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wohnern, sowie die Traglast Laub an arme Leute unentgeldlich zu überlassen. Die Empfänger müssen sich jedoch bei den Waldschützen, die von der be­treffenden Forstbebörde instruirt worden sind, mel­den , daselbst die von der unterzeichneten Behörde ausgeferrigten Anweisungen vorzeigen und sich von denselben die bestimmten Stellen, an denen das Rupfen des Waldgrascs und das Sammeln des Laubes stattfinden darf, näher angeben lassen.

Um Ordnung zu erhalten, sind die Wochen­tage Mittwoch und Samstag für das Abholen be­stimmt worden.

Gießen den 29. April 1831.

Der Bürgermeister

C. Silbereisen.

[4] Nach einem unterm 5. April d. I. er­lassenen Ministerial - Rescripte sind sämmtliche Bezirks-Thierärzte der Provinz Oberhcssen höhern Orts angewiesen worden, die Visitation der Stu­ten und Ausstellung von Scheinen jederzeit un­weigerlich vorzunehmen. Die Pferdebesitzer haben dafür keine Gebühren zu entrichten.

Man bringt dieses höheren Auftrags zufolge zur allgemeinen Kenntniß.

Gießen den 28. April 1831.

Der Bürgermeister C. Silbereisen.

Versteigerungen.

[1] Die nachbemerkten, dem Johann Heinrich Weber zu Ällendorf an der Lumda gehörigen Im­mobilien,

eine Mühle, bestehend aus einem zwei­stöckigen Wohnhaus mit Mühlbau, einer Scheuer mit Stallung, einem Stall und Holzschoppen und dem Grund der Hofraithe.

245 Rth. 13 Sch. oder 635,1 Acker am Eitkg, an Balsar Wagner;

71 Rth. 10 Sch. oder 202,1 Wiese bei der Pirrmühle;

277 Rth. P/2 Sch. od. 781,9 daselbst;

180 Rth. n Sch. od. 508,1 daselbst, an Chri­stoph Faulstich;

33 Rth. 5 Sch. od. 93,9 Garten bei der Pirr­mühle, an demselben;

sodann die zu der Mühle gehörigen Mühlgeräthschaften, sollen

Montag den 6. Juny d. I. des Morgens um 11

Uhr auf dem Rathhaus zu Mendorf unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen öffentlich meistbietend versteigert werden. Dieses wird mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die Mühle und die Güterstücke Erbleihe der Stadt Ällendorf sind und daß sich die Gebäude in gutem Zustande befinden.

Gießen den 22. April 1831.

Grhzgl. Hess. Landgericht allda.

P l o ch.

[2] Montag den 2. Mai Vormittags 7 Uhr soll eine Parthie Buchen, Eichen, Kiefern, rc. Scheid-, Prügel-, Stock-, Wellen-und Stamm­holz im großen Stadtwald, und Mittwoch den 4. Mai Vormittags 8 Uhr, ähnliche Holzsorten im Fernewald verstrichen werden. Ter Anfang wird im Stadtwald am Fichtenkopf, im Fernewald am Bruder-Winter zur bestimmten Zeit gemacht.

Gießen den 28. April 1831.

H. Schneider, Beigeordneter.

[3] Künftigen Montag den 2. Mai Nachmit­tags 2 Uhr und die folgenden Tage soll in der Behausung des Stallknechtes Becker vor dem Wall- thore die Mobiliarverlassenschaft der Frau Hof- räthin Arnoldi, bestehend in Mobilien aller Art, worunter zwei Sopba's und ein Klavier, Küchen- geräthschaften, Silber, Weißzeug, Porcellain, Bücher, rc. öffentlich an den Meistbietenden ver­steigert werden.

[4] Freitags den 13. künftigen Monats Mai, Vormittags um 10 Uhr, wird in dem Gemeinde­haus zu Gambach %0 Theile des Orthischen Zehnten in der Gambacher Gemarkung versteigert werden.

Ueber die nähern Verhältnisse und Bedin­gungen wird der Unterzeichnete auf Verlangen Nachricht ertheilen.

Gießen den 29. April 1831.

Von Commissions wegen.

Dietz, Commissions - Rath.

[5] Mittwoch den 4. Mai werden im Doma- nialwald des Reviers Schiffenberg,

17350 Gebund kiefern Reißer und

2700 kiefern Bohnenstangen öffentlich an den Meistbietenden versteigert, wo­bei gegen verordnungsmäßige Bürgschaft Zah­lungsfrist bis Martinitag d. I. gestattet wird.