Ausgabe 
10.10.1829
 
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Uolij eiliche vekanntmactzung.

Um allen hiesigen Einwohnern ebne Unterschied deS Standes bei, vorkommenden Sterb, fällen die Gelegenheit zu verschaffen, ohne eigene Mühe die Anordnung zur Beerdigung hree 'V rstorSenciizu. treffen, zugleich aber auch den Mißbräuchen und Uberforderun- gen ) die häüsig bei Begräbnissen Statt finde», sollen zwei zuverlässige hiesige

Einwohner als'Leickuubesorqer angestellt und in Pflichten genommen werden, uwlchcs unter dem Le' 'ckerr , daß Personen , welche sich zur Versehung eines solche» Dienstes als tüchtig ausweisen können, bei unterzeichneter Behörde binnen 4 Wochen zu melden haben, andurch bekannt gemacht wird. Giessen am 7. October. 1829.

Großherzoglich Hessische Polizei-Deputation das.

' i K1 a l c i t K 1 i on e n.

1) Wer bas Vermögen des Georg Vess ten Georgs Sohn, zu Großcnlinden ist der förmliche Göncurs erkannt und demgcmäs von unterzeichnetem mit dessen Leitung beauftrag­ten Gericht zum Versuch der Güte lind in de­ren Entstehung zur alsbaldigen Liquidation der Forderungen,Termin auf

Mittwoch den 14. Octoberd. I. Mor­gens 9 Uhr

anberaumt worden; alle diejenigen, welche Ansprüche irgend einer Art zu haben glauben, werden daher aufgefordcrt, dieselben in die­sem Termin entweder selbst oder durch gehörig Bevollmächtigte um so gewisser geltend zu ma­chen, als sie sonst ohne weiteres Präclusiv- Decret von der Masse ausgeschlossen werden.

Giessen den 4. August 1829.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht. 9)i ü Ile r.

2) Da die Intestat-Erben des dahier verstorbenen Großherzogl. Kirchen - u. Schul- Ratbs-Botenmeisters Pfeiffer erklärt haben, die Verlaffenfchaft desselben nur cum benc- iicio legis et inventarii antreten zu wollen, und es deßhalb nöthig erscheint, zum Zwecke der Aufstellung des Status passivormn des Verstorbenen, dess.n Schulden möglichst ge­nau zu wissen; so nwrden alle diejenigen, welche an desselben Verlassenschaft irgend eine Forderung zu machen haben, hierdurch auf- gefoddert, solche um so gewisser bei dem un­terzeichneten Coinmissarius entweder itt

Am e n d. Rau ch.

vt. Möller.

Selbstpcrson , oder durch einen gehörig Be­vollmächtigten binnen 4 Woche» anzuzeigen, als widrigenfalls bei Aufstellung des status passivormn auf sie keine Rücksicht genommen werden wird.

Beschlossen Giessen den 30tcn Sept. 1829. Aus Auftrag Großh. Hofgerichts das.

D o r n s e i f, Großh. HofgerichtL-Sekretär.

Versteigerungen.

1) Das den Erben der Wittwe des Uhr­machers Moritz Graf dahier zustehende halbe Wohnhaus, Hinterbau, Stall mit Garten, l O Rth. oder 33,8 Klaftr. haltend, auf dem Asterweg neben Friedrich Gcrth, giebt 30 fr. dem Fiskus, soll Montags den lOkenRovbr. Nachmittags 2 Uhr auf dahiesigem Rathhaus öffentlich meistbietend versteigert werde».

Giessen den 30. Sept. 1829. '

Großherzogl. Hess. Stadtgericht. Müller.

2) Montag den 12ten October dieses Jahrs, Nachmittags um 2 Uhr soll auf dem dahicsigen Rathhause eine Doppelflinte gegen baare Zahlung versteigert werden.

Glessen den 29. Sept. 1829.

Von Eommissionswegen Dietz, Connnissions-Rath.

3) Montag den 12ten d. M. Morgens präcis 9 Uhr soll daS in der Neumark uzidim Stclzenmorgen aus der Holzerndte dc 182% noch