Vierpreis e.
Getraidepreise vom 19. März in Frankfurter Währung den fl. a 60 kr. und das Pfund zu 32 Loch ländischen Gewichts.
i Maas ordinaires Bier......j
kr.
6
1 Maas Doppelbier.....
fr. 1 pf.
7|-
______________Martz t p r e i s e.
1 Pfd- Hecht ----------
1 - Butter
3 Handkäse ------ ,
.11 Eher --------- - - -
kr.
18
17
18
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8
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1 halb ©immer Erbsen < « . - -
1 - - Linsen
1 Pfd. Waizenrnehl -------
1 - grob geschälte Gerste - . , -
1 - klein geschälte Gerste - - - -
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Städte
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das Malter das Malter auch
das Mött das Achtel
11
11
9
13
40
50
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10
10
7
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20
30
30
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6
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3 17
4 10
3 20
5 —
ge>' isnictallauungcn.
lN Jodaun Georg Schäfer zu Fellingähau- ,.n hat der Krailischen Vormundschaft, nanentlich . dem Eiscnkrämer Joh. Melchior Müller zu Giessen unterm 23. Febr. 1787 wegen 50 fl. Capiral eine gerichtliche Schuldverschreibung eingelegt, durch "solche vcrschicoene Grundstücke verpfändet worden, welche vertheilt sind und veräußert werden sollen; da nun die Ablage des vorgcdachten Capitals behauptet wird, die Obligation aber verloren seyn soll, so werde» diejenigen, welche auf diese Verschreibung Ansprüche machen zu können glauben, aufgcfordcrt, dieselben binnen 6 Wocheir dahier anzuzeigen und auszufübren, gegenfalls sie mit ihren etwaigen Rechten auf die bezeichnete Verschreibung abgewicsen werden und diese gelöscht werden wird.
Giessen de» 28. Fehr. 1831.
Großherzogl. Stadtgericht. Müller.
s2j Nach dem Hypothekenbuch haben Wilhelm Geisler und seine Ehefrau, OrtSbürger zu Mainzlar, vor dem Jahre 1805 bei dem Burger und Bäckermeister Joh. Georg Löber zu Giessen ein Darleh» von 400 fl. erhallen und für solches ihre Hofraithe und mehrere Güterstücke verpfändet, Die Wittwe und die Erben deS Wilb. Geisler behaupte», daß sie auf die amtlich ausgefer
tigte Obligation das fragliche Kapital nie crhal« teil, weil der bemerkte Gläubiger mit den Unterpfändern nicht zufrieden gewesen, daß sie abd» nicht wüßten, wo die Obligation hingekomine» sey.
Sie wollen dermalen über die Unterpfänder anderweit disponircn und haben deshalb auf Mor- tification jener Obligation angetrage». Es wird daher Jedermann, der aus irgend einem Grund» einen rechtlichen Anspruch aus der mehr erwähnten Schuldurkunde an Wilhelin Geislers Erbe» rmd seine Wittwe zu haben vermeint, anfgcfor- dert, diesen sogewiß binnen 2 Monaten dahier anzuzeigen und zu begründen, als sonst dem Antrag der Letzteren stattgegeben werden wird.
Giessen am 20. Febr. 1831.
Grhzgl. Hess. Landgericht.
Ploch.
Vesonvere Vetzannlmachung.
[1] Man bringt hiermit zur Kenntuiß deS Publikums, daß, weil der heutige Markt wegen dem ungünstigen Wetter und großen Wassers nicht gehörig Statt finden konnte, Großhzgl. Regierung verfügt hat, daß auf Freitag den 25. März d. I. derselbe abgehalten werden soll.
Gießen den 16. März 1831.
Bürgermeisterei daselbst.
M. Schneider.


