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sollen mit der Erndte Montags den. 22. August Nachmittags 5 Uhr, iin Gasthaus zum Einhorn, öffentlich meistbietend ver- steigert werden.
Giessen den 11. August 1825-
Großherzogl. Hess- Stadtgericht Müller- v. Sch m a l k a Lb e r-
5) Montag den 22terr d. M. des Mor- gcns 10. Uhr sollen auf dem Rarhhaus dahier die der Stadt Giessen zugehörigen, am Kroffdorfer Weg belegenen D.Morgen ausgegrabene Lehmkaute, au den Meist. bietenden öffentlich verkauft werden , welches hierdurch bekannt gemacht wird-
Giessen den 10. August 18251.
Die Bürgermeisterei) dahier.
4) Alle diejenigen, wekche bei den am 28. und 20-März statt gefundenen, offen t- Uchen Verpachtungen, Triedvierkel und Grabstücke erstanden haben , werden hier- mit aufgefordert , längstens brs- zum 20.. August das Bestaudgel-d abzusuhren, it>U drigenfalis der Artickel 2. der Berpach- tungs' Bedingungen in Arrwendung gebracht, und die Erndre eurgezogeu werden wird» Giessen den 12. Aug.. 1825.
Die Gemeinde - Einnehmeret
5) Höchsten Orts ist verfügt worden/ daß den Näherinnen das Verfertigen von Trauenklewern in den Wohnungen der Eigenchumer der Kleider ohne alle Be- schränkung und Abgabe zu gestattenseye, wenn sie sich aber mit Verfertigung solcher Kleider in- ihren- eigenen Wohnung gen beschäftigen wollen, sie eine Conceft sion gegen eine einmalige Entrichtung von zwey Gulden einzuholen, und, wozu sie: bereits ungezogen sind , dieses- Gewerbe zn versteuern haben, — welches hier-" durch zur öffentlichen Kenntuiß gebracht toiitr-
Giessen den 17. August 182'5.
Die VM-germeisterey daselbst.
6) Die Königlich Französische Brand - Versicherungs, Gesellschaft zu Paris, welche mir einem Versicherungs Capital von Zehn Millionen Franken alles bewegliche Eigenthum jeder Art,, den Privatmann,, derr Fabrikanten, den Kaufmann, den Landmaun und Handwerker gegen Fen- ersgefahr versichert, hat wegerr des geringen Beykrags und der besonderen Vorzüge vor den andern bestehenden Gesellschaften der Art .» seit der kurzen Zeit ihrer Entstehungauch in Deutschland große Aufnahme gefunden.. Zur Erleichterung der Thcilnahmv har sie für dio einzelnem Staaten Deutsch landes besondere' General- Agenten ernannt-
Die Versicherungs - Prämie ist Eins- Von Tausend des- versicherten Wertstes und darüber,-^nach VcrschiedenhM der Feuersgefährlichkeit:. Die Versicherungs- Verträge werden jedesmal nur auf 7.. Iahre abgeschlossen, wovon man- die ersten 6 Jahre den Beytrag jährlich voraus bezahlt, das siebente Jahr aber frey hat»
Der Unterzeichnete hat für den Umfang der Provinz Oberl-essen- den Auftrag übernommen , die Abschließung der Versicherungs --Verträge nnd die gesetzlich vorgeschrrebens Anzeige und EinhvMng der Erlaubniß von der blos für Gebäude bestimmten Großherzoglich Hessischen Braudversicheruugs-Anstalr zu besorgen. Wer daher bcy der Königlich Französischen Brandversicherungs - Gesellschaft sein bewegliches Ergenthum gegen Fcu- ersgefastr zu versichern und für eine sehr geringe- Abgabe sich so manche UnruHs zu- ersparen wünscht, der beiiebv sich persönlich oder in frankirten BriefenaWderr Unterzeichneten zu werwerr, um daS nähere zu erfahren.
Giessen den 14, August 1825,
Ad o lpßk^
Hofgerichtsadvorat:


