Einzelbild herunterladen

> 147 (

sollen mit der Erndte Montags den. 22. August Nachmittags 5 Uhr, iin Gasthaus zum Einhorn, öffentlich meistbietend ver- steigert werden.

Giessen den 11. August 1825-

Großherzogl. Hess- Stadtgericht Müller- v. Sch m a l k a Lb e r-

5) Montag den 22terr d. M. des Mor- gcns 10. Uhr sollen auf dem Rarhhaus dahier die der Stadt Giessen zugehörigen, am Kroffdorfer Weg belegenen D.Morgen ausgegrabene Lehmkaute, au den Meist. bietenden öffentlich verkauft werden , wel­ches hierdurch bekannt gemacht wird-

Giessen den 10. August 18251.

Die Bürgermeisterei) dahier.

4) Alle diejenigen, wekche bei den am 28. und 20-März statt gefundenen, offen t- Uchen Verpachtungen, Triedvierkel und Grabstücke erstanden haben , werden hier- mit aufgefordert , längstens brs- zum 20.. August das Bestaudgel-d abzusuhren, it>U drigenfalis der Artickel 2. der Berpach- tungs' Bedingungen in Arrwendung ge­bracht, und die Erndre eurgezogeu wer­den wird» Giessen den 12. Aug.. 1825.

Die Gemeinde - Einnehmeret

5) Höchsten Orts ist verfügt worden/ daß den Näherinnen das Verfertigen von Trauenklewern in den Wohnungen der Eigenchumer der Kleider ohne alle Be- schränkung und Abgabe zu gestattenseye, wenn sie sich aber mit Verfertigung sol­cher Kleider in- ihren- eigenen Wohnung gen beschäftigen wollen, sie eine Conceft sion gegen eine einmalige Entrichtung von zwey Gulden einzuholen, und, wozu sie: bereits ungezogen sind , dieses- Gewerbe zn versteuern haben, welches hier-" durch zur öffentlichen Kenntuiß gebracht toiitr-

Giessen den 17. August 182'5.

Die VM-germeisterey daselbst.

6) Die Königlich Französische Brand - Versicherungs, Gesellschaft zu Paris, wel­che mir einem Versicherungs Capital von Zehn Millionen Franken alles bewegliche Eigenthum jeder Art,, den Privatmann,, derr Fabrikanten, den Kaufmann, den Landmaun und Handwerker gegen Fen- ersgefahr versichert, hat wegerr des ge­ringen Beykrags und der besonderen Vor­züge vor den andern bestehenden Gesell­schaften der Art .» seit der kurzen Zeit ih­rer Entstehungauch in Deutschland große Aufnahme gefunden.. Zur Erleichterung der Thcilnahmv har sie für dio einzelnem Staaten Deutsch landes besondere' Gene­ral- Agenten ernannt-

Die Versicherungs - Prämie ist Eins- Von Tausend des- versicherten Wertstes und darüber,-^nach VcrschiedenhM der Feuersgefährlichkeit:. Die Versicherungs- Verträge werden jedesmal nur auf 7.. Iahre abgeschlossen, wovon man- die er­sten 6 Jahre den Beytrag jährlich vor­aus bezahlt, das siebente Jahr aber frey hat»

Der Unterzeichnete hat für den Um­fang der Provinz Oberl-essen- den Auf­trag übernommen , die Abschließung der Versicherungs --Verträge nnd die gesetzlich vorgeschrrebens Anzeige und EinhvMng der Erlaubniß von der blos für Gebäude bestimmten Großherzoglich Hessischen Braudversicheruugs-Anstalr zu besorgen. Wer daher bcy der Königlich Französi­schen Brandversicherungs - Gesellschaft sein bewegliches Ergenthum gegen Fcu- ersgefastr zu versichern und für eine sehr geringe- Abgabe sich so manche UnruHs zu- ersparen wünscht, der beiiebv sich per­sönlich oder in frankirten BriefenaWderr Unterzeichneten zu werwerr, um daS nä­here zu erfahren.

Giessen den 14, August 1825,

Ad o lpßk^

Hofgerichtsadvorat: