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'l) Die Wittwe des gewesenen Eiseuhäudlcrs und Kastenmeisters Georg Melchior Becker, Ka­tharina Elisabethe Juliane geb. Kammer zu Gie­ßen, ist am 13. December vorigen Jahrs dahier verstorben und bat ein Testament hinterlassen, ru dessen Eröffnung Termin auf Donnerstag den 9. Februar d. I. Vormirtags 10 Uhr anberaumt w'orden ist- Da man die Jntcstaterben der vor- aedachten Erblasserin nicht kennt, so werden die­jenigen, welche an den Nachlaß derselben Erb- oder sonstige Ansprüche machen wollen und ein Interesse dabei haben, der Eröffnung des Testa­ments beizuwohnen, hierdurch öffentlich aufgefor­dert, so gewiß in dem vorbemerkten Termin, entweder in Selbstpersou oder durch genüglich Be­vollmächtigte vor unterzeichnetem Gericht zu er­scheinen, der Eröffnung des Testaments sich zu ge­wärtigen, als sonst mit der Testaments-Eröffnung und Inventarisation dennoch wird vorgeschritten werden und bei Vertheilung des Nachlasses auf die Erb - oder sonstigen Ansprüche sich nicht meldender Interessenten keine Rücksicht genommen werden kann- Gießen den 7. Januar 1832.

Großherzogl. Heff. Stadtgericht.

Müller.

3) Der etwaige Besitzer der von Caspar Horn Pauls Sohn aus Steinbach im Jahre 1805. der Frau Hofräthin Baumer über 120 ff. Kapital er­richteten angeblich abgetragenen Schuldverschrei­bung hat seine Ansprüche an diese innerhalb 4Wo- chen bei der unterzeichneten Behörde so gewiß gel­tend zu machen, als gegenfalls dieselbe für mortificirt erklärt werden wird.

Gießen am 26. Jan. 1832.

Großh. Hessisches Landgericht das. P l o ch.

Besondere Bekanntmachungen-

1) Dem Wunsche des Herrn Kaufmanu Ger­hard Tasche gemäß, hört die demselben provisorisch übertragene Erhebung ber städtischen Gelder mit dem 7. d. M. auf und geht Mittwochs den 8. Fe­bruar au den neu bestellten provisorischen Stadt­rechner, bisherigen Regierungs-Amts-Actuar Nern (wohnhaft in den: Hause der Wittwe des Gemeinderaths Franz in der Schloßgaffe) über ; von welchem Tage an daher alle städtischen Gel­

der, bei Vermeidung doppelter Zahlung, nur an letztern zu bezahlen und eben so alle Ausgaben von ihm zu bestreiten sind.

Gießen den 3. Februar 1832.

Der Bürgermeister

C. S i l b e r e i s e n.

2) Alle diejenigen hiesigen Einwohner, welche bei dem zuletzt abgehaltencn Forstgerichte in Stra­fen verurtheilt worden sind, werden hierdurch.auf- gefordert, solche von dem 15ten bis Ende die­ses Monats und zwar an den von Großherzogl. Rentamt festgesetzten Zahltagen, als Dienstag und Donnerstag jeder Woche, so gewiß an das Großh. Rentamt dahier zu berichtigen, als sonsten gegen die Säumigen mit dem gesetzlichen Zwangsverfah­ren vorgeschritten werden wird.

Gießen den 4. Febr. 1832.

Der Bürgermeister

C. S i l b e r e i s e n.

3) In Beziehung auf die in Nro. 4. dieser Blätter enthaltene Erklärung des Schuhmachers P. Bergmann v. 27. Jan. d. I., bemerkt die ffäd- tische Verwaltungsbehörde, daß sie es ihrer Stel­lung nicht entsprechend finden könne j in einem Lokal-Polizeiblatt, ihrer amtlichen Handlungen wegen, zu streiten.

Sie hat übrigens für Einleitung des geeigneten Verfahrens wegen jenes Vorfalls Sorge getra­gen. Gießen den 31. Jan. 1832.

Die Bürgermeisterei das.

C. Silbereisen.

geilgebotene Sachen.

1) Elastische Metall - Schreibfedern.

Diese Federn sind nach langjährigen verschie, deutlichen Versuchen zu der möglichsten, ihrem Zwecke am besten entsprechenden Vollkommenheit gediehen. Dieselben bestehe» aus einer neu erfunde­nen Metall-Eompofition, welche der Schärfe der Tinte widerstehen; man kann mit ihnen so weich und schöner, wie mit einer gewöhnlichen Gänsefeder schreiben, beim Slumpfwerdcn können solche mit einem jeden scharfen Messer wieder verbessert ?er-