3

20

30

Besondere Bekanntmachungen.

1) Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß am 15. Augustdieses Jahres der Re- krntirnngsrath dahier eröffnet und am 18. desselben Monats geschloffen werden wird.

Wer daher von den im Jahr 18l2gebor»cn Mi­litärpflichtigen in der vorbemcrkten Zeit seine etwai­gen Reklamationen und Beschwerden vorzutragen versäumt, oder das Nöthige zur Begründung seines Gesuches nrcht vollständig erbringt, hat seine des- fallsige definitive Abweisung von dem Rckrutirungs- Rathe sich selbst beizumeffen.

Um jedoch etwaigen Entschuldigungen von Un- kenntniß der bestehenden Vorschriften zu begegnen, maclst man die von derRekrutirungseommiffion an den Rekrutirungsrath verwiesenen Leute, sowie die­jenigen, welche bei der letzten Ergänzung von den Re­gimentern als untauglich zurückgewiesen worben sind, hiermit nochmals aufdie Artikel 28,30,34 u. 42 des Rckrutirungsgesetzes v. 20. Juli 1830, insbesondere aber auf die Art. 60 und 67 dieser Verordnung, nach welcher alle diejenigen, welche das Beibringen einer genauen Beschreibung ihrer Person unterlassen, ohne weiteres zurückgewiesen werden sollen, aufmerksam.

In Ansehung der bei der Rekrutirungs-Kommis- sion nicht vorgebrachten Reklamationen wird be­merkt, daß der Rekrutirungs-Rath diese nur in fol­genden Ausnahmsfällen berücksichtigen wird:

1) wenn die zur Begründung des Depotanspnch dienenden Umstände erst nach der Ziehung, M io kurz vorder Ziehung eingetreten sind, dgstj« erforderlichen Zeugnisse zur Ziehung nicht mch hergebracht werden konnten;

2) wenn die Rekrutirnngskommission einen Tepob anspruch uni deswillen verworfen hat, weil ein beider letzten Ergänzung als untanglichcO laffener, oder ein von der vorigen Musterung aus irgend einem Grunde zur laufenden Must« rung verwiesener Bruder als frei gebliebcnang« sehen wurde, und nun diese Unistände sich sog« ändert haben, daß der als frei geblieben <iiy rechnete Bruder entweder zum Militärdikl­abgegeben, oder zur-Abgabe mit dem nächD Contingent bestimmt worden, oder gestorben,!d. arbeitsunfähig geworden ist, sowie wenn

3) die etwaige Verspätung eines völlig begründest» Depotanspruchs erwiesenermaßen in einer Best saumniß der unteren Behörden ihren Grund hab

Gießen den 9. Juli 1832.

Ter Bürgermeister

C. Silbercisen.

2) Dem Publikum dient hiermit zur Nachricht/ daß der hiesige Salzpreis "für das Ausland von 4 fl. 30 fr. auf BierGulden im 24 fl.Fnß M den ganzen Sack Salz zu 200 Pfund Köllmsch