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©immer Erbsen - Linsen
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Waizenrnehl - - - - grob geschälte Gerste - Flein geschälte Gerste -
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Getrajd
ep reife vom
29. Mai in
Frankfurter Währung den fl.
a 60 fr.
und das Pfund zu 32 Loth ländischen Gewichts.
Städte
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Darmstadt
das Malter
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Gicsstn
das Malter
11
10
8
10
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auch
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Marburg
das Mött
10
7
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3
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DWettlar 1
das Achtel
13
10
20
7
40
5
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20
Vrsonvrre
1-kkanntmachungcn.
3.) Derjenige Ortsbürgcr, welcher wider
Er«
[1] Von Hochpreißlicher Regierung
der
warten bis Freitag den 17. Juni l. £
5. Nach-
Provinz Oberhessen
, ist der unterzeichnete Com-
mittags 4 Uhr nicht abgestimmt hat, wird nach
miffair mit der Leitung der Beigeordneten -Wah-
Art. 37 der G.O. angesehen,
als trete er dem
len für den Landrathsbezirk Gießen beauftragt
Ergebnisse der erfolgten Abstimmungen bei.
worden. Indem man dieß zur Kcnntniß
der
4.) Jeder Ortsbnrger ist verbunden, den erhal-
hiesigen Ortsbürger bringt, wird gleichzeitig bt
tenen Stimmzettel persönlich abzugeben und
merkt, daß zur Wahl der Kandidaten zum hiess-
es wird durchaus unter keinem Vorwande qe-
gen ersten und zweiten Bürgermeisterei Beigeord-
stattet,
denselben durch dritte Persouen abgeben
rieten-Amte Termin auf
zu lassen.
Dienstag d. 14. bis Freitag d. 17.
Juni d. I.
5.) Die
Rainen
der Gewählten sind um so q
anberaumt worden
ist. Den Qrtsbürgern
der
nauer
zu schreiben, auch die etwaigen
Unter-
diesigen Stadt und Bürgermeistercl
macht mau
scheidungszeichen beizusetzen, da die Stimmen-
hierbei noch Folgendes bemerklich:
den die Zettel nicht zu unterschreiben haben und
1.) Das Wahlgeschaft wird auf dahiesigem Rath
wegen der sonst, durchaus nicht zu vermeiden-
Hanse vorgenommen, Dienstags den 14. Juni
den, leicht dem Interesse der
Gemeinde sehr
Morgens 8 Uhr begonnen, an diesem und den
nachtheilig werden könnenden Jrrthümer, jeder
drei folgenden Tagen fortgesetzt und Freitags den 17. d. M. Nachmittags 4 Uhr geschlossen.
Stimmzettel, welcher Vorschläge gleichnamiger
Ortsbürger,
ohne deren nähere Bezeichnung
2.) Während dieser Zeit werden Dienstags, Mitt-
enthält
, ohne weiteres
als ungültig bei
Zäh
-
wochs, Donnerstags und Freitags von Mor-
lung der Stimmen ganz außer Acht gelassen
gens 8 bis 12 Uhr und von Nachmittags 3 bis
werden
wird.
5 Uhr Stimmzettel ausgegeben und in Em-
6.) Da die gegenwärtige Wahl auf 6 Jahre nach
pfang genommen.
Art. 14 und 23 der G.O. erfolgt; so erwartet
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