V l e r p r e i s e.
Getraivepre.se vom 9. April in Frankfurter Währung den fl. ä 60 fr. ___________ und das Pfund zu 32 Loch ländischen Gewichts.
1 Maas ordinaires Bier......|
kr.
6
Pf.
1 Maas Doppelbier......
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__________ Mark t # r e t 0 6
1 Pfd. Hecht ------ - - - , 1 - Butter ----------
5 Handkäse ------ .
3 Eyer ------ ------
kr.
18
19
20
4
4
1 halb ©immer Erbsen - - - - -
1 - - Linsen ------
1 Pfd. Waizenrnehl -------
1 - grob geschälte Gerste - - - -
1 - klein geschälte Gerste - - - -
ff.
1
kr.
66
4
7
4
8
Pf.
Städte
Gemas
W a t
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Gerste
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fl.
kr.
fl.
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fl.
kr.
Darmstavl
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Marburg
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das Malter das Malter auch
das Mött das Achtel
12
12
10
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20
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6 7
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SSÖ 40
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Wvictallavungen.
[1] Alle diejenigen, welche an die, zum Nachlaß der Wittwe des Försters Lang zu Herr- manstein gehörigen, von Herrmann Scholl herrührenden und noch auf diesen Namen zugeschriebenen, in Herrmansteiner Gemarkung gelegenen Güterstücke, Erb- oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, werden aufgefordert, solche binnen 4 Wochen dahier geltend zu machen, widrigenfalls jene Güterstücke zur Vertheilung gebracht werden, und sie sich den daraus erwachsenden Nachthcll selbst beizumesien haben.
Gießen den 18. März 1831.
Grhzl. Hess. Stadtgericht. M n l l e r.
[2] Da die Erben der dahier verstorbenen zweiten Ehegattin des Herrn Criminal-Gerichts- Sekretärs Franz, einer gebornen Oßwald, den Nachlaß derselben unter der Rechtswohlthat eines vorher aufzustellenden gerichtlichen Inventars angetreten haben, und daher die Vorladung der unbekannten Gläubiger erforderlich ist; so werden diejenigen, welche Forderungen an den gedachten Nachlaß haben sollten, hierdurch aufgefordert, solche binnen vier Wochen, von heute an gerech
net, bei dem unterzeichneten, vom Großherzoglich Hessischen Hofgericht dahier in dieser Sache bestellten, Eommissarius cinzugeben, und sich darauf rechtlicher Verfügungen zu gewärtigen, gegenfalls sie damit von der Masse, ohne daß nachber eine besondere Abweisung erfolgen wird, werden ausgeschlossen werden.
Gießen den 8. April 1831.
Von Commissions wegen.
D i e tz , Großherzogl. Commissionsrath.
[3] Nach dem Hypothekcnbuch haben Wilhelm Geisler und seine Ehefrau, Ortsbürger zu Mainzlar, vor dem Jahre 1805 bei dem Burger und Bäckermeister Joh. Georg Lvber zu Giessen ein Darlehn von 400 fl. erhalten und für solches ihre Hofraithe und mehrere Güterstücke verpfändet.
Die Wittwe und die Erben des Will). Geisler behaupten, daß sie auf die amtlich ausgefertigte Obligation das fragliche Kapital nie erhalten, weil der bemerkte Gläubiger mit den Unterpfändern nicht zufrieden gewesen, daß sie aber nicht wüßten, wo die Obligation hingekommen sey.
Sie wollen dermalen über die Unterpfänder anderweit disponiren und haben deshalb auf Mor-


