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17) In dem Gesellschaftsbaus sind im 4ten Stock: 4 Stuben und SCabu ncts, die alle in bestem Zustande sich befinden, und wovon eine Stube mtt Cabinet tapezirt ist, uebst Boden, KU- lercaum und Hotzplatz, an eme oder rwei ledige Personen, oder auch lu Gam L an -in- still- Familie, zu v-rm. rbeu, und können sogleich bezogen WM den Giessen, am 15. März 1827.

Jpctz Gesellschafts-Vorstand.

18) Innerhalb 6. bis 7. Wochen sind vhngefähr 16,000 Gulden an eine oder meh- rere Gemeinden, oder an emzelue Bewoh, ner, vorzüglich der Städte dieser Provinz, aeaen gehörige Sicherheit und Zinsen zu 5 S i-d°ch nicht unter 500 Gnl,

Sen-^'E^editlon diese- Blattes erihrilt nähere Auskunft und wird zu Abkürzung der Sache die desfalls eingehenden, mit G. W. bezeichneten, Anfragen uneröffnet gehörigen Orts zur Berücksichtigung abgeben lasten.

19) Mein an der Chaussee auf dem Selzersberg zunächst dem Arrker liegen­der oberer Garten nebst Wiese ist für

Dienstag den 17ten April d. I. Vormittags 10. Uhr,

in der Wohnung des Unterzeichneten an den Wenigstnehmenden veraccoedrrt wer, den. Giessen den 3. April 1827.

Der peinliche Gerichts-Secretaire Merck.

16) Daß ich meine Papier - und Schreibmaterialien - Hand- jung in die Haasengasse Lit.H. 177. verlegt und daselbst wieder aufs beste sortirt habe, zeige ich hiermit ergebenst an, indem ich meine resp. Freunde um ferneren gütigen Zuspruch bitte und der stets sorgfältigsten und billigsten Bedie- ^"Frankfurt M. im März 1827,

das laufende Jahr in meinem dahinter befindlichen größeren Garten aber sind mehrere Quartiere uebst dem Obstnutzen auf mehrere Jahre aus der Hand zu vermietheu, und werden Liebhaber zu dem einen oder andern ihre Wunsche längstens binnen 14 Tagen zu erkennen zu geben ersucht.

Giessen, am 24. März 1827.

Dr. Sundheim.

20) An die verehelichen Subftribenten zur Errichtung eines Denkmals für den verstorbenen M. R. Wortman n.

Da sechs und zwanzig der verehrlichcn Subftribenten für den obigen Zweck, theils wegen Abwesenheit, theils wegen sonstiger Abhaltungen ihre Stimmen noch nicht abgege­ben haben, so ist die Bekanntmachung dev Resultats der Abstimmung um so eher noch 14 Tage, von heute an, ausgesetzt worden, als neue Erbiethungen zu Beiträgen für die gemachten Vorschläge von Seiten solcher, welche mit der ersten Unterzeichnung oder dem nähern Zweck derselben, nicht bekannt geworden, eS dem unterzeichneten Ausschuß -ur Pflicht machen, die Subftription bis zur" bestimmten Frist noch offen zu halten. 0 Giessen den 13. April 1827.

Der Ausschuß.

21) Der botanische Garten ist nicht als ein öffentlicher Garten zu betrachten und zu benutzen. Jedoch wird der Ein­tritt in denselben erwachsenen Personen, welche die Bestimmung des Gartens zu würdigen wissen gern gestattet, Kindern aber nur in Gesellschaft und unter an­gemessener Aufsicht ihrer Eltern oder Lehrer, aber nicht unter der bloßen Aufsicht von Kinder, Wärterinnen.

Man erwartet zugleich, daß

a) kein Hund mitgebracht;

b) nur die angelegten Wege und Sitze auf eine angemessene Weise benutzt ;

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