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Ediktalladungen.

L.

Nachdem der Buchhändler Ernst Carl Gottgetreu Müller dahier unterm 20tenMay d. I. verstorben, an dessen unter gerichtlichen Beschluß genommene Nachlassenschaft von mehreren Gläubigern Ansprüche formirt werden, die Intcstatt erben desselben aber die Erbschaft nur sub beneficio inventarii antreten zu wollen erklärt haben; als werden alle diejenigen, welche an vorgedachten Nach­laß aus irgend einem Grunde Ansprüche und Fordrungen zu machen haben, auft gefordert,

Freitag beit 15ten September d. I. solche bei unterzeichneter Gerichtsstelle "uzuzeigen und zu begründen, bey 23civ rueidung des Ausschlusses vonderMasse.

Giessen den 12. Inly 1326.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht. Müller.

II.

Jacob Mulch von Naunheim yar einen Theil seines liegenden Vermögens zum Behufs der Befriedigung seiner kla­gend ausgetretenen Gläubiger veräussert, und von diesen eine. 3 jährige Zahlungs­frist verwilligt erhalten.

Es werden daher dessen etwa bis jetzt nicht klagend aufgetretenen und dem abgeschlossenen Stundungs-Vertrag noch nicht beigetretene Gläubiger/ zur An­zeige nnd Richtigstellung ihrer Forderun­gen auf

Dienstag den 29ten August L I.

Morgens 9 Uhr vor unterzeichnete Behörde, unter dem Rechtsnachtheil des ohne weiteres Prä­klusiv , Dccret erfolgenden Ausschlusses von der jetzigen Masse, vorgeladen.

Giessen den 17ten Juni 1826.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht das- M ü l l e r.

Bekanntmachungen.

1) Da sich bei Aufstellung deS In­ventars über den Nachlaß des dahier verstorbenen Buchhändlers Ernst Gott- getreu Müller ergeben hat, daß meh­rere zum Lesezirkel gehörige Bücher, ins­besondere aber medicinische Zeitschriften, noch zur Zeit von denjenigen, welchen solche verabfolgt worden sind, nicht wieder zurück gegeben wurden; so sieht man sich veranlaßt, alle diejenigen, welche zum fraglichen Nachlaß gehörige Bücher oder Zeitschriften besitzen, 'auf­zufordern, innerhalb 14 Tagen diese- cher und resp. Zeitschriften znrückzusen- den, widrigenfalls demnächst gerichtli­ches Vorschreiten gegen sie verfügt wer­den wird. Giessen den 9. August 1826.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht. M ü Her.

2) Die aufden 25. August I. I. an­beraumte Güterversteigeruug der Conrad GerechtsWittwe wird eingetretener Um­stände halber auf den 25. September I.

2 Ut)V VCllCQt Und WSk- den äusser den bereits angegebenen Stük- ker, nemlich;

318,4 Klftr. (oder 94 Rth. ) amKrof- dorfer Weg, an Georg Valentin Lober, 2 niZfi. partim

230,6 Klftr. (oder 68,1 Rth.) Hinterm Weiher, im Cent.

143,1 Klftr. (oder 42,4 Rth.) Acker/ stößt auf die Pfuhlwiese

noch folgende

368Klftr. (oder 108,10Rth.) Acker, am Leifertsröder Weg,

268Klftr. (ober 79>6Ruth. ) Acker, am Badenburger Fußpfad,

319,3Klftr. (oder 94,4Ruth.) Acker, bei der Erdenkant, am Grüninger Fußpfad,

zur Versteigerung auf dahiesigem Rath- Haus ausgesetzt werden.

Giessen den 9. August 1826.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht. l l e r.