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2) Auf Neguksitiott Großherzoglich Hessichen Landgerichts sollen Montags

den 20. August Nachmittags 2 Uhr auf dahicsigem Rathhaus nachstehende, dem Johann Henrich Lotz 4r. zu Wieseck zuge­hörige , in hiesiger Gemarkung gelegene Güterstücke, unter denen im Termin be- kannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich meistbietend versteigert werden, ne ml ich

237,1 Klftr. (70 Rth.) Acker an dcx Marburger Straße und -Badenbur­ger Pfad, an Johannes Kraitiug, Balser Sohn, giebt 2Kpf. Korn, 2 Kpf. 1 Gesch. 3 Ms. Hafer dem Fiscus,

253,2 Kl. (74R. 12 S ) am Gälgen- berg, giebt 1 Gesch. 2 Ms. Korn, 1 Gesch. 2 Ms. Hafer dem Fiscus, ZMest. unsiand. den Hru. v.Schenck, an Georg Wilhelm König.

Giessen den 6. Jul. 1827.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht.

Müller.

3) Fruchtv er steig eruug im Rentamt Giessen. Montag den 23. Jul. Vormittags 9. Uhr, sollen in der hiesigen Reutamtswohnung 17 Mltr. alter Waizen, 233Mltr. Korn, 102 Mltr. Gerste und 225 Mltr. Hafer öffentlich ver­steigert werden.

Giessen den l2.Jul. 1827.

Großherzogs. Hess Rentamt das. App.

Bekanntmachungen.

1) Das Hypolhekenwesen in der Gemeinde Leihgestern soll vermöge hö­herer Verfügung einer Revision unter­worfen werden. Da es zu Erreichung der damit verbundenen Absicht durchaus erforderlich ist, daß alle diejenigen, wel­che Schuldverschreibungen, oder andere Urkunden besitzen, in welchen Hypothe­ken auf Güter oder Häuser in der ge­dachten Gemeinde bei hiesigem Gericht errichtet worden sind, diese vorlegen, so werden alle Inhaber solcher Urkunden, oder daraus Berechtigte aufgefordert, dieselben im Termine

den lötenInly a. c. des Morgens um 8 Uhr

tei der unterzeichneten Stelle vorzukegen und deren Eintragnug in die errichtete Register zu bewirken, als sie es sich sonst selbst beizumeffen haben , wenn diese Ein­tragung unterbleibt, bei künftigen Ver­pfändungen keine Rücksicht genommen, und bei Coliisionen dem jüngeren Pfände vor dem älteren der Vorzug eiugeräumt "gkffcti bcn 25.®<ii 1827.

Großherzogl. Hess. Landgericht das. P l o ch.

vt. Euler.

,) H4 (

voliZey! iche Bekanntmachung.

Da es der Disciplin Großherzoglich akademischen D^sclplmargerichts^ Um­deckung von Jllegailitäten äusserst erschwert, wenn dre Unterpedellen ihre Hnnct o- nen in Giessen und dessen Nähe nur mittelst Requisition der Polrzei:unö behörden sollen ausüben können; so wird hierdurch auf den Gtnnd eures höchsten Ministerial-Refcripts vom 28ten p.M. bekannt gemacht:

Daß alle hiesige Einwohner gehalten seyu sollen, bte Unterpedellen auf keine Weise in der Entdeckung der Illegalitäten der Studierenden zu hln- dern, falls sie sich durch Vorzeigung einer ihre Amtsftmctton beseh nm- genden Karte legitimiren.

Gikjfk» dm H. juh) Psliz-i - D-Putatt-n daselbst,

vr>. v. Linde los. Knorr. Rauch. Sch n c