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bracht.

Die Gebäude bestehen:' ür

1) einem Wohnhaus, 51 Fuß lang, 25 Fuß breit/ uud befinden sich in: demselben:

Giessen, den 15; July 1826..

Die. Bürgermeisterei das.

a) 5 heitzbare Zimmer,- b) .4 Kammern ,

c) 1 Küche und Speisekammer/

d) 1 gewölbter Keller,

e) 2 Fruchtspeicher,

2) einer Scheuer, 46 Fuß. lang , und: 50 Auß breit;

5) einem Nebenbau

häuft die zur zweiten Pfarrey Großen- figerwauffer dem- Stempelansatz berechn linden gehörigen Gebäude nebst demdabei neten einmaligen Concessionsgelder wcq- befindlichen zwei Hausgärten,, wie solche- fallen sollen , und in. solchen: Fallen nur unten näher beschrieben-sind, auf 6 nach- der in der Admimssmtiv - Stempelord-, einander folgende Jahre , unter denen, nung festgesetzte Stempelbogen, zu 5 st im Verpachrungstermiu. bekannt gemacht adhibirt werden, soll , so wird solches werdenden Bedingungen ,, öffentlich an. hierdurch- zur öffentliche. Kenntniß ge­ben Meistbietendem verpachet. werden. Auch können, die Bedingungen, so wie die zu verpachtende Gegenstände, auf;

Anmelden bey dem Unterzeichneten, schon vor dem Verpachtungstermin, cingese^ hen werden-

b) 1 kleines Blumengärtchen befind­lich ;

5) einem Gemüß- Obst- und Gras­garten,. hinter der Hofraithe gele­gen. J

Großenlinden den 29. Juni 1826.

In Auftrag. Der Bürgermeister

I. Leu».

5) Da nach eingelaugtcr höchster

Verordpung die bisher von den Kamin-

ivffxvuetv.viiruuö gcuamt ift, fünftia; h", allerdings in Fällen der oben er­wähnten Art eine förmliche. Zapfconces- fion gegen; die in der Administrariv- I??^rdnung vorgeschriebcne Taxe er­forderlich sey.. Hierbei find zugleich fol­gende weitere. Bestimmungen, in dieser Beziehung erfolge:: '

1) Dre an den Orten der Jahrmärkte wohnenden und concessiouirten Wir- the bedürfen znm Verzapfen: auf Jahrmärkten-, wenn allenfalls rhre Wohnung hierzu nicht: gelegen seyn sollte, keine besondere Conces- fion , sondern nur eine polizeiliche Erlaubnis. 3

M.Dcn "'den benachbarten Ortenan- lasfigen Witthcn , so wie den; Nicht- roncesfionirten ist aller Verkauf von, Getränken an den Orten, wo- der Jahr-

6) Betreffend' das- Verzap­fen von, Getränken auf den ^a h r m ä r k t e Durch die höchste Staatsbehörde ist. auf die Frage

ob zu dem zeither von vielen Unter- thanen ohne. Einlöfnng einer Con- cesfion. betriebenen Auszapfen von Getränken-, auf Jahrmärkten , eine ,, Concesfion nach: den nunmehr- beste- henden. Einrichknngeni erforderlich // fty?/'

bie Resolution erfolgt, daß', da nach ........ vuvmuuu . 57 dem neuen Tranksteuergesetz vom 6ten

18 breit, und befiinden fich in dem-- -Slvt. 3. kein Verkauf im Klei-

unten. " neu von: Getränken ohne vorberrae Con-

a) 1 Ochsen - und Pferdestall,. ----------- ...

b) 1 Futter - und Kühfiall,

c) 3 Schweittställe;

im oberen Stock:

a) 2 Kammern, ein Heu - u: Spreu boden nebst Speicher;

4) einem geräumigen Hof worin ,

a) 1 Brunnen,