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zu lassen. Die Bedingnisse Weeden annehm/ bar gestellt seyn. „

Bruck.

8 .) Die einstweilige Verwaltung des kiesigen Stadt/ und Burgkirchen / Kastens ist mir von Großherzogl. Kirchen/ und Schul/ Mathe übertragen worden, wovon die Ab/ qabepflichtigen in Kenntniß gesetzt werden.

Giessen den 19. Ian. 1828.

Lauer, Rechner der Armenkasse. .

9 .) Es werden hierdurch alle diejenigen hiesigen Einwohner, welche Schul/ und Schulholzgeld vom 4ten Quartal 1827 zu entrichten haben , aufgefordert, solches bis längstens zum lOten Februar zu bezahlen, als sonsten gegen die Säumigen, das ge/ schliche Zwangsverfahren eingelcicet werden wird.

Giessen den 25tenIan. 1828.

Die Stadreinnehmerei.

10 .) Der Unterzeichnete hat kurz vor dem Ablaufe des vorigen Semesters in dem Auditorium des Herrn Ober/Appellations/ gerichtsrathö Dr. Marezoll Feuerbachs Lehrbuch des peinlichen Rechts liegen lassen. Er ersucht daher den redlichen Finder dieses Buches, der es gern längst zurückgegeben haben würde, wenn er den Eigenthümer gekannt hätte, dasselbe für u))i an die Redaetion dieses Blattes abzu/ gebeir.

Darmstadt im Januar 1828.

W. A. Pfungst.

1L) Die allgemeine Schulordnung für das Großherzogthum Hessen ä 10 fr. ist zu haben bei

Universitätsbuchbinder Dalstr.

12.) Unterzeichnete empfehlen ihre Waa/ reit bestehend in Bieber, Merino, Cais T Baumwollenzeug, Zwilch, Halstücher, halb/ seidene und seidene Schälchen, lange und

viereckige Bour de Soie Shawls , so wie Spitzen, Franzen re. um damit aufzuräu/ nteit, unter den Einkaufspreisen.

I. M. Hess Erben.

13 .) In.dem Major von Schmalkalr. der'schen Hause, ist im untersten Stock eine schöne Stube mit großem Cabinet, eine kleine Stube, Küche nebst Theil am Keller zu vermiechen und sogleich zu beziehen.

14 .) Auf dem Seltersweg ist ein Wohn/ Haus nebst Hof, Stallung und Hintergar/ teit aus freier Hand zu verkaufen. Den Eigenthümer sagt Ausgeber.

15 .) Zwei Stuben mit oder ohne Möbel sind an einzelne Personen in der Neustadt zu vermiechen. Bei wem? sagt Ausgeber.

16 .) Es empfiehlt sich Jemand im Auf/ stellen von Vormundsrechnungen. Wer? ist bei Ausgeber zu erfragen.

17 .) Ein goldner Siegelring mit ro/ them Karniol wurde in vergangener Woche auf dem Weg vom Kreutz nach dem Kolleg/ gebäude verloren. Der redliche Finder wird um die Abgabe bei Ausgeber dieses gegen eine Belohnung ersucht.

18 .) Wir haben bei dem hiesigen Mili/ tärvertretungsverein nunmehr die Einrichtung getroffen, daß außer der gerichtlichen Dep.o/ sition der den Einstehern gut bleibenden Gel/ der, zu noch größerer Sicherheit dieser und dec Mitglieder des Ver/ eins, die ganze Einnahme bis' zu ihrer statutenmäßigen Verwendung von einem im o ffentlich e»r Dienste stehenden angeseher n c n Manne durch Contrasignatur der Quittungen, von welcher die Gültigkeit derselben abhängt, cotu t r o 11 v t und i ti Mitverschluß genommen wird, so, daß jede will/ sührlichc Disposition darüber unmöglich wird.

Wir