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Bekanntmachungen.
1) Montag den 3ten April l. I. Nachmittags 2 Uhr
feilt Conumssarlo in feitlCV Wohnung, entweder in Selbstperson, oder durch Specialbevollmachtigte zu mündlicher An, und Ausführung ihrer Ansprüche und zum Versuch der Güte, welche letztere jenen um so mehr anzurathen ist, als die Ac- tiv-Masse kaum ICO ff. betragt, während die bekannten Schulden sich gegen 5000ff. belaufen, zu erscheinen.
Die nichterscheinenden Gläubiger werden jedenfalls , auch wenn die Güte stattfiuden sollte, ohue weitern Erlaß eines Prä'clusiv-Dekrets von der Gant- Masse ausgeschlossen.
Decret. Giessen am oO. Marz 1826. Von Hofgerichts Commissions wegen.
B a p st, Großherzogl. Hofgerichts-Sekretär.
HL
Zur Richtigstellung des Inventari- ums über den Nachlaß des Müllermei- sters Ludwig Stamm zu Badenburg, und zum Behuf der Auseinandersetzung deffen Witcwe mit den Kindern erster und zweiter Ehe, hat man nötbig zu wissen r welche Schulden auf gedachtem Nachlaß haften. Sämmtliche Gläubiger des erwähnten Müllers und deffen Wittwe, werden daher hiermit aufger fordert, von heute an binnen 6 Wochen bei dem unterzeichneten Gericht ihre Forderungen anzuzeigen und geltend zn machen, gegenfalls darauf nachher keine Rücksicht genommen und der Vermögens-Nachlaß unter die Erbinteressenr teil vertherlt werden wird.
Giessen am 19. Februar 1826.
Großherzogl. Hess. Landgericht. P l o ch.
Ediktallavungen.
I
Alle diejenigen, welche an die Ver- kasseuschaft der zu Altenbufeck verstorbenen Frau Majorin von Bufeck, gebohrne von Huldenberg van der Bork, aus einem rechtlichen Grund Forderungen und Ansprüche zu haben glauben, werden Hierdurch eckictaUter vorgeladen , in dem Termin „ t
Montag den 24ten April d. I. Vormittags 10 Uhr, , r ..
vor unterzeichnetem Commissario m loco Altenbuseck, und zwar in dem von der Verstorbenen bewohnten herrschaftlichen Hause, entweder in Selbstperson, oder durch Specialbevollmachtigte zu erscheinen und ihre Forderungen und Ansprüche an jene um so gewisser an - und auszu- führen, als ansonst im Nichterfcheinungs- fall ohne Verkündung eines Praclusiv- Dekrets das Vermögen au die Testaments-Erbe» überlassen werden soll.
Decret. Giessen am 28. März 1826..
Von Hofgerichts Commissions wegen.
V a p ff, „ Großherzogl. Hofgerichts-Sekretar.
n.
Großherzoglich Hessisches.^ofgericht dieser Provinz hat über den äusserst unbedeutenden Nachlaß des verlebten Groß- berzoal. Hofgerichcsbotenmeisters, Canz- ley - Sekretär Pauly dahier den Concurs erkannt, und dem Unterzeichneten die Leitung des Gant-Prozesses, wenn die eifrigst zn versuchende Güte nicht statt finden sollte, aufgetragen.
cyn Gefolg dieses hohen Auftrags werden die bekannten und unbekannten Gläubiger des verlebten Eridors andurch dckictaliter vorqeladen, in dem auf
SamSiag den 20«"Mai d.^' Morr , d"-""K«n'd-r N«hsch°ff Bnschi- «nb-ramm-n L-nni» vor mtt-rz-ichn-r schm Wium- in der Vmndgasi-


