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GviLtalc itation.

1) Edictalladung. Alle diejenigen/ welche an die Derlassenschaft des'dahier ver­storbenen Burgers und Bäckers Ludwig Hein­rich Plock, Ansprüche zu haben glauben, werden hierdurch aufgefordert, solche im Ter, min SamStag den ßtenJuni umso gewisser bei unterzeichneter Gerichtsstelle an­zuzeigen und geltend zu machen, als sie sonst von der Masse ausgeschlossen werdeil.

Giessen den 21. April 1829.

Gr'oßhcrzogl. Hess. Stadtgericht, Müller.

Gekkentlicye "^orlavung.

1) Bei Revision der nuter den hiesigen Hofgerichts-Depositen befindlichen älteren Testamente haben sich die nachstehend verzeichn neten noch uneröffuet gefunden: I

1 .) von Anna Maria Stockmann, Wittwe, hinterlegt zu Giessen am lOtcii October 11179;

2 .) von Anna Kunigunde, Johann Jost Hofmanns Wittn?, zu Gies­sen, hinterlegt daselbst bei Hochfürstli, cher Regierung am ItcnAugust 1720;

3 .) von Johann Reinhard Mol­schend orf, Burger und Walkmüller zu Butzbach, und Anna Catharina, dessen Ehefrau, gefronte Borsch, depo- nirt am 12tcnSeptbr. 1763. bei Hoch­fürstlicher Regierung zu Giessen;

4 .) von dem zu Burgfricdberg verstorbenen Schlosser Johannes. Janshn. ünv dessen Ehefrau; (ohne jede weitete An­gabe.)

5 .) zwei Testamente von der jetzt verstör, denen Ehefrau des zu Burgfriedberg eben- falls verlebten Apothekers Marold, hinterlegt am 30tcirJanuar 1811. und 7tcn July 1813. bei der jetzt aufgelöß- ten Justiz - Kanzlcy zu Burgfrjedberg;.

6 .) von der Anna Maria Michel in Kaichen, hinterlegt hei der ehemali­gen Justiz - Kanzley zu Burgfriedberg am ötcnDecockber 1746;

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7 .) von der Eleonore Schuhmann zu Offenbach, einergebornen Kappes, aus Großkarben, hinterlegt am 31 leit Oktober-1804. bei der nchmlichen Be­hörde ;

8 .) von der Wittwe des zu Heldenbergen verstorbenen Gregor Schneider, hinterlegt am 25ten Sept. 1752. bei dem­selben Gericht;

9 .) von Johann .Adam Bender zn Dorfgill, dcpouirt bei Hochfürstlicher Negierung zu Giessen, am 20ten April 1720;

10 .) von dem am 2 teil August 1820. ucrl storbenen Canzlcy - Pedellen Jo­hann Philipp Förster zn. Hungen

' und dessen Ehöfrmt Rosina, unter dem 13teuMärz 1809. bei der vormaligen Fiifst-und Gräflich Sölmsischen Justiz t Kanzlei in Hungen ad' depositum über« geben.

Da die darüber stuttgehabten Nachforschung gen etgeben., daß rücksichtlich dieser letztwilg ligen Dispositionen die rechtlichen Voraus­setzungen ziz./der Eröffnung..jetzt ciugetre« ten sind, obgleich die frei Vornahme dieses Acts Betheiligtrn nicht vollständig auSge, mittest^ werdest konnten; so wird nunmcfrr zur Eröffnung der oben angegebenen tcsta-, meutarischcn Verfügungen Termin auf

Sgmst'ag den 29ten August d.J.

Vormittags 8 Uhr.

festgesetzt, -und allen dabei Betheiligten auf- gegeben- alsdenn aufdahiesigem Hofgerichts-

Gebätlbe £u erscheinen und der besagten 1 Handlung selbst bcizuwohnen, oder zu er, warten, daß dennoch die Eröffnung der fraglichen Testamente, voll Gerichtswegen aus die geeignete Weiss vorgenommeu wer, den wird. Giessen den 1. May 1829. '

Der E.rtrajudjcial-Senar

Kroßherzoglichen Hofgerichts

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