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W i e r p r e i s e.

1 Maas ordinaires Bier

1 Maas Doppelbier . .

Pf.

auch

Woiclallavungen.

worden, welche vertbeilt sind und veräußert wer^

Grhzl. Hess. Stadtgericht. M nlle r.

Begönnere Bekanntmachung.

den sollen; da nun die Ablage des vorgedachten Capitals behauptet wird, die Obligation aber- verloren seyn soll, so werden diejenigen, welche auf diese Verschreibung Ansprüche machen zu kön­nen glauben, aufgefordert, dieselben binnen 6 Wochen dahier anzuzeigen und auszmübren, gegen- falls sie mit ihren etwaigen Rechten auf die be­zeichnete^ Verschreibung abgewiesen werden und diese gelöscht werden wird.

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[1J Höchsten Orts ist die zollfreie Einfuhr von Hulsenfruchten, insbesondere von Erbsen und rohem Hirsen bis zum 1. Juli l. I. unter denselben

selbst beizumesien haben.

Gießen den IS. März 183t.

Güterstücke, Erb- oder sonstige Ansprüche zu ha­ben vermeine», werden aufgefordert, solche binnen 4 Wochen dahier geltend zu machen, widrigenfalls jene Güterstucke zur M-rtheilung gebracht werden.

[1] Johann Georg Schäfer zu Fellingshau­sen bat der Ärailischen Vormundschaft, namentlich dem Eisenkrämer Jöh. Melchior Muller zu Gies- -

sen unterm 23. Febr. 1787 wegen 50 fl. Eapical 11116 sich den daraus erwachsenden Nachtheil

eine gerichtliche Schuldverschreibung eingelegt, h°' durch solche verschiedene Grundstücke verpfändet

Pfv. Hebt -

Butter -

Handkäse - -

Eher - - -

r K t p r e i s e.

Getraivepreil e vom 2. April in Frankfurter Währung den fl. a 60 fr, ________ unv das Pfund zu 32 Loch ländischen Gewichts.

Formen, wie sie hinsichtlich der zollfreien Ein- bringunz von Brodgetraide in Betreff des Nach- weises über dessen Bestimmung zur inländischen Giessen den 28. Febr. 1831. Consuintkon vorgeschrieben sind, gestattet worden,

Großherzpgl. Stadtgericht. wovon man das hiesige Publikum hierdurch in < Müller. - Kry»tniß setzt. .< ,

[2] Alle diejenigen, welche an die, zum 'Gießen den 29. Marz1831.. '

Nachlaß der Wiltwe des Försters Lang'Herr- Tie Bürgermeisterei das.

manstein gehörigen, von Herrmann Scholl her- M. Schneider,

rührenden und noch auf diesen Namen zugeschrie- ' [2] Der zur Anmeldung der Gläubiger des

denen, in Herrmansteiner Gemarkung gelegenen Joseph Hirsch zu Waldgirmes und zum Versuch

fr.

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1 halb ©immer Erbsen - - - - -

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1 - grob geicbälte Gerste - - . -

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