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SJ einen eichenen Schrank,
4 .) eine tannene Kommode,
S .) einen Küchenfchrank,
6 .) einen Futterkasten, welcher ohngefähk 8 bis 10 Malter Hafer hält,
7 .) Tische, Fässer u. d. gl.
Montags den 17. Sept. d. I. Nachmittags um 2 Uhr, falls ein annehmliches Gebot geschieht , in meiner jetzigen Wohnung bei Wirtwe Moll in der Löwen gaffe, öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Zahlung versteigern zu lassen, und lade Steiglustige ergebenst hierzu ein.
Giessen den 13. Sept. 1827.
, E. Nauheimer.
dem hiesigen Bürgermeisterey-Büreau offen, welches man mit dem Bemerken zur allge, meinen Kenntniß bringt, daß die Hausbe- sttzer nach srt.28. des benarmten Gesetzes das Recht gegen die Ausscheidung der steuerfreien Gebäude, so wie gegen das Verhätrniß der übrig gebliebenen Steuer, Kapitalien der steuerpftichtigen Gebäude innerhalb der Gemeinde, während einer perenuorischen Frist von 6 Wochen und zwar vom 3renSeptmbr. bis incl. den 15tenOerober dieses Jahres bei unterzeichneter Bürgermeisterei) geltend zu machen und die desfalstgen Reclamatitt ven einzureichen haben.
Giessen den 1. Sept. 1827.
5) Nach eingegangener Nachricht wird i>er diesjährige Necrutirmlgs-Rath am 4un October dieses Jahrs in Giessen sich versammeln, und seine Geschäfte beginnen.
Zufolge höheren Auftrags werden die hiesigen Bewohner hiervon in Kenntniß ger fezt, damit sie sich wegen ihren allenfalsi, gen Reclamationen versehen, und das Erforderliche vorstellig machen und vollständig begründen könrren.
Namentlich wird ihnen dabei bemerklich gemacht, daß sie ihre etwaige in dem §. 32. der höchsten Orrs entworfenen Instruction näher beschriebenen noch zulässigen Reelamacionen in den ersten 5 Tagen wo der NecrurirungS-Narh eröffnet ist, mir den nöthigen Beweisen rollständtg an- und auö- führen, indem die nach Ablauf dieser Zeit eingegeben werdenden Reclamationen als verspätet unberücksichtigt bleiben werden.
Giessen den i.Sept. 1827.
Die Bürgermeisterei) das.
6) Das auf eingelangte Reclamation nach erfolgter neuen Taxation aufgestellte Hauserkataster der Gemeinde Giessen, und das mit Rücksicht auf diese Taxationen nach dem Gesetz vom 13ren April 1824. neu aufgestellte Kataster über die Ausscheidung der steuerfreien bei den steuerbaren Gebäuden, üegt dermalen zu Jedermanns Einsicht auf
Die Vürgermeisterey dast
7) Montag den 17ten d. M. Mor, gens prHciS halb 3 Uhr soll das in dem großen Giesser Stadtwald vorräthige Gehölz, bestehend in eichen Scheit- Prügel- Stock, und Wellen Holz, öffentlich meistbietend ver, steigt und der Anfang damit an der Grün, berger Strasse, ohnweit des Exercierplatzes, gemacht werden, welches man hierdurch zur öffentlichen Kenntnis bringt.
Giessen den 12. Sept. 1627.
Vürgermeisterey daselbst^
8) In Bezug auf die höchste Verord, nüng in Nro. 28. des diesjährigen Regie, rungsblart, bringt der Unterzeichnete zur Kenntniß, daß die hiesigen Einwohner die ch^agdWaffenpässe, unter zu beachten wollenden Vorschriften, künfttg an ihn zu bezahlen haben.
Giessen den 13. Sept. 1827.
Der Steuer - Einnehmer M ä n d l.
„ 9) Um mit meinem Waarenvorrath auf, zuräumen, mache ich hiermit bekannt, daß ich .bei Ankäufen, welche die Summe von Zwanzig Gulden erreichen, an dem bisheri, gen netto Prciß einen Rabbat von 15 pCL gegen sogleich baare Zahlung gebe, und in
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