Ausgabe 
17.12.1831
 
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L60

Getraidepreise vom 17. December in Frankfurter Währung den ft. a 60fr.

Vier-

----- 1 1 1 ri'i mii reis e.

1 Maas ordinaires Bier......

kr.

«

Pf.

1 Maas Doppelbier . .......

kr.

7

Pf

Mark

t V r e i s e.

1 Pfd. Hecht -------- l - Butter --------- auch

5 Handkäse -----------

4 Eyer ------------

kr.

18

19

20

4

4

Pf.

1 halb ©immer Erbsen ------

1 - - Linsen ------

4 Pfd. Waizenrnehl ------- 1 - grob geschälte Gerste - - >

1 - klein geschälte Gerste - - - -

fl.

kr.

44

48

S

4

10

Pf

Städte

G e m ä s

Walzen

Korn

Gerste

Hafer

fl.

kr.

fl.

kr.

fl.

kr.

fl. '

kr.

Varmslavt.....

das Malter

1

7

12

3

44

Giessen......

das Malter

8

40

7

5

15

3

10

auch

7

10

Marburg am 7. December

das Mött

7

30

6

30

4

30

2

DWktrlar' am 11. December^

das Achtel

9

50

8

25

6

10

4

Ediktalladung.

1) Nach dem Hypothekenbucke der Gemeinde Lollar verpfändeten Johannes Rohrbach Joh. S. und dessen Ehefrau am 5. Juni 1821 ein halbes Wohnhaus und 7 Grundstücke wegen 160 fl. Ka­pital zu 5 pr. Et., ohne daß ein Creditor einge­tragen worden wäre. Johannes Rohrbach will dieselben Immobilien anderweit verpfänden, und behauptet, am 5. Juni 1821 sei gar keine Schuld­verschreibung ausgefertigt worden; man fordert daher denjenigen, welcher etwa Ansprüche an die gedachten Immobilien als Pfandgläubiger, oder aus einem anderen Rechtsgrunde macht, auf, die­selben bei der unterzeichneten Behörde innerhalb peremtorischer Frist von 14 Tagen so gewiß gel­tend zu machen, gegenfalls der fragliche Eintrag für mortificirt erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht werden wird.

Gießen den 6. Decbr. 1831.

Großh. Hessisches Landgericht das. P l o ch.

Besondere Bekanntmachungen.

1) Die Erhebung der Zinsen und Pächte für das Jahr 1831.

Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag, den 27sten, 28sten, 29sten und 30sten dieses Monats, werden die Zinsen und Pachte, welche hiesige Einwohner von Gebäuden und

Grundstücken, einschließlich der früheren Univer« sitats-Vogtei-Gefälle, zu entrichten haben, Erstere die Geldzinsen auf der Rentamtsstube, die Frucht# pächte aber auf dem Speicher im Zeughause er# hoben.

Schuldigkeiten in Frucht, welche fünf Mal# ter von jeder Gattung nicht übersteigen, könne» in Geld bezahlt werden, und zwar das Malter Korn zu 8fl. 32 kr., das Malter Hafer aber zu 4 fl. 16 kr.

Gießen den 7. Decbr. 1831.

Großherzogl. Hess- Rentamt. Schneider.

2) Die hiesigen Einwohner/ welche Christ# kindsbäumchen zu haben wünschen, belieben mich davon innerbalb drei Tagen in Kenntniß zu setzen, damit das Hauen und Anfahren derselben besorg werden kann.

Der Beigeordnete

H. Schneider.

Versteigerungen.

1) Montags den 9. Januar 1832 Nachmittags 2 Uhr soll auf dahiesigem Rathhaus das nachfol# gende, dem Orgelbauer Bürgy und dessen Schwer# gerin zustehende Wohnhaus nebst Hof, Hintergar­ten mit Grund in den Neuenbäuen neben Hofge# richtsadvokaten Bittscher gelegen, im Wege der Hülfsvollstreckung unter den im Versteigerung»#