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in dem District Tempel statt. Baumgar/ ttn am 31. Januar 1828.

Der Großherzogl. Revierförster Lang.

6 .) In meinem Gastzimmer ist im Laufe dieser Woche eine goldne Vorsteckna- del mit einem guten Scein gefunden worden. Wer sich als Eigenthümer dazu legitimirt, kann dieselbe bei mir in Empfang nehmen.

Ferber, zum Einhorn.

T.) Ein | Morgen 4 Ruthen haltendem Gemüs - und mit guten jungen Obstbäumen bepflanzter Garten, nahe am Schießhaus gelegen, ist aus freier Hand zu verkaufen. Im Fall sich Liebhaber finden, wird auch die Hälfte davon verkauft. Näheres ist bei Ausgeber zu erfahren.

8 .) Ein Garten an der ehemaligen klei- nen Mühle gelegen, 48 Nut. haltend, mit guten Obstbäumen bepflanzt und einer Laube versehen, ist aus freier Hand zu verkaufen. Ausgeber sagt den Eigenchümer.

9 .) Es empfiehlt sich ein junger Mensch im Abschreiben, sowohl in als äusser dem Hause. Ausgeber ercheilt nähere Auskunft.

10 .) Gute Tanzmusik ist nach gcendig- tem Gottesdienst morgen bei mir anzutreffen.

Wissest den 2.Febr. 1828.

Kessler.

11 .) Herr Advoeat Trapp hat in seiner, am 28. Oetober 1827 an die bei ihm pro 1826 beigetretenen Gesellschafts- Mitglieder, gesandter Abrechnung, wonach jedes Mit/ glied noch 36 fl. 29 kr. auf die 50 fl. nach/ bezahlen muß, gesagt:

Während hiernach, bei ihm jeder nur 86 fl. 29 kr. ini_ Ganzen zu zahlen habe, hätte bei dem Hoffmännischen Vereine, jedes Mitglied im Jahr 1823 oder 1824 auf die 75 fl. noch über 20 fl. nach, also mehr wie 95 fl. bezahleir müssen.

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Diese Unwahrheit, deren Absicht jeder errathen wird, bin ich, so ungern ich oft fentlich in dieser Sache auftrete, genöthigt, zu widerlegen.

Bei meiner ersten Rechnung die pro 18^| abgelegt wurde, mußte Jeder nur 6 fl. 30 kr., also die hiesige im Ganzen 81 fl. 30 kr. bezahlen, bei der pro 18f| aufgestellten Rechnung erhielt Jeder auf seine Einlage 7 fl. zurüst und kostete also gegen die Trap- pische 86 fl. 26 kr. betragende Quote 19 fl. 29 kr. für Jeden weniger.

Pro 18.^ mußte Jeder 4 fl. in: Gan- zen also 79 fl. bezahlen, und von allen drei Jahren ist noch ein bedeutender Cassenvor- rarh für mögliche Desertionen da.

Jetzt wird sich Jedermann überzeugen, daß ein Antrittsgeld von 50 fl. den Beitritt nicht billiger macht.

Ich ersuche die Herren Bürgermeister dies Resultat gütigst bekannt zu machen.

Darmstadt den 10. Jan. 1828.

Ernst Emil Hoffmann.

12.) Die Zahltage bei dem Großherzogl. Rentamt Giessen betreffend. Höherer Bestimmung gemäß ist die Verwaltung des Rentamts Giessen unter dem heutigen von dem Unterzeichneten übernommen worden.

Zu mehrer Erleichterung der Bewohn ner der Orte ausserhalb Giessen, werden sowohl für diese als die Bewohner von Gieft sen selbst, welche Zahlungen an das Rent- amt zu leisten oder von demselben zu empfan­gen haben, die Zahlungen auf

Dienstag und Donnerstag jeder Woche festgesetzt, an welchen auch die Termine bei dem Großherzogl. Landrath, dem Großherzogl. Stadt; und Landgericht abgehalten werden.

©o wie die Bewohner des Bezirks auf der einen Seite, aller möglichen Beförde­rung an den bestimmten Zahltagen versichert seyn können, so werden aber auch auf der andern Seite, an anderen als den oben be­zeichneten Tagen, unter keinerlei Umständen, - Zah-