Ausgabe 
17.4.1830
 
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Extra Beilage zu Nro. 16.

Vesondere VeKannLmactzung,

Excellenz dem würklichen Herr« Geheimen Rach mib Re- gierungs - Präsidenten Freiherrn von Stein ist der Allerhöchste Auftrag geworden, die Bürgerschaft der Stadt Giessen Sr.- j niglichen Hoheit den: Großherzoge Ludwig II. huldigen zu lassen. Die Abnahme des Huldigungseideö geschieht Sonntags den 18tel April nach beendigtem Vormittags-Gottesdienste um halb 11 Uhr wird demnach die gesammte Bürgerschaft aufgefordert, sich zm bestimmten Zeit auf deni Brande vor denr Regierungs-Kanzlei- Gebäude zu versammeln. Sollte die Witterung die Vornahnu dieser Handlung im Freien nicht gestatten, so findet die Huldigung j Montags dell 19ten April auf dahiesigem Rathhause statt, wo sich die Bewohner des Wallthor Quartiers uni 9 Uhr, die des Neuen­weger Quartiers um 10 Uhr, die des Selzerpförter Quartiers ge­gen 11 Uhr, und die des Neustadter Quartiers gegen 12 Uhr einzufinden haben.

Giessen den löten April 1830..

Der Landrath

Ouvrier.