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Bekanntmachungen.

1) Da in Bezug auf den Betrieb des Mehlhandels und die hierzu erfor­derliche Concefsionen von höchsten Orten weiter angeordnet worden ist, daß z ü n fr tige Bäcker und Müller zum Handel mit Mehl in ihrem Wohnort nach §. 5. der Verordnung vom 3. Mai 1813. keine Concession der dürfen, und eben so nach §.2. der Ver­ordnung vom 6tenJuni 1810. z um Hausiren in ihrem Wohnorte dergleichen nicht vonnöthen haben, da­gegen aber falls sie mit den unter der Categorie des Mehlhandels gerechneten Gegenständen ausserihrcmWohn- v r t e hausiren wollen, nach §. 5. der Verordnung vom Fiten Mai 1813. und dem unterm 23ten Decembr. v. I. er­lassenen Generalausschrciben Großher- zogl. Hess. Regierung eine Hausircon- ecssion gegen einmalige Entrichtung der Stempeltaxe von 30 fr. zu erwürken haben; so wird dieses andurch zur öf­fentlichen Kenntniß mit dem Bemerken gebracht, daß die Hansirconcessionen von Großherzogl. Hessischer Negierung da­hier erthcilt werden.

Giessen den 24. April 1827. Bürgermeisterei daselbst.

2) Versteigerung von Lan d- wehr- Armatur - Stücken zu Giessen. Die unterzeichnete Behörde ist von Großherzogl. Provinzial-Regie­rung beauftragt worden, die in hiesigem Zeughauß noch aufbewahrt werdende Effecten, der neunten Landwehr-In- spection, bestehend in:

1 .) 480 Gewehren,

2 ) 368Patronraschen mit Zugehor und

3 .) 7 messingenen Trommeln, meistbietend zu versteigern. Es wird da­her zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die genannten Gegenstände

Montag den Men April d. I.

in hiesigem Zeughauß unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingun­gen gegen baare Zahlung öffentlich ver­steigert werden sotten.

Giessen den 15. März 1827.

Großherzogl. Hess. Regierungs-Amt das.

Der Landrath.

Zur denselben Fvllenius.

5) Die ursprünglich steuerpflichti­gen Unterthemen in den ehemaligen Aemtern Hungen und Wölfersheim ha­ben an die zu Grüningen an rückständi­gen Braunfelser Landkassegelder unbe­stritten 3603 fl. und bestritten 24086 fl, 15| fr. zu fordern. Abtheilungshalber sotten diese zwei Forderungen an den Mehrstgebcnden den 30tcn Mai Vormit­tags 11 Uhr, auf hiesigem Rathbause öf­fentlich verkauft und die näheren Bedin­gungen in diesem Termin, so wie vor­her , wenn es verlangt wird, von Un­terzeichnetem bekannt gemacht werden.

Friedberg den 24. April 1827.

Knorr,

in den Braunfelser Landkassc- Angelegcnheiten bestellter Regierungs-Commissär.

4) Donnerstag den 3tenMai dieses Jahrs Nachmittags 1 Uhr sollen zu Hei- bertshausen bei Daubriugen:

1 .) 35 Malter Korn,

2 .) 3t Gerste,

3 .) 16 Waizen,

4 .) 21 Hafer,

5 .) 31 Erbsen,

6 .) 2 Gümmer,

7 .) 1 Saubohnen,

8 .) 3 Mesten Wicken und

9 .) ohngefähr 9 Ohm Brandwein an den Meistbietenden, unter denen als­dann bekannt gemacht werdenden Be­dingungen versteigt werden-

Giessen den 24. April 1827.