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(ffnifttalcitation.

1) Ldictalladung. Michael Neebc aus Treis an der Lumda Provinz Marburg 1786 geb obren und Sohn des da­selbst verstorbenen Johannes Neebc ist feit vie­len Jahren abwesend und dessen Auffeuthalt unbekannt. Derselbe oder dessen etwaige Lei­beserben werden hierdurch vorgeladen im Ter­min den 31 teil Iuly Vormittags 10 Uhr vor Kurfürstlichem Justizamte zu Treis zu erschei­nen und sich das Vermögen überweisen zu las­sen, widrigenfalls hierüber anderweit nach Vorschrift verfügt werden soll.

Frouhansen am 6. April 1829.

Kurfürstl. Justizamt Ameln n g.

in fidem

S old an,

Ves andere ßöelrannlnraeliungtn.

1) Nach vorliegender gesetzlicher Be­stimmung sollen alle gläserne Gesäße, bei welchen das Eichen nöthig ist, innerhalb Lan­des beiden Elchämtern geeicht werden, und deßhalb die Einfuhr schon geeichter Gläser vom Ausland nicht zugelassen, sondern die­selben znrückgewlesen werden. Deinuncrachtct sollen seither bedeutende Niederlagen geeich­ter Glaöwaaren imGroßherzogthum bestan­den haben, und viele schon geeichte Gläser durch Hausircr an inländische Wirthe abge­setzt worden seyn, von denen man nicht ver­sichert ist, daß sie die richtige Eiche führen. Es wird daher höheren Befehls zufolge sämmt- lichen hiesigcil Wirlhen hierdurch eröffnet, daß sie alle Gläser und Bouteilten, von wel­chen sie nicht nachweisen können, daß sie von einem verpflichteten Eichmeister nn Lande ge­eicht seycrl, alsbald und längstens binnen 3 Wochen, bei Vermeidung sch arfer Strafe für jeden einzelnen Fall, an den Eichmeister zur Nacheiche abzuliefern haben.

Giessen den 15. Juli 1829.

Bürgermeisterei daselbst. M. Schneider.

2) Heinrich Brück von Heuchelheim beabsichtigt nach Kinzenbach, Königl. Preus­

sischen Amts Atzbach, überzuziehen und hat zu dem Ende um Entlassung aus dem hiesigen Unterthancuverbande uachgesncht; auf Re­quisition Großherzogkichcit Landraths dahier werden alle diejenigen, welche Ansprüche irgend einer Art an jenen zu haben glau­ben, hierdurch aufgefordert, dieselben bin­nen einer Frist von 3 Monaten um so ge­wisser geltend zu machen, als sonst Rechts- Hülse von hieraus weiter nicht geleistet wer­den kann. Giessen den 30. Juni 1829.

Großhcrzogl. Hess. Stadtgericht. M u l l er.

3) Es werden hierdurch alle diejenigen, welche Schulgeld vom 2tcn Quartal 1829 zu zahlen haben, aufgefordert, solches bis zum Iten August so gewiß zu entrichten, als sonsten gegen die Säumigen mit dem gesetzlichen Zwangsverfahren vorgeschritten wird. Giessen den 10. Juli 1829.

Die Stadteinnehmerei.

Versteigerungen.

1) Montag den WtenJuli d. I. Nach­mittags 2 Uhr, soll das Gasthaus zum Schwa­nen in der Wallthorstraste dahier und zwar im Hanse selbst auf 8 Jahre an den Meist­bietenden verpachtet sodann Dienstag ben 2ItenJuli und die folgenden Tage Nachmittags 2 Uhr Bettung, Weißzeug) Kif­fer , Zinn, Möbel, Hausgeräthschlssten, Bütten, Fässer, wie auch einige Chaisen und Wagen mit Zugehör, öffentlich au den Meist­bietenden gegen baare Zahlung versteigert werden. Giessen den 25. Juni 1829.

Großhcrzogl. Hess. Stadtgericht.

Müller. '

2) Montag den 20ten dieses Monats wird mit der Versteigerung des Herzoglichen Nachlasses zu Wetzlar fortgefahren, und mit dem Verkauf der Hausmöb'eln der Anfang gemacht werden. Es wird wie früher täglich Morgens 9 und Nachmittags 2 Uhr die Auk­tion eröffnet.

Wetzlar am 15. Juli 1829.