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Giessen den 8. Jan. 1829.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht Müller.

Si{jn. Giessen den Itcn Nov. 1828.

Großherzogl. Hessisches Hofgericht der Provinz Oberhrff«.».

Dietz. T. v. © d, mal falber.

vh SB ei« le r, Großherzogl. Hofgerichts -

Sekretariats-Accessist.

Bekanntmachungen.

1) Fritags den 20tenFebr. Nachmit­tags 2 Uhr, sollen auf dahiesigem Nathhaus nachstehende Grundstücke des Burgers und Fuhrmanns Philipp Müller, als

270,8 Klftr. ( oder 14(1 Ruth. 12 Sch.)

Acker au der Hard, an ihm selbst, rhtft, 309 Klftr. ( oder OIMth. 7 Sch.) Acker, - däs an Balthasar Bogt, C. S. zehntfr.

371,5Klftr. (oder 109 Rth. 11 Sch.) Af- ker au Ludwig Noll, giebt 40kr. 3pf. Zinsen zur Rentei, zehntfr«,

öffentlich an deu Meistbietenden versteigert werden.

Ediktalladuugen.

I.

Alle diejenigen, welche Erbansprüche oder Forderungen an den mit der Rechts- wohlthat des Inventars angetretencn Slach- laß des verstorbenen Großherzogl. Kanzley- Sekretär Vogel zu haben glauben, werden anfgefordert

Dienstags den 17hm Februar 1829.

Morgens 10 Uhr

in Selbstperson oder durck) gehörig Bevoll­mächtigte vor unterzeichnetem Hofgerichts- Eommissär in seiner Wohnung um so gewis­ser zu erscheinen und jene anzuzeigen nnd zu begründen, als sie sonst ohne Verkündung ei­nes Präelusiv-Dekrets damit von der Masse ausgeschlossen sind, und das Weitere recht­lich verfügt werden wird.

8iga. Giessen am 20. Dec. 1828.

Vift. conun.

Bapst Großherzogl. HofgerichtöSekretär.

,11.

Über den Nachlaß des dahier verstor­benen Großherzogl. Rechnungs-Rath Ceff- ner, welchen seine Jntestat-Erbcn ausge­schlagen haben, ist, da solcher zur Tilgung der Schulden mdjt hmrelcht, indem die Ac- tiven sich auf 439 fl. 31 kr., die biö jetzt an­gezeigten Schulden ftd) auf 14761 st. 55% fr. berechnen, unterm heutigen der Concurs er­kannt worden. Es werden daher die bekann­ten und unbekannten Gläubiger der Masse hiermit vorgeladen, in dem auf Dienstag den 20tenJanuar 1829. Morgens 9 Uhr anbe­raumten Termin auf dahiesigem Hofgencht vor der deßfalls angeordneten Hofgcrichts- Dcputation entweder in Selbstperson oder durch gehörig bevollmächtigte Anwälte aus der Zahl der dahiesigen Höfgerichts -Advoka­ten zu erscheinen, ihre Forderungen anzu- .

geben und richtig zu stellen, and) die erfor# 2) Montags den 2ten Febr. Nachmit- derlichen Urkunden vorzulegen, unter dein tags 2 Uhr sollen auf freiwilliges Ansuchen Rechtsnachtheil, daß die 'Nichterscheinende des Carl Frech, Sohn deS gestorbcNen ebne weiteres Präclusiv-Dekret als von der Rathschöffs Christoph Frech von her, die Concursrnaffe ausgeschlossen erachtet werden deniselben zugehörigen Güterstucke Giesse^und

wird. Zugleich haben die Gläubiger sich au bie Vorschläge einer gütlichen Vereinigung um so gewisser zu erklären, als sonsten ihre stillschweigende Genehmigung des Beschlus­ses der Mehrzahl der Gläubiger angenom­men wird, in Entstehung der Güte aber ist m diesem , Termin ein Ausschuß der Gläu­biger zu wählen und ein tangllcher Masse. Verwalter vorzuschlagen, gcgenfalls ein w, eher von Gerichtswegen auf Gefahr und Kos. ten der Ereditoren bestellt werden wird" nicht weniger haben die Gläubiger auch solche Thatsachen, auf welche sie ein etwaiges Vor­zugsrecht im Eoncurs stützen zu können q(au> den, in dein festgesetzten Termin vorzubrin- gen. ,