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'l) Die Wittwe des gewesenen Eiseuhäudlcrs und Kastenmeisters Georg Melchior Becker, Katharina Elisabethe Juliane geb. Kammer zu Gießen, ist am 13. December vorigen Jahrs dahier verstorben und bat ein Testament hinterlassen, ru dessen Eröffnung Termin auf Donnerstag den 9. Februar d. I. Vormirtags 10 Uhr anberaumt w'orden ist- Da man die Jntcstaterben der vor- aedachten Erblasserin nicht kennt, so werden diejenigen, welche an den Nachlaß derselben Erb- oder sonstige Ansprüche machen wollen und ein Interesse dabei haben, der Eröffnung des Testaments beizuwohnen, hierdurch öffentlich aufgefordert, so gewiß in dem vorbemerkten Termin, entweder in Selbstpersou oder durch genüglich Bevollmächtigte vor unterzeichnetem Gericht zu erscheinen, der Eröffnung des Testaments sich zu gewärtigen, als sonst mit der Testaments-Eröffnung und Inventarisation dennoch wird vorgeschritten werden und bei Vertheilung des Nachlasses auf die Erb - oder sonstigen Ansprüche sich nicht meldender Interessenten keine Rücksicht genommen werden kann- Gießen den 7. Januar 1832.
Großherzogl. Heff. Stadtgericht.
Müller.
3) Der etwaige Besitzer der von Caspar Horn Pauls Sohn aus Steinbach im Jahre 1805. der Frau Hofräthin Baumer über 120 ff. Kapital errichteten angeblich abgetragenen Schuldverschreibung hat seine Ansprüche an diese innerhalb 4Wo- chen bei der unterzeichneten Behörde so gewiß geltend zu machen, als gegenfalls dieselbe für mortificirt erklärt werden wird.
Gießen am 26. Jan. 1832.
Großh. Hessisches Landgericht das. P l o ch.
Besondere Bekanntmachungen-
1) Dem Wunsche des Herrn Kaufmanu Gerhard Tasche gemäß, hört die demselben provisorisch übertragene Erhebung ber städtischen Gelder mit dem 7. d. M. auf und geht Mittwochs den 8. Februar au den neu bestellten provisorischen Stadtrechner, bisherigen Regierungs-Amts-Actuar Nern (wohnhaft in den: Hause der Wittwe des Gemeinderaths Franz in der Schloßgaffe) über ; von welchem Tage an daher alle städtischen Gel
der, bei Vermeidung doppelter Zahlung, nur an letztern zu bezahlen und eben so alle Ausgaben von ihm zu bestreiten sind.
Gießen den 3. Februar 1832.
Der Bürgermeister
C. S i l b e r e i s e n.
2) Alle diejenigen hiesigen Einwohner, welche bei dem zuletzt abgehaltencn Forstgerichte in Strafen verurtheilt worden sind, werden hierdurch.auf- gefordert, solche von dem 15ten bis Ende dieses Monats und zwar an den von Großherzogl. Rentamt festgesetzten Zahltagen, als Dienstag und Donnerstag jeder Woche, so gewiß an das Großh. Rentamt dahier zu berichtigen, als sonsten gegen die Säumigen mit dem gesetzlichen Zwangsverfahren vorgeschritten werden wird.
Gießen den 4. Febr. 1832.
Der Bürgermeister
C. S i l b e r e i s e n.
3) In Beziehung auf die in Nro. 4. dieser Blätter enthaltene Erklärung des Schuhmachers P. Bergmann v. 27. Jan. d. I., bemerkt die ffäd- tische Verwaltungsbehörde, daß sie es ihrer Stellung nicht entsprechend finden könne j in einem Lokal-Polizeiblatt, ihrer amtlichen Handlungen wegen, zu streiten.
Sie hat übrigens für Einleitung des geeigneten Verfahrens wegen jenes Vorfalls Sorge getragen. Gießen den 31. Jan. 1832.
Die Bürgermeisterei das.
C. Silbereisen.
geilgebotene Sachen.
1) Elastische Metall - Schreibfedern.
Diese Federn sind nach langjährigen verschie, deutlichen Versuchen zu der möglichsten, ihrem Zwecke am besten entsprechenden Vollkommenheit gediehen. Dieselben bestehe» aus einer neu erfundenen Metall-Eompofition, welche der Schärfe der Tinte widerstehen; man kann mit ihnen so weich und schöner, wie mit einer gewöhnlichen Gänsefeder schreiben, beim Slumpfwerdcn können solche mit einem jeden scharfen Messer wieder verbessert ?er-


