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Kam Stag den 20. Mrrrr 1830.

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Für 1 kr. Schwarzbrod

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1 L. Hecht . . .

1 frische Butter

Not. Pie Zugaben dürfen in weiter nichts, als in Fleisch von derselben Gattung beste­hen, und zwar auf zehn Pfund Fleisch nicht mehr alS anderthalb Pfund, und so weiter nach Propor­tion, welches auf ein Pfund nicht völlig fünf Loth ausmacht. Köpfe, Füße, Geraub, w,e auch die ganz blutigen und nicht gemeSbaren Stucke vom HalS, find von der Zugabe gänzlich auSgeubloßen.

Für Für Für Für Für Für Für Für

Handkäse .....

Eyer.......

halb Simmer Erbsen . . Linsen . .

üb. Waizcnmehl . . .

grob geschälte Gersten . klein geschälte Gersten .

L» i e r - V r t i s e. Maas ordiuaires Bier . . Doppelbier . . . .

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1 Üb. gutes Ochsenfleisch . . .

1 Kühflelsch

1 Rindfleisch ....

1 Kalbfleisch

1 desgl. auögcmästctes . , .

1 Schweinefleisch ....

1 Hammelfleisch . . . . .

1 Wurst von pnr Schweinen .

1 gemischte, worin Lung, Leber oder Blut von anderem Vieh ist

1 Bratwurst Schwartemagen . . . .

1 geräucherter Speck. . .

1 Schinken oder Dörrfleisch .

1 Rindsfett

1 Hammelsfett

1 Schweineschmalz ausgelassenes 1 desgl. unausgelassenes . .

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" Getraidepreise vom 2^.März in Frankfurter Währung den fl. ü tiO kr.' und das PfuÄ> zu 32 Loth ländischen Gewichts.

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