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1) Die Söhne des Johannes Krauskopf zu Fellingshausen haben die Erklärung abge­geben, daß sie den Nachlaß ihrer Eltern de­ren Gläubiger überlassen wollten, daher alle diejenigen, welche Federungen an besagten Nach­laß haben, aufgefodert werden, solche im Ter- min den 22. Iuly Vormittags 9 Uhr dahier ailjuzeigen, bei Vermeidung, daß ohne Rück­sicht auf sie, die Vertheilung des Nachlasses vorgenommen werden wird.

, Giessen den 23ten Juni 1830.

Großh. Hesi. Stadtgericht.

M ülle r.

2) Da die beiden Johann Martin W eitzclischen Söhne von Echzell, hiesigen Landgerichts, Johann Heinrich und Nicolaus Weitzel- jener 1752. und die­ser 1760. geboren, schon seit langer Zeit, ohne etwas von sich hören zu lassen, abwesend sind, und letzterer in Kopenhagen gestorben seyn soll, ihre nächste Verwandten zu Griesheim bei Darmstadt aber um Aushändigung des Ersten »'n 66 fl. 24 kp. Capital bestehenden elter­

lichen Vermögens gegen Caution angestanden haben; so werden hiermit beide gedachte Brü­der, oder deren etwaige Leibeserben aufgcfor- dert, binnen 3 Monaten sich zur Empfang­nahme obigen Vermögens um so gewisser da- hitr zu melden und ihre Erbanspruche daran geltend zu machen, als dasselbe sonst an die ausgetretenen Verwandten rechtlicher Ordnung nach abgeliefert werden wird.

Nidda den 11. Junius 1830.

Großherz. Hess. Landgericht das. Langsdorfs. Leichtlein.

V ersteige r ungen.

1) Die von Johannes Hofmann in Großen- linden in Erbleihe besessene, an der Landstraße gelegene Universitätsmühle daselbst, bestehend

1. in Wohnhaus mit zwei Mahlgängen, Schlaggang und Lohmühle, Scheuer v» Ställen, hält 126 Klftr. mit Hofraum; gibt 1 Rauchhuhn und 30 Achtel Korn- Pacht- sodann

2. 32 Rth. Garten an der Mühle;

3. 53 Rth. Acker an der Diesenbach u»v am Mühlgraben und

4. 42 Rth. Acker auf dem Fehrst,