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W i e r p r e i g e.

1 Maas ordmaires Bier ......

fr.

6

Pf-

1 Maas Doppelbier........

tr.pf

7 |~

MarStpreise.

1 Psd. Hecht - - - - - - - -

fr.

18

Pf.

1

halb ©immer Erbsen ------

st.

kr. Pf. 40 -

1

- Butter ----------

15

1

- - Linsen ------

_

40 -

auch

16

1

Pfd. Waizenmehl -------

_

5 -

s

Handkche -----------

4

1

- grob geschälte Gerste - - - -

_

4 -

4

Eyer ------------

4

4

- klein geschälte Gerste - - - -

8-

Getraidepreife vom 20. October, in Frankfurter Wahrung den fl. a 60 fr.

Städte

G

e m ä s

Waiz en st. I fr.

K o st.

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fr.

Gerste fl. | fr.

Hafer fl. 1 fr.

DsrMSwM .....

das

Malter

--

5

30

3

31

Giessen......

das

Malter

8

25

6

40

4

10

3

Maxvurg am Octobr.

auch

8

35

"

4

15

das

Mött

7

_

4

30

3

40

2

LWetjlrrr am Octobr.

das

Achtel

9

8

5

4

Das Polizey-Bureau ist nunmehro in dem vormaligen RegieruH Kanzlei-Gebäude.

V e r st e i g e ru n gen.

1) Montag den 22. d. wird die Holzver-- steigerung in dem vorderen Stelzcnmorgen fort­gesetzt, und kommen darin vor, 213 Stecken eichen Scheid-, 77 Stecken Prügel-, 113Stecken Stock-Holz und 5650 Wellen; der Anfang ist Vormittag 8 Uhr. Gießen den 20. Octbr 1832

Der Bürgermeister:

C. Silberciscn.

2) Die Lieferung der, für den hiesigen Uni- versitäts-Marstall für 1833 erfoderlichcn Fourage soll Donnerstag den 25. dieses Monats, Vor­mittags um 10 Ubr, in der Wohnung des Unter­zeichneten an den Wenigstnehmenden öffentlich ver­steigert werden. Gießen den 19. October 1832.

Oßwa l d.

3) Mittwoch den 24. d. M. Morgens 10 Uhr werden 4 Stück ausrangirte Gendarmericpferde in der Gendarmerie-ii^aserne zu Gießen meistbietend gegen gleich baare Zahlung versteigert.

Gießen den 19. October 1832.

G i m b e l.

4) Nächsten Montag den 22. d. Morgens 11 Uhr soll bei Herrn Küfermeister Herbert ge­schnittenes Buchen-Brennholz, Haufenweis, gegen 2nfifiinn verlleiaert werden

Besondere Bekanntmachungen.

1) Der Unterzeichnete hat zwar den £t: nerstag zum Audienztag bestimmt. Es ist ii dessen, den bestehenden Vorschriften gemäß,! Einrichtung getroffen worden, daß auch an ffl deren Tagen von Vormittags 912 Uhr B von Nachmittags 25 Uhr immer Jemand auf dem Kreis-Bureau zu finden seyn wird, bei itd- cf)cm Gesuche mündlich vorgebracht und schnst liche Eingaben abgegeben werden können. Austa« dem aber wird auch der Unterzeichnete, wem fl hier anwesend und nicht verhindert ist, sich M mittags gegen 10 Uhr und Nachmittags gege» 2 oder 3 Uhr auf dem Bureau einfinden, md h weit es nöthig ist, die Anträge und Wunsche der Interessenten selbst vornehmen. Wahre NothD ausgenommen, wird demnach alles, ,was sich M die amtlichen Geschäfte bezieht, in seiner WohWg nicht angenommen, sondern auf das Bureau ver­wiesen werden. Gießen den 17. October 1832'

Der Großherz. Hessische Kreisrch des Kreises Gießen:

K. L. Knorr.

2) Die für das 3te Quartal d. I. verschulde! werdenden Schulgelder sind binnen 8 Tuge»