abermals nicht genehmigt würden ifL so hat man Termin zur dritten und letzten Versteigerung auf
Freitag den 17. September d. I. Nachmittags um 2 Uhr, vorbeziclt, an welchem Kauflicbhaber sich tit der Behausung des Königlichen Schultheißen itt Krofdorf eiufindcn können.
Die Gebäulichkeiten sind noch neu und eignen sich sowohl zur Oeconomie, wie auch zur Wirthschaft.
Atzbach am 30. August 1830.
Königlich Preußische Landschreibcrek. Otto.
5) Montag den l 3ten d. M. und die folgenden Tage, jedesmal Nachmittags von 2 bis 5 Uhr, sollen die zum Nachlaß der verstorbenen Simon Abraham Landauers Wittwe gehörigen Effecten, bestehend in Gold, Silber, Zinn, Messing, Eisen, Porzellan, Bettung, Weißzeug, Kleidung Schränken rc. in dem Hause des I. Simon Laudauer gegen gleich baarc Zahlung ver, steigert werden. Giessen den 10. Sept. 1830.
iStsonvere VeLrinntmachungkn.
1) Zum Ankauf der in diesem Jahr für die Cavallcrie, Artillerie und Gendarmerie erforderlichen Nemontcpfcrdc sind folgende Tage bestimmt worden:
1 .) in der Provinz Obcrhesse»
den 19ten Oktober zu Romrod,
den 21 tcn October zu Schotten,,
den 23ten October zu Nidda;
2 .) in der Provinz Starkenburg
den 25ten October zu Dieburg,
den 27tenOctober zu Bensheim,
den 29ten October zu Großgerau;
3 .) in der Provinz Rheinhessen
den 30ten Oktober zu Guntersblum. Inländische Pferdcbcsitzer, welche ihre Pferde zum Verkauf anbietcn, haben dieselben in den be- nierkten Tagen anfcine der bestimmten Stationen zu bringen, und der Commission zu präscntiren.
Weiter wird noch bemerkt.
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geworden, demselben dieser Kaufpreis sogleich baar werde, welches hierdurch zur Nachricht bekannt gemacht wird.
Giessen den 8. Sept. 1830.
Tie Bürgermeisterei das. M. S d) n erde r.
2) Durch eingctreteuc Hindernisse habe» die Zahlungstermine bei den Cominunal-Umlage n geändert werden müssen.
Es tritt hierbei ebenso wie bei den direkten Steuern vorgeschrieben ist die Lestimmnng ein, daß nemlich die zwei ersten Termine bis zum löten September, die beiden andern Termine aber bis zum 10ten des Monats wo sie zu bezahlen sind, bezahlt werden müssen.
Damit kein Mißverständlich Und Desckwer- dcn entstehen können, wenn nach Ablanf des lOtcn Mahnung erfolgt , so wird dies hierdurch zu allgemeiner Kenntniß gebracht.
Giessenden 6. September 1830.
Bürgermeisterei das. M. Schneider.
3) Alle diejenigen hiesigen Einwohner, welche noch eine Forderung für Gegenstände zu de» Empfangszubereituiigen der Allerhöchsten Herrschaften air die Stadt zu machen haben , werden hierdurch aufgefordert, dieselbe sogewiß binnen 8 Tagen dahier ciiizureicheu, als sie nach Ablauf dieser Zeit nicht mehr angenommen werde» könne». Giessen den 8. September 1830.
Die Bürgermeisterei das. M. Schneider.
■J 1-) daß keine Pferde unter Vier und über Sieben Jahre angenommen werden,
2.) daß der Ankauf der Pferde durch ganz freien Vertrag zwischen der Commission und den Pferdebesitzern bewirkt werde und
3.) daß sobald die Commission ein ihr vor- ____geführtes Pferd annehmbar gefunden und
^eilgedültne Lachen.
1) Äusser vielen andern Sorten ChocoladeN verkaufe ich jetzt and) eine ganz reine Gesund, heits-Chocolade in 2 Loth-Tafcln ä 32 fr. per «• — Bei Abnahme im Centner 'iitiii Wiederverkauf bestimmt, bewillige ich lOpCl. Hab- bat.
C. Silbcreisen.
2) Bei G. F. Heyer Sohn und C. B. Ferber hier ist geheftet um 18kr.zu haben:
Die sieben Freude,«tage der Provinz Oberhessen während der Reise I. I. K. K. H o h e i t e n des G r o ß h e r z o g s, der Großherzogin und des Erbgroßher- zogs von Hessen und bei Rhein vom 5ten bis Ilten Juli 1830. Mit Abdruck
6acao-Bohnen a 20 fr., 6acav-Schaaleit i 10 fr. per ß empfiehlt


