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zur

Num. 6. des Giesser Anzeigungs-Blattes.

Bekan ntm

1 .) Dem Unterzeichneten wurde von dem Großherzogl. Steuer-Einnehmer Herrn Stein in Biedenkopf der Auftrag ertheilt, seine sämmtliche Gläubiger aufzufordern, im Laufe dieses Monats ihre Forderungen bei ihm einzureichen, so wie auch diejenigen, welche Zahlungen zu leisten haben, erinnert werden, solche gleichfals in dieser Frist ab­zuführen , ansonsten sie sich die daraus ent­stehenden Unannehmlichkeiten selbst zuzu­schreiben haben.

Giessen am 6. Februar 1828.

Hering.

2 .) Es werden hierdurch alle diejenigen hiesigen Einwohner, welche Schul- und Schulholzgeld vom 4ten Quartal 1827 zu entrichten haben, aufgefordert, solches bis längstens zum Ilten Februar zu bezahlen, als sonsten gegen die Säumigen, das ge­setzliche Zwangsverfahren eingeleitet werden wird.

Giessen den 25tenJan. 1828.

Die Stadceinnehmerci.

a ch n n g e n.

Wir zeigen diese, der Gesellschaft volle Sicherheit gewährende und den Iten Fe­bruar d. 5r. schon in Wirksamkeit tretende, neue Einrichtung mit dem Benrerken an, daß Herr Regierungsseeretär Muth dahier, die Güte gehabt, diese Controls und den Mitverschluß der Einnahme vom ge­dachten Iten künftigen Monats an, zu über­nehmen. Es steht, von nun an Jedermann frei, sich täglich bei dem Mitunterzeichneten Advoeat Trapp I. von der Ausführung die­ser Entrichtung zu überzeugen.

Im übrigen bleibt die bisherige Einrich­tung des Vereins dieselbe, die Einlage be­trägt 50 st., zum Vortheil Unbemittelter, m zwei Terminen zahlbar, so, daß 25 fl. bet dem Eintritt und 25 fl. 14 Tage vor der Ziehung eingelegt werden können.

Die bereits bedeutende Zahl der pro 1828 beigetretenen Mitglieder und die untar delhafte Einrichtung der Gesellschaft sichert rhr Fortbestehen.

Giessen den 17. Jan. 1828.

C. Trapp I. Roth.

3 .) Wir haben bei dem hiesigen Mili- tärvertretungsverein nunmehr die Einrichtung getroffen, daß außer der gerichtlichen Depo- sition der den Einstchern gut bleibenden Gel­der, zu noch größerer Sicherheit dieser und der Mitglieder des Ver­eins, die ganze Einnahme bis zu ihrer statutenmäßigen Verwendung von einem im öffentlichen Diensie stehenden angesehe­nen Manne durch Contrafignatur der Quittungen, von welcher die Gültigkeit derselben abhängt, con« trolirt und in Mitverschluß genommen wird, so, daß jede will- dnhrliche Disposition darüber unmöglich wird.

4.) Aechter Arracde Batavia zu 36 kr.. Bum de Jamaica zu 30, 24, auch 18 kr. , Cognac zu 24, auch 18 kr., Persieot zu 24 kr., Curacao und Mannheimer Wasser ztt 20 kr. , Extrait dAbsynthe , grüner Wachtmeister und Franzbranntwein zu 16 tr., Doppel t Anies, Doppel - Pomeranzen, Doppel-Magenbitter, gelben Neuwieder und weißen Vilbeler Doppel-Kümmel zu 12kr., Pomeranzen, Anies, Magenbitter und gelben Doppel-Kümmel zu 9 kr. , alten gelben Kümmel zu 8kr., alten weissen Küm­mel und ordinären Branntwein zu 7kr. der Schoppen, Weinessig zu 8 und 12 kr. die Maas, Italienischen Chocolade das K. 32 hiesige Loch wiegend zu 48kr., PerlenThec

fl. 4.