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1 Maas Doppelbier
1 Maas ordinaires Bier
Marktpreise,
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6 -
Vierprris r.
I PfL. Hecht -
1 - Butter -
5 Handkäse - -
4 Eper - - -
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fr.
18
17
18
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1 halb S immer Erbse» - - - . - 1 - - Linsen - - - . -
1 Psd. Waizenmebl ------ 1 - grob geschälte Gerste - - -
1 - klein geschälte Gerste - - -
fl.
fr.
44
48
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Getraidepreife vom 11. Febr. in Frankfurter Währung den fl. a 60 fr.
Städte
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Marbur g am 5. Februar
das Mött
7
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6
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OUU'ar am 4. Februar__j
das Achtel
10
25
8
40
6
20
4
E d i k t a l l a d u n g.
1) Der etwaige Besitzer der von Caspar Horn Pauls Sohn aus Steinbach im Jahre 1805. der Fran Hofräthin Baumer über 120 fl. Kapital errichteten angeblich abgetragenen Schuldverschreibung hat seine Ansprüche an diese innerhalb 4Wo- chen bei der unterzeichneten Behörde so gcwifi geltend zu machen, als gegenfalls dieselbe für mortificirt erklärt werden wird.
Gießen am 26. Jan. 1832.
Großh. Hessisches Landgericht das.
P l o ch.
Besondere Bekanntmachungen.
1) Das Verzeichniß der im Jahr 1812 ge- bornen militärpflichtigen jungen Männer ist an dahiestgem Rathhause angeheftet. Indem man dieses zur allgemeinen Kenntniß bringt, wird bemerkt, daß
1 .) alle in Bezug auf die angeschlagene Liste sich etwa ergebenden Reklamationen wahrend der nach Art. 23. des neuen Rekrutirungsgcsctzes bestimmten Zeitfrist von 14Tagen, also bis zum 23tcn d. M. iiicl. auf dahiesigem Bürgcrmeiste- reibürean vorgebracht werden müßen, daß ferner
2 .) alle diejenigen Kriegsdienstpflichtigen, welche in der Liste nicht eingetragen seyn soll
ten, solches binnen gleicher Frist, bei Vermeidung der durch Art. 24. des Rekrutirungsge. setzes angedrohtcn Strafe, anzuzcigen haben. Endlich werden
3 .) diejenigen, welche die Depotversetzung in Anspruch nehmen wollen, aufgefordert, sich Begründung ihres Gesuchs ebenfalls innerhalb der gestellten Frist bei dem Unterzeichne zu melden, indem in Gefolge höherer Verfüg»; zur Offenlegung des Protokolls für deöfalltz Reklamationen keine weitere Fristerstreckung Statt finden kann.
Gießen den 9. Febr. 1832.
Der Bürgermeister
C. Silbereisen.
2) Unabwendbare Verhältniße haben tüte Verspätung der Communal - Umlagen pro 1832 herbeigeführt, und konnte erst jetzt die von hoher Behörde crecutorisch erklärte Hebrollc zur Einnahme an den Bürger und provisorischen Rechner, Hrn. Conrad Ncrn, wohnhaft in der Schloßgaffe, übergeben werden.
Indem man solches zur allgemeinen Kenntniß bringt, wird weiter bemerkt, daß diese Steuer in vier Zielen, nemlich in den Monaten Februar, März, April und Mai dieses Jahrs erhoben wird.
Gießen den 7ten Februar 1832.
Der Bürgermeister C. Silbe reisen.
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