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ein etwaiges Vorzugsrecht im Concurs stutzen ,
Sigii. Dessen den' Men März 1829.
vt. Herd ft.
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Tilgung der Schulden nicht hinreicht, um» lerm 12te» Februar d.J.dcr ConcurS erkannt wurden. Es werden daher nunmehr die be- kannten und unbekannten Gläubiger des Ge» meinschuldners hiermit vorgeladen, in dem auf
1)-?E djc t-^ljad uu g.' Über dqs Vermögen des Großherzogl. Regierung^ -Uöauz» listen älorndörfer.dahier ist, dq.dässclbc z«r
GviKIallavungen.
I.
Äuf Requisition Großherzogl., Regie» rungs - Amts dahier werden alle diejenigen, welche Forderungen an Elisabctha Müller zu Frankenbach, die nach Frohnhausen, Kur- hessischen Kreises Marburg ubcrziebcn will- haben, aufgefordert, solche binnen 3 Monaten dahier anzuzeigen, widrigenfalls, nach Ablauf dieses Termins, keine Rcchtshulfe mehr gegen dieselbe hier geleistet werden kann.
Gicssen den 3. März 1829.
Großherzogl. Hess. Stadgcricht.1 Mül l e r.
II.
Auf Requisition Grohcrzogl. . Regie- rungsamts dahier werden alle diejenigen^ welche rechtliche Ansprüche an den nachSalz- bvden, im Königreich Preussen überziehenden JacobWagncr Johannes Sohn zu Erombach, zu haben glauben, aufgefordert, solche binnen 3 Monate», bey Verlust aller von hieraus zu leistenden Rechtshülfe, dahier anzu- zeigcn.
Giessen den 17. März 1829.
Großherzogl. Hess. Stadtgericht..
' Mülle-r. ‘
III.
Gr. Hess. HofgerichtS. Accessift, V.
M 5) Sdict.alladuug. Wichael iR'.kebe aus Treis an .der kumda.Provinz Marburg 1780 gcbohren und Sohn des da- .selbst verstorbenen Johannes Nccbe ist seit vic-
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DienStag den lOtenJuly l. I.
Morgens nenn Uhr anbcranmten Termin, auf dabiesigem Hofgericht vor der dcsfalls angeordneten Hofgerichts-Deputation, entweder in Sclbstperson, oder durch gehörig bevollmächtigte Anwälte, aus der Zahl der dahiesigcN HofgrrichtS-Abvokaten, zn erscheinen, ihre Forderungen anzugeben und richtig zu stellen, auch die erforderlichen Urkunden vvrzulegen, unter dem Rechtsnachtheil, daß der Nichterscheinende ohne weiteres Prä« clusiv-Dekret als von der Concursmassc ausgeschlossen erachtet werden wird. - Zugleich haben die Gläubiger .sich auf die' Vorschläge zn einer gntlichen Vereinigung um so gewisser zu erklären, als sonst ihre stillsttzvgigende Genehmigung des Beschlusses der Mehrzahl der Gläubiger angenommen wird; in Entstehung der Güte aber ist in diesem Termin ein Ausschuß dör Gläubiger zu wählen.Und ciis tauglicher Masseverwaitcr vorzlifchlagen, gc- gentalls ein solcher von Gerichtswegen auf Gefahr und Kosten der Creditoren befMIf werden wird; nicht weniger häbeN die Glgti-
■ Alle diejenigen , , welche Fvrderun- _______ ,... „ _________
gen an Konrad Jung zu Kirchgöns, der um bigcr auch solche Lhatsachen, auf. welche sic Entlassung aus dem diessemgen UntertlMs- f"" \ '■
Verband, zum Zweck der Niederlassung ni zu .fhnnen glauben, in dem festgesetzten Lcr- Riederkleen, im Königreich Preußen nach- min vorzubriugen. .
gesucht hat, formtreu zu können ^gläuben, j 8ixN. Dessen den' 28ssn Mär; 1829. werdest zufolge Rcquisitlon'Großherzogl. GroHerzoglich Hessisches Hofgericht gieruugs-Amts anfgefordert, solche binnen ter '
3 Monaten anzuzeigen, widügenfallS nach ' Provinz Oberhcssen
diesen keine weitere Rechtshülfe mehr von Dr. v. Aren s. Klinge lHöfer, hieraus gegen jenen geleistet werden wirb.
Giessen den eiten Marz 1829.
1 ' Großherzogl. Hess. Stadtgericht
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