V i e r p r e i s e.
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Getrajdepreife vom 27. August in Frankfurter Währung den fl. ä 60 fr. unß das Pfund zu 32 Loth ländischen Gewichts.
ordinaires Bier.....
fr.
6
1 Maas Doppelbier ....
fr.
7
Pf.
Markt
preise.
4 Pfd. Hecht -- -- - s .
1 - Butter .
5 Handkäse - - - - - s 5ÄU$ „ - .
3 Cyer s
fr.
18
17
18
4
4
Pf.
1 halb ©immer Erbsen ------
1 - - Linsen ------
1 Pfd. Waizenrnehl -------
1 - grob gefehlte Gerste - - - - Jklein geschälte Gerste - ,- - -
fr. 48 48
6 4
8
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Städte
Gemas
Walzen
Korn
Gerste
Hafer
_ fl. 1 ... fr.
fl.
fr.
fl.
fr.
fl.
fr.
Darmstadt
Giessen 1
Marburg
das Malter das Malter auch
das Mött das Achtel
8
8
10
8
10
20
6 6
7
7
20
30
6
6
6
4
3
3
3
3 5
7 10 20 30 30
E d i k t a l l a d u n g e n.
1) Das Ableben des Philipp Zulauf zu Dau-- bringeu und die Inventarisation seines Nachlasses betr.
Ta zu wissen nöthig ist, welche Forderungen an den verstorbenen Philipp Zulauf gemacht werden , so werden alle und jede, welche aus irgend einem Grund eine Forderung an den gedachten Zulauf zu haben glauben, aufgefordert, dieses binnen 4 Wochen sogcwiß bei hiesigem Landgericht anzuzeigen, als sonsten bei Vertheilung der Masse darauf keine Rücksicht genommen werden wird.
Gießen den 5. August 1831.
Großh. Hess. Landgericht. P l o di.
2) Da es zur Richtigstellung der Verlassen- schaftsmasse des im Anfang dieses Jahres verstorbenen Phpsieatschirurgen Siewert zu Battenberg nöthig ist, dessen allenfallsige Schulden zu wissen, so werden alle diejenige, welche an denselben Forderungen haben, aufgefordert, sie Dienstag den 30ten d. M. Morgens 10 Uhr so gewiß dahier anzuzeigen, als sonst sie sich die für
sie allenfalls daraus entstehenden Nachtheile selbst zuzuschreiben haben. Biedenkopf den 8. August 1831.
Großhcrzogl. Hess. Landgericht das. Krebs, Ld. G. Assessor.
3) Da sich bei Aufstellung des Status über den Nachlaß der dahier verstorbenen Jungfer Helene Handwerk eine Ueberschuldung ergeben hat, daher vom Großherzogl. Hofgericht der Provinz Oberhesscn die Vorladung der unbekannten Gläubiger verordnet, — und dem Unterzeichneten der Auftrag hierzu ertheilt worden; so werden diejenigen, welche Forderungen oder sonstige Ansprüche an den gedachten Nachlaß haben sollten, hierdurch aufgefordcrt, solche binnen sechs Wochen, von heute au gerechnet, bei dem Commissarius einzugeben , und sich darauf rechtlicher Verfügung zu gewärtigen, gegenfalls sie damit von der Masse, ohne daß nachher eine besondere Abweisung erfolgen wird, werden ausgeschlossen werden.—
Giessen den 18. July 1831.
Von Commissionswegen Dietz, Commissionsrath.
4) Die Wittwe des Gr. Landgerichts - Asses- sor's Dr. Algeier ist dahier mit Hinterlassung drei-


