Einzelbild herunterladen

Vierpreis e.

Getraidepreise vom 19. März in Frankfurter Währung den fl. a 60 kr. und das Pfund zu 32 Loch ländischen Gewichts.

i Maas ordinaires Bier......j

kr.

6

1 Maas Doppelbier.....

fr. 1 pf.

7|-

______________Martz t p r e i s e.

1 Pfd- Hecht ----------

1 - Butter

3 Handkäse ------ ,

.11 Eher --------- - - -

kr.

18

17

18

4

8

II 1 ! >

1 halb ©immer Erbsen < « . - -

1 - - Linsen

1 Pfd. Waizenrnehl -------

1 - grob geschälte Gerste - . , -

1 - klein geschälte Gerste - - - -

5-

i

fr.

SG

4

6

4

8

1& 1 la 1 '|

Städte

Gemas

Walzen

K o

r n

G er st e

Hafer

fl.

fr.

fl.

fr.

fl-

fr.

fl. fr.

Narmslavt

Giessen

Marvurg

NMerlar

das Malter das Malter auch

das Mött das Achtel

11

11

9

13

40

50

50

10

10

7

11

20

30

30

20

5

7

6

8

50

20

10

3 17

4 10

3 20

5

ge>' isnictallauungcn.

lN Jodaun Georg Schäfer zu Fellingähau- ,.n hat der Krailischen Vormundschaft, nanentlich . dem Eiscnkrämer Joh. Melchior Müller zu Gies­sen unterm 23. Febr. 1787 wegen 50 fl. Capiral eine gerichtliche Schuldverschreibung eingelegt, durch "solche vcrschicoene Grundstücke verpfändet worden, welche vertheilt sind und veräußert wer­den sollen; da nun die Ablage des vorgcdachten Capitals behauptet wird, die Obligation aber verloren seyn soll, so werde» diejenigen, welche auf diese Verschreibung Ansprüche machen zu kön­nen glauben, aufgcfordcrt, dieselben binnen 6 Wocheir dahier anzuzeigen und auszufübren, gegen­falls sie mit ihren etwaigen Rechten auf die be­zeichnete Verschreibung abgewicsen werden und diese gelöscht werden wird.

Giessen de» 28. Fehr. 1831.

Großherzogl. Stadtgericht. Müller.

s2j Nach dem Hypothekenbuch haben Wilhelm Geisler und seine Ehefrau, OrtSbürger zu Mainz­lar, vor dem Jahre 1805 bei dem Burger und Bäckermeister Joh. Georg Löber zu Giessen ein Darleh» von 400 fl. erhallen und für solches ihre Hofraithe und mehrere Güterstücke verpfändet, Die Wittwe und die Erben deS Wilb. Geis­ler behaupte», daß sie auf die amtlich ausgefer­

tigte Obligation das fragliche Kapital nie crhal« teil, weil der bemerkte Gläubiger mit den Unter­pfändern nicht zufrieden gewesen, daß sie abd» nicht wüßten, wo die Obligation hingekomine» sey.

Sie wollen dermalen über die Unterpfänder anderweit disponircn und haben deshalb auf Mor- tification jener Obligation angetrage». Es wird daher Jedermann, der aus irgend einem Grund» einen rechtlichen Anspruch aus der mehr erwähn­ten Schuldurkunde an Wilhelin Geislers Erbe» rmd seine Wittwe zu haben vermeint, anfgcfor- dert, diesen sogewiß binnen 2 Monaten dahier an­zuzeigen und zu begründen, als sonst dem Antrag der Letzteren stattgegeben werden wird.

Giessen am 20. Febr. 1831.

Grhzgl. Hess. Landgericht.

Ploch.

Vesonvere Vetzannlmachung.

[1] Man bringt hiermit zur Kenntuiß deS Publikums, daß, weil der heutige Markt wegen dem ungünstigen Wetter und großen Wassers nicht gehörig Statt finden konnte, Großhzgl. Regie­rung verfügt hat, daß auf Freitag den 25. März d. I. derselbe abgehalten werden soll.

Gießen den 16. März 1831.

Bürgermeisterei daselbst.

M. Schneider.