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,£)ev Herr Kommerzienrath E- E. Hofmann zu Darmstadt hat in einigen öffentlichen Blattern bekannt gemacht, daß Herr Advocat Trapp dahier für den Militär /Verein pro 1826 zu der Einr läge von 50 fl. an noch 36 fi. 29 kr. nacherhoben habe.

Um den, durch diese Bekanntmachung entstehenden Jrrthümern ^vorzubeugen, finde ich mich veranlaßt, hiermit zu bemerken, daß der obenerwähnte Verein, welcher nur 17 Mitglieder zählte, unter der alleinigen Leitung des Herrn Advocatcn Trapp bestanden und daß diese erwähnte Nach/ zahlirng nicht von dem, erst pro 18271828 unter meiner Mitleitung begonnenen Giesser Milir tär/ Verein herrührt.

Da der von Herrn Advocaten Trapp pro 18261827 gehabte Verein, wie schon gesagt, nur aus 17 Mitgliedern bestände, deren 8 solche Nummern zogen, welche zum Marschiren bestimmt wurden, so wird es allen Unbefangenen nicht auffallend seyn, wenn bei diesem Verein und bei dem statt gehabten ungünstigen Loosen dec Mitglieder 7 fl. 29 kr. mehr bezahlt worden find, als Herr Kommerzienrath Hofmann pro 18261827 bei circa 1000 Mitglieder, nach seiner eigenen Angabe erhoben hat. Die von Herrn Kommerzienrath Hofmann in seiner Bekanntmal chung erwähnte Mehrzahlung von 19 fl. 29 kr. beruht nur auf einem kleinen Irrt hu me und beträgt, wie schon erwähnt, nur 7 fl. 29 kr.

Herr Kommerzienrath Hofmann führt übrigens am Schluffe seiner Erklärung auch noch an, daß sich jetzt jedermann überzeugen würde, daß ein Antrittsgeld von 50 fl. den Beitritt nicht billiger macht.

Dieser Aeusserung stimme ich vollkommen bei und bemerke, daß ich sogar zu der Zeit, wo ich mit Herrn Advocaten Trapp gemeinschaftlich den dahiefigen Verein unternahm, dieses schon eingesehen habe; allein unsere Absicht ging bei unserm Unternehmen dahin, auch den Wenigerbe/ mittelten, welche bei der gegenwärtigen Zeit keine 75 fl. ohne Stöhrung ihres Geschäftes rc. auf einmal zahlen könnten durch drei Ziclzahlungen, welche sich in Fällen auf Jahr erstrecken können, Gelegenheit zu geben, von der Wohlthat des allerhöchsten Gesetzes vom 6. August 1821 in Bezug auf die Vertretung, Gebrauch zu machen.

Daß diese unsere gute Ansicht sowohl in der dahiesigen Provinz als auch in der Provinz Starkenburg und Rheinhessen nicht verkannt worden ist, glauben wir uns dadurch schmeicheln zu können, daß wir in den drei Provinzen in unserm Unternehmen seither kräftig unterstützt worden sind, und unser Verein im vorigen und auch in diesem Jahr soviel Mitglieder zählt, als wir selbst nicht einmal erwartet haben.

Giessen den 29. Januar 1828.

Roth.

Ich bin mit obiger Erklärung des Herrn Revisors Roth vollkommen einvestanden, und behalte mir vor insbesondere wegen des Militärvertretungsvereins de 1826 auch öffentlich näheren Aufschluß zu ertheilen, indem mein Schreiben, das die Veranlassung zu obengenannter Erklärruna des E. E. Hofmann gab, nur an die Mitglieder des Vereins de 1826 gerichtet ist.

Giessen den 29. Januar 1828.

Trapp.