Ausgabe 
3.12.1831
 
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W i e r p r e i s e.

- -'VW*.

1 Maas Doppelbier

1 Maas ordinaires Bier

Pf

1 Pfd. Hecht

1 - Butter

3 Handkäse -

4 Eyer - -

Getraidepreise vom 3. December in Frankfurter Wahrung den fl. ä 60 k

Polizeiliche Dekanntmachnng.

Wenn gleich schon in der Bekanntmachung vom 4. Februar v. 2- Nro. 7 des Gießer Anzeige- Blattes , die Begräbnißkosten und Bestellung zweier Lcichenbcsvrger betreffend, jede Ueberschreitung der festgesetzten Taren, so wie überhaupt jeder weitere Aufwand, als: die Abgabe von Trauerflor, Citronen, Wein, Brandwein, Brod oder sonstigen Speisen, so wie jeder Geldersatz dafür bei einer Strafe von 5 Reichsthalern verboten worden ist, dieser Vorschrift bisher aber nicht allenthalben nachgekommen, und bei llebertretungen derselben stch mit Unwissenheit hat eutichuldigt werden wollen, so wird hiermit dieses Verbot mit dem Anfügen in Erinnerung gebracht, daß für die Folge eine jete Abgabe obiger Art unnachstchtlich mit der angedroheten Strafe werde belegt werden.

Gießen den 30. November 183!.

Großherzogl, Hess. Polizei-Deputation das.

A m e n d. O u v r i e r. S i l b e r e i s c n.

vdt. Möller.

M a r

L

t

preise.

auch

kr. 18 17 18

4 1

hllli 3,

1 halb ©immer Erbsen ------

1 - - Linsen ------

1 Pfd. Waizenmehl -------

1 - grob geschälte Gerste - - < -

1 - klein geschälte Gerste - - - -

fl.

kr.

14

48

6

4

10

Städte

G

e m ä s

W a i z e n

K o r n

Gerste

Hafer

fl.

fr.

fl.

kr.

fl.

fr.

fl.

kr.

Drirmsl-iM.....

das

Malter

7

3

43

Giessen......

das

Malter

9

30

7

35

5

55

3

10

auch

9

35

7

40

6

3

15

Msrvurg am 27. November

das

Mött

7

30

6

5

4

2

SlMelrlar am 26. November

das

Achtel

10

4

_9

6

35

4

Besondere Bekanntmachungen.

1) Auf eine von Seiten der unterzeichneten Behörde höheren Orts eingelegte Reklamation, betreffend die Gleichstellung der Gebäudesteuerka­pitalien in den Gemeinden und Steuerbezirken des Großherzogthums, ist von Großh. Obcrfinanz- kammer eine für sämmtliche hiesige Einwohner er­freuliche Verfügung erfolgt, in deren Folge die Steuerkapitalien der Wohngebäude der Stadt Gießen bedeutend herabgesetzt sind, so daß derma­len das Gesammtsteucrkapital 47432 ft. betragt, während es früher 56314 fl. betrug.

Indem man dieses hiermit znr öffentlichen Kenntniß bringt, fügt man noch an, daß von der erwähnten Verfügung, so wie von den Resultaten

der einzelnen Klassen zu jeder Zeit auf hiesigem Rathhaus Einsicht genommen werden kann.

Gießen den 30. November 1831.

Die Bürgermeisterei) das.

C. Silbereisen.

2) Man hat schon oft wahrnehmen müssen, daß viele hiesige Einwohner, welche gefährliche Kranke oder Wöchnerinnen haben, und dcßhalb der Verordnung vom 5. Juni 1815 zufolge von der Tragung der Naturaleinquartierung verschont zu bleiben wünschen, die nöthigcn Anzeigen und resp. ärztlichen Zeugnisse erst am Tage des Eintreffens der Truppen bcibringen.

Für die Folge muß dieß jedoch, um Abän­derungen zu vermeiden, unterbleiben, und haben daher alle diejenigen, die wenigstens nicht den Tag vor dem Einrücken des Militärs diese gesetz»