Ausgabe 
21.8.1830
 
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Meistbietenden, unter den im Termin bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden.

Giessen den 16. August 1830.

Großhzl. Hess. Stadtgericht.

M ülle r.

3) Grasversteigernng in dem Rent- amte Giessen. Das diesjährige Grummet» gras von den herrsch 'tl. Wiesen wird in nach­folgend angegebenen Terminen versteigt, und zwar:

1. zu Daubringen Freitag den 27. d. M. Morgens 9 Uhr, von der Sorau-Wiese in der Wohnung des Wiesenwärters Wal­ter daselbst;

2. zu Königsberg ebenfalls Freitag den 27. d. M, Morgens 9 Uhr, von den in dastgek Gemarkung gelegenen herrschftl. Wiesen in der Wohnung des ControleurS Geller daselbst;

3. zu Wieseck Dienstag den 31. d. M. Vormittags 10 Uhr, von der Au- und Ochsenwiese bei der Struppenmühle auf der Wiese selbst, und

4. zu Giessen an demselben Tage Nachmit­tags 3 Uhr, von der Weid-, Neurott - und Oberamtmanns-Wiese bei dem Gast­haus zum Pfau.

Sollte die Witterung es nicht erlaube», das Gras an den unter 3 nnd 4 genannten Orten zu versteigern, so wird daS von den in Wiesecker Gemarkung gelegenen Wiesen bei Wirth Deibel in Wieseck, und das von denen m Giesser Gemarkung in dem Gasthaus zum Pfau versteigt.

Giessen deii 17. August 1830.

Großherzogl. Hess. Rentamt das.

Schn e i d e r.

4) Da die nnterm 11. eure. abgehalteno Versteigerung der der Christian GumbelsWittwe und Kinder in Krofdorf zugehörigen Immobi­lien, bestehend:

* m i t ^"then Grund der Hofraithe mit . , Wohnhaus, Scheuer und Stallung;

s») e,,'em Garten hinter der Scheuer, 42 ^ut-,cn " Schuh haltend, mit einem Bruimeit, T'

M gkNch'Mgs worden ist, so sollen dieselben Freitags den 27.Angust Nachmittags um 2 Uhr, emer nochmaligen LersseigLriiilg ansgeseht wxr-

Kaufliebhaber können sich in der Behau-

in

sung des Königlichen Schultheißen zu Krofdorf einfindcn.

Atzbach am 13. August 1830.

Königlich Preußische Landschreiberei. Otto.

5) Künftigen Montag den 23. dieses. Und folgende Tage Nachmittags von 2 bis 5 Uhr, sollen die zu der Verlassenschaft der verstorbenen Geheimen - Regierungü - Rath Schue'schen Eheleute gehörigen Effecten an Gold, Silber, Zinn, Kupfer, Messing, Weiß­zeug, Bettung, Uhren, Spiegel und anderes Glaöwerk, Porzellan, Portraits, Sopha's, Stühle und Tische, Schreibsecrctärs rc. und sonst allerlei Hausgcräthschaften in dem Sterb­hanse selbst in den Neuen-Bäucn öffentlich ge­gen gleich baare Zahlung verstrichen werden, und sind Kaufliebhabcr ilntcr dem Anfügen hierzu eingeladen, daß zur Vereinfachung des Geschäfts und Vermeidung mancher Unannem- lichkeit bei den Zahlungen kein so genanntes Hessen-Geld, sondern mir Conveutionsmünze, oder Preußisches Geld, letzteres für voll, den Thalcr 108 kr. gerechnet, angenommen wer­den wird.

Vescumert Vekanntmachuna.

Die den Personen weiblichen Geschlechts bei ihrer Verheu- rathnng mit Ausländern scit- hre ertbeitten Dimifforialien

Z Nr. M. D 6310. Darmstadt den 24. Iuly 1830*

, Das Großherzogl. Hessische MlNtstenum des Zunern und der

Justiz

die Großherzogl. Hessische Regierung zu Giessen auf den Bericht vom 29. May d I.

zu Nr. R. G. 5340.

Wir bestimmen nunmehr, nach Ihrem An­trag, daß die Auswirkungen von Dimissoria- lien von inländischen, inS Ausland sich verheu- rMenden, Frauenspersonen nicht zu fordern tst, ,,Jedoch muß jedesmal, die Großherzogl. Provinzial - Regierung , von der Absicht einer solchen Verhellra'thung in Keilntniß gesetzt wer- den, um wegen des etwa zu ziehenden zehnten Pfennigs, bei der Auswanderung in eisten Staat, gegen welchen keine Freizügigkeit.besteht, daS Geeignete verfügen zu können, und zn-