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den
Getraidcpreift vom S.Julv 6« bat -Z-July w Franktzrter Währung
Hafer
Städte.
12
20
dm fl. ä 60 kr. und das zu 32Loth ländischen Gewichts
Gemas. Warzen wiegt Korn Iwiegt Gerste wregt ^Hc
2
2
2
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158
1
2
Darmstadt
Giessen
Marburg
Wczlar
st- 5 3
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fr.
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kr.
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Der Vorstand de s Gesell- sch a ft s - V e re i n s.
150
160
das Malter, das Malter, auch das Mott, das Achtel.
90
125
Jahrmarkt gehalten wird, verboten , so wie dann
5) bey Jahrmärkten im Frey en, ' irr Lagern bey Revuen, .re. nur den bereits eoncession irren Wirth en ohne Unterschied der Verzapf nachzugeben, hierzu aber von Großherzogl. Re- gierungs-Amt nur die polizeiliche Erlaubniß, nicht -aber eine weitere förmliche Concesßon uachzuholen ist. Diese höchste Bestimmungen werden hierdurch in Folge erhaltenen Auftrags zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Giessen 12. July 1626.
Die Burgermeisterey das.
7) K a p i t a l - A u f n a h in e h e tt". Zur Beendigung des Anleheus von 350/000 fl. welches in Folge Beschlusses der Standeverfammlung mit Allerhöchster Genehmigung zum Behuf der Chaussee-Neubauten gegen 4pCt. Zinsen und auf halbjährige Aufkündigung ausgenommen werden soll, sind dermalen noch ohngefähr 50/000 fl. erforderlich.
Diejenigen z welche gesonnen sind/ diese Summe g«rrz oder tt)eihx>eifc bei- Staatsschulden - Tilgungskasse unter diesen Bedingungen vorzuschwtzen, fordern wir hierdurch auf/ uns, oder auch dre Großherzogl. Einnehmer, baldigst hier, von mündlich oder schriftlich in Kennt- niß zu setzen; bemerken -edoch, daß we, der unrnude Summen, noch Kapitalien unter 500 fl. wegen der daraus für die Saatsschulden - Tilgungskasse entstehen
8) In dem Gesellschaftsbaus in den Neuenbauen ist die oberste Etage, bestehend ans 5 Stuben, 2 Kabinetten, fodaNN -6>d1$ i «r»b rtttttr,
aus der Hand, zusammen oder auch theil- weis, auf mehrere Jahre zu vermiethen, und werden Lusttragende ersucht, sich sowohl dieserhalb, als auch wegen der Pachtbedingnngen überhaupt, an den Assessor Dr. Sund heim zu wenden.
Giessen, am 5. May 1626.
den Belästigung angenornmen werden können.
Zugleich benachrichtigen wir diejenigen Darleiher, welche die Zahlung an die Ihnen zunächst gelegene Großherzogl. Ober Einnehmerei, statt an die Staatsschulden - Tltgnngskasse dahier zu leisten wünschen, daß die sammtliche Großherzogl. Ober-Einnehmereien zur Empfangnahme von Kapitalien für Rechnung Großherzogl. Staatsschulden - Tilgungskasse und Ausstellung einer Jnterims- gnittuug bereits angewiesen sind, und daß es daher keines besonderen Nachsn- chens hinsichtlich dieses Gegenstandes bei uns bedarf.
Darmstadt am 19. Juni 1826.
Die Directron Großh. Hess. Staatsschulden- Tilgungskasse.
Balsev. Schenck.
vt. Balser.
wiegt
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Warzen
wiegt
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