Ausgabe 
6.5.1826
 
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Ediktalladungen.

1.

Alle diejenigen, welche Forderungen nn den Burger und Fuhrmann Gott, fried Oßwaid zu haben glauben, wer, den hierdurch aufgefordert, solche

Donnerstag deu 29tenIuny Mor, gens 9 Uhr

so gewiß anzuzeigen und zu begründen, als widrigenfalls sie damit ausgeschlos, sen und über die Vermögensmasse, nach Lage der Acten verfugt werden wird. Zugleich werden diejenigen, welche Erb, oder sonstige Ansprüche an den Nachlaß Der Wittwe des Conrad Balthasar- wald formiren zu können vermeinen, hierdurch geladen, in demselben Termin folche anzugeben, bei Vermeidung des Ausschlusses und daß angenommen werde, daß das bisher von Gottfried Oßwald und Conrad Balthasar Oßwalds Wittwe besessenen aelterliche Vermögen ausschlie­fend auf jenen vererbt worden seh.

Glessen den 26. April 1826.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht. Müller.

II.

Zur Richtigstellung des Inventars über den Nachlaß der dahier verstorben uen Jungfer Iohannette Dorothea Hcn, nemann werden alle diejenigen, welche Forderungen an diesen Nachlaß haben sollten, aufgefordert, auf Freitag den 19ten künftigen Monats Mai, Vormit, tags um 11 Uhr in dem Hofgerichts, Gebssude zu erscheinen und solche anzu, geben, worauf das Rechtliche verfügt werden wird, gegenfalls sie an die aus/ wärts wohnenden Erben mit ihren An­sprüchen werden verwiesen werden.

Giessen den 20. April 1826.

Von Eommissionswegen Dietz, Commissionörath.

in.

Ueber den Nachlaß der zu Batten, belg verstorbenen Wittwe des zu Zwin­genberg verlebten Rath und Amtmanns Bender wurde im Jahr 1821. von - ^ß^'rzogl. hochverordnetem Hofge, rrcht der Provinz Oberhessen der Conr culs erkannt, und der damalige Groß­herzogl. Amtsschultheiß Dr. Algeier mit trog^CItUn8 Gantprozesses bcaufr Aus den an den unterzeichneten jetzi, gen Commissar überkommenen Acten con, stlrt nlcht mit Gewißheit, daß die von jenem erlassenen, ein rechtliches Praju- oij lucht arrsdrückenden Edictales gehör puölicirt worden sind.

Unterzeichneter Commissar erlaßt daher an dre bekannten irnb unbekannten Glam bigee der genannten Rath in Bender die öffentliche Ladung, in dem auf

Montag den 22ten May d. I bcstMmkcn Termin Morgens 9 Uhr in desselben entweder in Selbssperson oder durch Spe-ialbevo«- machtigie in erscheinen, ihre Ansprüche an -ene Masse am und auszuführen, so, lX aFrr/ui>rr Güte zu gewaltigen. Dre Nichterschernenden werde« mit i(v rett Ansprüchen an jene Masse ohne wei'r rcJ <Sr, <tncS Praclusiv Dekrets tausgeschlossen. trci5

Decr. ©iegcti den Ziten Mb» 1826

Bon Hofgerichts Commisflonst wegen.

B a p st, Großherzogl. Hofgerichts/Sedretffr.

IV.

Die etwaigen Ansprüche an den Nachlaß des Gerichtsschöffen Henrich Wolthce und dessen Ehefrau in W bringen sind zur Richtigstellung des In­ventars innerhalb 4 Wochen so gewiß der der unterzeichneten Behörde vorzu, bringen und zu begründen, als gegen, falls bei der vorzunehmenden Erbvcr,

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