Ausgabe 
9.7.1831
 
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138

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fr. 5 pf.

1 MaaS Doppelbier

i Maas ordmaires Bier

MarLtprerse

Pf-

Vierpreis e

Getraidepreise vom 9. July in Frankfurter Währung den fl. ä 60 fr. und das Pfund zu 32 Loth ländischen Gewichts.

fr. Pf.

7

1 Pfd. Hecht

1 - Butter

5 Handkäse -

3 Eyer - -

333333 s ; s

3 3 *3333333

auch

3333333333

fr.

18

14

13

4

4

Pf.

1 halb ©immer Erbsen ------

1 - - Linsen ------

1 Pfd. Waizenrnebl -------

1 - grob geschälte Gerste - - - -

1 - klein geschälte Gerste - - - -

fl.

1

1

fr.

4

4

7

4

8

Städte

G

e m ä s

Walzen

Korn

Gerste

Hafer

fl. 1

fr.

fl. 1

fr.

fl. 1

fr.

fl.

fr.

Darmstadt

das

Malter

6

40

3

49

Giessen

das

Malter

11

50

9

50

8

20

4

55

auch

11

55

9

55

8

30

Marburg TMetrlar

das das

Mött Achtel

9

13

7

11

15

6

9

15

3

5

30

30

E d i ka t l l a d u n g e n.

1) Alle diejenigen, welche an den Nachlaß der unter dem 22ten v. M. dahier verstorbenen Jungfer Schambach, Tochter des zu Gladenbach verlebten »r. Schambach, Erb - oder sonstige An­sprüche zu haben vermeinen sollten, werden anfge- fodert, solche binnen einer von dem Tage, wo die­se Ladung zum erstenmal in öffentlichen Blattern erscheint, zu berechnenden Frist von 4 Wochen bei unterzeichnetem Gerichte an- und auszusühren.

Giessen den 28. July 1831.

Großhl. Hess. Stadtgericht. Müller.

2) Über den, unter der Rechtswohlthat des Gesetzes, angetretenen Nachlaß der am 30. May d. I. verstorbenen Wittwe des peinl. Gerichts-As­sessors Eckstein dahier soll ein gerichtliches Inven­tar errichtet werden.

Alle bekannte und unbekannte Gläubiger der­selben werden daher hierdurch ausgefordert, ihre Federungen an den gedachten Nachlaß binnen 4 Wochen, von heute an gerechnet, bei unterzeichne­tem von Großhzl. Hochverordneten Hofgericht der

Provinz Oberheffen in dieser Verlassenschastssache bestellten Commissarius anzuzeigen und richtig zu stellen, gegenfalls sie mit jenen von der Masse ohne weitere Verkündung eines Präclusiv-Dekrets aus­geschlossen sind.

Giessen den 5ten Juli 1831.

Von Hofgerichts - Commissionswegen.

B a p st, Großhl. Hofg. Sekretär,

P r o c l a m a.

1) Beschäftigt mit der Inventur des Nacblas- fes der Wittwe des peinl. Gerichts-Assessors Eck­stein dahier, fodcrt man diejenigen , welche Faust­pfänder von derselben besitzen, auf, zum Behuf der Auslösung binnen 14 Tagen bei unterzeichne­tem Commissarius um so gewisser Anzeige zu thun, als nach fruchtlosem Verstrich dieser Frist nach den vorliegenden Notizen gegen die schweigenden Pfand- Inhaber gerichtlich eingeschritten werden wird.

Giessen den 5ten July 1831.

Von Hofgerichts-Commissionswegen.

B a p st, Gr. Hofg. Sekretär.