Vrerpreis e.
GetraidepreLfe vom 30. April in Frankfurter Währung den fl. a 60 kr und das Pfund zu 32 Loch ländischen Gewichts.
i Maas ordinaires Bier ......|
kr.
6
1
! 1 Maas Doppelbier.....
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2
__M arktpreise.
1 Pfd. Hecht - . - . - - - - - , 4 • Butter
4 Handkäse .
7 Eyer - - - - - -------
kr. 18 15 16
4 4
11 1 1 II?.
1 halb ©immer Erbsen - - - - -
1 - - Linsen ------
1 Pfd. Waizenmehl -------
1 - grob geschälte Gerste - - , -
1 - klein geschälte Gerste - - - -
fl. I 1
fr.
4
6
4
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Pf.
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Städte
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DarmstaM
das Malter
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3
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Giessen
das Malter
11
15
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das Mött
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das Achtel
13
40
10
50
7
50
5
20
Vesondere VeLannlmactzungen.
[1] Es wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß das Verzcichniß der im Jahre 1811 dahier gebornen militärpflichtigen jungen Männer an dahiesigem Rathhause angeheftet ist, und daß alle in Bezug auf die angeschlagene Liste sich etwa ergebenden Reklamationen wahrend der nach Artikel 23 des neuen Rekrutirungsgesetzes bestimmten Zeitfrist von 14 Tagen, also bis zum 5ten Mai incl., auf dem Bürgermeistereibureau vorgebracht werden müssen.
Diejenigen Kriegsdienstpflichtigen, welche in die Liste nicht eingetragen seyn sollten, haben dieses bei Vermeidung der im Artikel 24 des Rekrutirungsgesetzes festgesetzten Strafe binnen gleicher Frist anzuzeigen.
Zugleich werden diejenigen, welche die Depotversetzung in Anspruch nehmen wollen, aufgefordert, sich zur Begründung ihres Gesuchs ebenfalls bis zum 5. Mai bei dem Unterzeichneten zu melden, indem zur Vorbringung der deßfallsigen Reklamationen höherer Verfügung zufolge nur 14 Tage lang das Protokoll offen gelegt werden kann,
und die Schnelligkeit, womit in diesem Jahre die Conscription betrieben werden soll, keinen größeren Zeitraum gestattet.
Der Bürgermeister
C. S i l b e r e i s e n.
[2] Um bei ausgebrochener Feuersnoth den hiesigen Einwohnern die Herbcischaffung der Löschanstalten zu erleichtern, hat man nachstehenden Personen, nemlich: Herrn Hofgerichts-Secretär Bapst, Schneider Nähmeyer, Schreiner Marguth, Schneider Pimber, Wilhelm Einlauf, Spritzenmeister Stollmer und Wirth Philipp Lotz, Schlüße! zu den Spritzenhäusern eingehändigt.
Dies bringt man hiermit zur allgemeinen Kenntniß. Gießen den 28. April 1831.
Der Bürgermeister
C. S i l b e r e i s e n.
[3] 3m Einverständnisse mit der hiesigen Forstbehörde halt man es bei dem jetzigen so fühlbaren Mangel an Streumitteln für nothwendig, das Rupfen alten Grases in den städtischen Som# munalwaldungen an Stellen, wo es dem Waldboden keinen Schaden bringt, den hiesigen Ein-


