Meistbietenden, unter den im Termin bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden.
Giessen den 16. August 1830.
Großhzl. Hess. Stadtgericht.
M ülle r.
3) Grasversteigernng in dem Rent- amte Giessen. Das diesjährige Grummet» gras von den herrsch 'tl. Wiesen wird in nachfolgend angegebenen Terminen versteigt, und zwar:
1. zu Daubringen Freitag den 27. d. M. Morgens 9 Uhr, von der Sorau-Wiese in der Wohnung des Wiesenwärters Walter daselbst;
2. zu Königsberg ebenfalls Freitag den 27. d. M, Morgens 9 Uhr, von den in dastgek Gemarkung gelegenen herrschftl. Wiesen in der Wohnung des ControleurS Geller daselbst;
3. zu Wieseck Dienstag den 31. d. M. Vormittags 10 Uhr, von der Au- und Ochsenwiese bei der Struppenmühle auf der Wiese selbst, und
4. zu Giessen an demselben Tage Nachmittags 3 Uhr, von der Weid-, Neurott - und Oberamtmanns-Wiese bei dem Gasthaus zum Pfau.
Sollte die Witterung es nicht erlaube», das Gras an den unter 3 nnd 4 genannten Orten zu versteigern, so wird daS von den in Wiesecker Gemarkung gelegenen Wiesen bei Wirth Deibel in Wieseck, und das von denen m Giesser Gemarkung in dem Gasthaus zum Pfau versteigt.
Giessen deii 17. August 1830.
Großherzogl. Hess. Rentamt das.
Schn e i d e r.
4) Da die nnterm 11. eure. abgehalteno Versteigerung der der Christian GumbelsWittwe und Kinder in Krofdorf zugehörigen Immobilien, bestehend:
* m i t ^"then Grund der Hofraithe mit . , Wohnhaus, Scheuer und Stallung;
s») e,,'em Garten hinter der Scheuer, 42 ^ut-,cn " Schuh haltend, mit einem Bruimeit, T'
M gkNch'Mgs worden ist, so sollen dieselben Freitags den 27.Angust Nachmittags um 2 Uhr, emer nochmaligen LersseigLriiilg ansgeseht wxr-
Kaufliebhaber können sich in der Behau-
in
sung des Königlichen Schultheißen zu Krofdorf einfindcn.
Atzbach am 13. August 1830.
Königlich Preußische Landschreiberei. Otto.
5) Künftigen Montag den 23. dieses. Und folgende Tage Nachmittags von 2 bis 5 Uhr, sollen die zu der Verlassenschaft der verstorbenen Geheimen - Regierungü - Rath Schue'schen Eheleute gehörigen Effecten an Gold, Silber, Zinn, Kupfer, Messing, Weißzeug, Bettung, Uhren, Spiegel und anderes Glaöwerk, Porzellan, Portraits, Sopha's, Stühle und Tische, Schreibsecrctärs rc. und sonst allerlei Hausgcräthschaften in dem Sterbhanse selbst in den Neuen-Bäucn öffentlich gegen gleich baare Zahlung verstrichen werden, und sind Kaufliebhabcr ilntcr dem Anfügen hierzu eingeladen, daß zur Vereinfachung des Geschäfts und Vermeidung mancher Unannem- lichkeit bei den Zahlungen kein so genanntes Hessen-Geld, sondern mir Conveutionsmünze, oder Preußisches Geld, letzteres für voll, den Thalcr 108 kr. gerechnet, angenommen werden wird.
Vescumert Vekanntmachuna.
Die den Personen weiblichen Geschlechts bei ihrer Verheu- rathnng mit Ausländern scit- hre ertbeitten Dimifforialien
Z Nr. M. D 6310. Darmstadt den 24. Iuly 1830*
, Das Großherzogl. Hessische MlNtstenum des Zunern und der
Justiz
die Großherzogl. Hessische Regierung zu Giessen auf den Bericht vom 29. May d I.
zu Nr. R. G. 5340.
Wir bestimmen nunmehr, nach Ihrem Antrag, daß die Auswirkungen von Dimissoria- lien von inländischen, inS Ausland sich verheu- rMenden, Frauenspersonen nicht zu fordern tst, ,,Jedoch muß jedesmal, die Großherzogl. Provinzial - Regierung , von der Absicht einer solchen Verhellra'thung in Keilntniß gesetzt wer- den, um wegen des etwa zu ziehenden zehnten Pfennigs, bei der Auswanderung in eisten Staat, gegen welchen keine Freizügigkeit.besteht, daS Geeignete verfügen zu können, und zn-


