von Einheimischen 14 Tage nicht überschritten werden, weil sonst in der höchst nöthigen Ordnung eine sehr fühlbare Lücke entstehen würde.
§. 3. Die Zeitschriften gehen von den Theilnehmern immer wieder an mich zurück, und jede Abgabe an einen andern Interessenten kann ich aus mehreren im Interesse der Leser liegenden Gründen nicht gestatten.
§. 4. Das Abonnement auf das ganze Jahr betragt- (wenn die Anzahl der gewählten Zeitschriften 24 nicht übersteigt) acht Gulden, und. muß wenigstens halbjährig mit vier Gulden vorausbezahlt werden; wählt ein Abonnent mehr als 24 Zeitschriften, so hätte er sich wegen einer weitern Vergütung mit mir zu verständigen. Einheimische werden für das Umtragen der Hefte noch außerdem eine Vergütung an den damit beauftragten Burschen leisten. Daß Auswärtige alle durch die Zu- und Rücksendung, wie alle durch sonstige hierher gehörige Mittheilungen entstehenden Kosten zu tragen haben, versteht sich von selbst; indessen erbiete ich mich zur Erleichterung der Mittheilung alles Mögliche beizutragm, und namentlich für Porto-Auslagen ein jährliches Aversum in Rechnung zu bringen.
§. 5. Wer nicht % Jahr vor dem Abonnementsschluß mir bestimmt und schriftlich ankündigt, daß er aus dem Institute austreten wolle, macht sich stillschweigend noch y2 Jahr weiter zur Theilnahme verbindlich..
Die gelesensteu belletristischen Zeitschriften habe ich in meine ganz neu errichtete Leihbibliohek ausgenommen, deren vollständiger, die Bedingungen enthaltender Katalog stets bei mir zu. haben ist. Das jährliche Abonnement bei derselben beträgt sechs Gulden; wer indessen neben ihr auch das allgemeine Lese- Institut für Zeitschriften benutzen will, zahlt fürs ganze Jahr zwölf Gulden.
Außerdem mache ich auch auf meine obenerwähnte Musik leih anstatt aufmerksam, und verweise hiu- sichtlich der Bedingungen auf den Katalog derselben. Auch die Verbindung dieses Instituts mit einem der vorerwähnten ist durch Preiserniedrigung. erleichtert. Das Abonnement für das Musik-Leih-Jnstitut allein beträgt jährlich zehn Gulden, wogegen die Benutzung desselben mit dem allgemeinen Lese- Institut für fünfzehn Gulden dreisig Kreuzer, und mit der Leihbibliothek für vierzehn Gulden, die Verbindung aller drei Institute endlich aber für einundzwanzig Gulden gestattet ist.
Der Anfang der Lektüre muß, um wegen Mangels der Hefte keine Stockung eintreten zu lassen, bis zum Anfänge des Monats März d. I., vielleicht auch etwas länger, ausgesetzt bleiben; die Theilnehmer werden indessen dadurch um so weniger beeinträchtigt, als die Abonnementszeit nur von dem Tage des ersten Empfangs an gerechnet wird.
Für Natur- und Heilkunde besteht schon seit 9 Monaten eine Lesegesellschaft aus den unter A. bezeichneten Journalen, weshalb also Aerzte, Naturforscher und Apotheker sogleich eintreten und befriedigt werden können^
Schlüßlich empfehle- ich den verehrlichen Theilnehmern meine,, von meinem Vater übernommene, wohl assortirte Buchhandlung, und verspreche außer den 10 pCt. Rabatt, welche auch ich an den Ladenpreisen gestatte, die schnellste und pünktlichste Besorgung aller in den Buchhandel, einschlagenden Artikel.
Giessen im Januar 1827..
Georg Friedrich Heyer/ Sohn.


