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Die Unterzeichneten hoffen, baff es den Eltern solcher Knaben NM so erwünschter sein wird, dieselbe auf eine zweckmäßige Art für ihre künftige Bestimmung vorbereitet zu sehen, da dergleichen Knaben durch eine Verfügung der hochverordneteu Pädagogkommission in Zukunft von dem Besuch des Pädagogs ausgeschlossen bleiben.

Am Ende jeden Semesters wird mit den Zöglingen eine öffentliche Prüfung vorge- nommeu, deren Ort und Zeit jedesmal zum voraus bekannt gemacht werden wird.- Ue.brigens wird es den Unterzeichneten höchst erwünscht sein, wenn auch außerdem die ver­ehrten Eltern der ihnen anvertrauten Kinder und andere Freunde der Jugendbildung die Anstalt recht hänstg mit ihrem Besuche beehren, um sich durch eigne Anschauung von der Unterrichts-Methode, sowie von den Fortschritten und der Behandlung der Kinder in Kenutniß zu setzen.

Der Betrag des Honorars bleibt ganz derselbe, wie-in der bisher von einem der Un­terzeichneten allein unternommenen Schulanstalt, nämlich: 2 fl. Eiutrittsgeld, 7 fL 30 fr. vierteljähriger Beitrag für die Schüler der obem Klasse und 6 fl. für die der untern und für die, welche die lateinischen und griechischen Unterrichtsstunden nicht besuchen, außerdem jährlich 30 kr. zur Schulkasse zur Anschaffung der für die Schule nöthigen Bedürfuisse. Auf Unbemittelte ist man billige Rücksicht zu nehmen bereit.

Uebrigens werden die Unterzeichneten mit Vergnügen mündlich jede weitere Auskunft er, theileu, und die ihnen mitgetheilten Wünsche Einzeler, soweit es möglich ist, ben'rcksich, tigen, so wie es ihr beständiges Bestreben sein wird, das in sse gesetzte Zutrauen zu recht- fertigen und ihre Anstalt immer mehr zu vervollkommnen.-

Der Unterricht kann wegen der jtr treffenden Vorbereitungen für das künftige Semester Nicht eher beginnen, als am 20. October.

Gießen am 29. September 1828.

Mcitershaufcn. Dr. Curtinan. Dr. Geist.