Einzelbild herunterladen

'Pf

1 Maas Doppelbier

1 Maas ordinaires Bier

Marktpreise,

fr. Pf-

6 -

Vierprris r.

I PfL. Hecht -

1 - Butter -

5 Handkäse - -

4 Eper - - -

auch

fr.

18

17

18

4

4

1 halb S immer Erbse» - - - . - 1 - - Linsen - - - . -

1 Psd. Waizenmebl ------ 1 - grob geschälte Gerste - - -

1 - klein geschälte Gerste - - -

fl.

fr.

44

48

6

4

8

Pf

Getraidepreife vom 11. Febr. in Frankfurter Währung den fl. a 60 fr.

Städte

G e m ä s

Walzen

K o

r n

G e

rste

Hafer

fl.,

fr.

st.

fr.

st-

fr.

st.

fr.

tsürmstad!.....

das Malter

3

37

Girssrn......|

das Malter

9

10

7

15

5

15

3

35

auch

».

Marbur g am 5. Februar

das Mött

7

20

6

10

4

20

2

20

OUU'ar am 4. Februar__j

das Achtel

10

25

8

40

6

20

4

E d i k t a l l a d u n g.

1) Der etwaige Besitzer der von Caspar Horn Pauls Sohn aus Steinbach im Jahre 1805. der Fran Hofräthin Baumer über 120 fl. Kapital er­richteten angeblich abgetragenen Schuldverschrei­bung hat seine Ansprüche an diese innerhalb 4Wo- chen bei der unterzeichneten Behörde so gcwifi gel­tend zu machen, als gegenfalls dieselbe für mortificirt erklärt werden wird.

Gießen am 26. Jan. 1832.

Großh. Hessisches Landgericht das.

P l o ch.

Besondere Bekanntmachungen.

1) Das Verzeichniß der im Jahr 1812 ge- bornen militärpflichtigen jungen Männer ist an dahiestgem Rathhause angeheftet. Indem man die­ses zur allgemeinen Kenntniß bringt, wird bemerkt, daß

1 .) alle in Bezug auf die angeschlagene Liste sich etwa ergebenden Reklamationen wahrend der nach Art. 23. des neuen Rekrutirungsgcsctzes bestimmten Zeitfrist von 14Tagen, also bis zum 23tcn d. M. iiicl. auf dahiesigem Bürgcrmeiste- reibürean vorgebracht werden müßen, daß fer­ner

2 .) alle diejenigen Kriegsdienstpflichtigen, wel­che in der Liste nicht eingetragen seyn soll­

ten, solches binnen gleicher Frist, bei Vermei­dung der durch Art. 24. des Rekrutirungsge. setzes angedrohtcn Strafe, anzuzcigen haben. Endlich werden

3 .) diejenigen, welche die Depotversetzung in Anspruch nehmen wollen, aufgefordert, sich Begründung ihres Gesuchs ebenfalls innerhalb der gestellten Frist bei dem Unterzeichne zu melden, indem in Gefolge höherer Verfüg»; zur Offenlegung des Protokolls für deöfalltz Reklamationen keine weitere Fristerstreckung Statt finden kann.

Gießen den 9. Febr. 1832.

Der Bürgermeister

C. Silbereisen.

2) Unabwendbare Verhältniße haben tüte Verspätung der Communal - Umlagen pro 1832 herbeigeführt, und konnte erst jetzt die von hoher Behörde crecutorisch erklärte Hebrollc zur Einnah­me an den Bürger und provisorischen Rechner, Hrn. Conrad Ncrn, wohnhaft in der Schloßgaffe, übergeben werden.

Indem man solches zur allgemeinen Kenntniß bringt, wird weiter bemerkt, daß diese Steuer in vier Zielen, nemlich in den Monaten Februar, März, April und Mai dieses Jahrs erhoben wird.

Gießen den 7ten Februar 1832.

Der Bürgermeister C. Silbe reisen.

I i i