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bracht.
Die Gebäude bestehen:' ür
1) einem Wohnhaus, 51 Fuß lang, 25 Fuß breit/ uud befinden sich in: demselben:
Giessen, den 15; July 1826..
Die. Bürgermeisterei das.
a) 5 heitzbare Zimmer,- b) .4 Kammern ,
c) 1 Küche und Speisekammer/
d) 1 gewölbter Keller,
e) 2 Fruchtspeicher,
2) einer Scheuer, 46 Fuß. lang , und: 50 Auß breit;
5) einem Nebenbau
häuft die zur zweiten Pfarrey Großen- figerwauffer dem- Stempelansatz berechn linden gehörigen Gebäude nebst demdabei neten einmaligen Concessionsgelder wcq- befindlichen zwei Hausgärten,, wie solche- fallen sollen , und in. solchen: Fallen nur unten näher beschrieben-sind, auf 6 nach- der in der Admimssmtiv - Stempelord-, einander folgende Jahre , unter denen, nung festgesetzte Stempelbogen, zu 5 st im Verpachrungstermiu. bekannt gemacht adhibirt werden, soll , so wird solches werdenden Bedingungen ,, öffentlich an. hierdurch- zur öffentliche. Kenntniß geben Meistbietendem verpachet. werden. Auch können, die Bedingungen, so wie die zu verpachtende Gegenstände, auf;
Anmelden bey dem Unterzeichneten, schon vor dem Verpachtungstermin, cingese^ hen werden-
b) 1 kleines Blumengärtchen befindlich ;
5) einem Gemüß- Obst- und Grasgarten,. hinter der Hofraithe gelegen. J
Großenlinden den 29. Juni 1826.
In Auftrag. Der Bürgermeister
I. Leu».
5) Da nach eingelaugtcr höchster
Verordpung die bisher von den Kamin-
ivffxvuetv.viiruuö gcuamt ift, fünftia; h", allerdings in Fällen der oben erwähnten Art eine förmliche. Zapfconces- fion gegen; die in der Administrariv- I??^rdnung vorgeschriebcne Taxe erforderlich sey.. Hierbei find zugleich folgende weitere. Bestimmungen, in dieser Beziehung erfolge:: '
1) Dre an den Orten der Jahrmärkte wohnenden und concessiouirten Wir- the bedürfen znm Verzapfen: auf Jahrmärkten-, wenn allenfalls rhre Wohnung hierzu nicht: gelegen seyn sollte, keine besondere Conces- fion , sondern nur eine polizeiliche Erlaubnis. 3
M.Dcn "'den benachbarten Ortenan- lasfigen Witthcn , so wie den; Nicht- roncesfionirten ist aller Verkauf von, Getränken an den Orten, wo- der Jahr-
6) Betreffend' das- Verzapfen von, Getränken auf den ^a h r m ä r k t e Durch die höchste Staatsbehörde ist. auf die Frage
„ ob zu dem zeither von vielen Unter- „thanen ohne. Einlöfnng einer Con- „cesfion. betriebenen Auszapfen von „ Getränken-, auf Jahrmärkten , eine ,, Concesfion nach: den nunmehr- beste- „henden. Einrichknngeni erforderlich // fty?/'
■ bie Resolution erfolgt, daß', da nach ........ vuvmuuu . 57 dem neuen Tranksteuergesetz vom 6ten
18 breit, und befiinden fich in dem-- -Slvt. 3. kein Verkauf im Klei-
unten. " neu von: Getränken ohne vorberrae Con-
a) 1 Ochsen - und Pferdestall,. ----------- ...
b) 1 Futter - und Kühfiall,
c) 3 Schweittställe;
im oberen Stock:
a) 2 Kammern, ein Heu - u: Spreu boden nebst Speicher;
4) einem geräumigen Hof worin ,
a) 1 Brunnen,


