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GviLtalc itation.
1) Edictalladung. Alle diejenigen/ welche an die Derlassenschaft des'dahier verstorbenen Burgers und Bäckers Ludwig Heinrich Plock, Ansprüche zu haben glauben, werden hierdurch aufgefordert, solche im Ter, min SamStag den ßtenJuni umso gewisser bei unterzeichneter Gerichtsstelle anzuzeigen und geltend zu machen, als sie sonst von der Masse ausgeschlossen werdeil.
Giessen den 21. April 1829.
Gr'oßhcrzogl. Hess. Stadtgericht, Müller.
Gekkentlicye "^orlavung.
1) Bei Revision der nuter den hiesigen Hofgerichts-Depositen befindlichen älteren Testamente haben sich die nachstehend verzeichn neten noch uneröffuet gefunden: I
1 .) von Anna Maria Stockmann, Wittwe, hinterlegt zu Giessen am lOtcii October 11179;
2 .) von Anna Kunigunde, Johann Jost Hofmanns Wittn?, zu Giessen, hinterlegt daselbst bei Hochfürstli, cher Regierung am ItcnAugust 1720;
3 .) von Johann Reinhard Molschend orf, Burger und Walkmüller zu Butzbach, und Anna Catharina, dessen Ehefrau, gefronte Borsch, depo- nirt am 12tcnSeptbr. 1763. bei Hochfürstlicher Regierung zu Giessen;
4 .) von dem zu Burgfricdberg verstorbenen Schlosser Johannes. Janshn. ünv dessen Ehefrau; (ohne jede weitete Angabe.)
5 .) zwei Testamente von der jetzt verstör, denen Ehefrau des zu Burgfriedberg eben- falls verlebten Apothekers Marold, hinterlegt am 30tcirJanuar 1811. und 7tcn July 1813. bei der jetzt aufgelöß- ten Justiz - Kanzlcy zu Burgfrjedberg;.
6 .) von der Anna Maria Michel in Kaichen, hinterlegt hei der ehemaligen Justiz - Kanzley zu Burgfriedberg am ötcnDecockber 1746;
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7 .) von der Eleonore Schuhmann zu Offenbach, einergebornen Kappes, aus Großkarben, hinterlegt am 31 leit Oktober-1804. bei der nchmlichen Behörde ; ■
8 .) von der Wittwe des zu Heldenbergen verstorbenen Gregor Schneider, hinterlegt am 25ten Sept. 1752. bei demselben Gericht;
9 .) von Johann .Adam Bender zn Dorfgill, dcpouirt bei Hochfürstlicher Negierung zu Giessen, am 20ten April 1720;
10 .) von dem am 2 teil August 1820. ucrl storbenen Canzlcy - Pedellen Johann Philipp Förster zn. Hungen
' und dessen Ehöfrmt Rosina, unter dem 13teuMärz 1809. bei der vormaligen Fiifst-und Gräflich Sölmsischen Justiz t Kanzlei in Hungen ad' depositum über« geben.
Da die darüber stuttgehabten Nachforschung gen etgeben., daß rücksichtlich dieser letztwilg ligen Dispositionen die rechtlichen Voraussetzungen ziz./der Eröffnung..jetzt ciugetre« ten sind, obgleich die frei Vornahme dieses Acts Betheiligtrn nicht vollständig auSge, mittest^ werdest konnten; so wird nunmcfrr zur Eröffnung der oben angegebenen tcsta-, meutarischcn Verfügungen Termin auf
Sgmst'ag den 29ten August d.J.
Vormittags 8 Uhr.
festgesetzt, -und allen dabei Betheiligten auf- gegeben- alsdenn aufdahiesigem Hofgerichts-
Gebätlbe £u erscheinen und der besagten 1 Handlung selbst bcizuwohnen, oder zu er, warten, daß dennoch die Eröffnung der fraglichen Testamente, voll Gerichtswegen aus die geeignete Weiss vorgenommeu wer, den wird. Giessen den 1. May 1829. '
Der E.rtrajudjcial-Senar
Kroßherzoglichen Hofgerichts
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