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Ediktalladurrg.
Zrrr Liquidation der Foderungen an den Nachlaß des verstorbenen Schultheis Zecher in Salzböden / Lind zum Versuch eines Nachiaßvertrags, ist Termin auf Mittwoch den 28. Sept. d. I. Vormittags anberaumt, und es werden zudem Ende alle Creditoren desselben unter dem Nechtsnachrbeii, daß die sich nicht Meldenden im Fall eines entstehenden Con- cur>es, auch obne Bekanntmachung eines Präcliisivdckrets, als von der Masse ausgeschlossen erachtetwerden, hierdurch Vorgcladen; auch wird den etwaigen Scouldnern des verstorbenenSchnltheisen Steher alle und je^e Zahllrug bei Strafe der Nichtigkeit untersagt.
Atzbach den 26. Äugust 1625.
Kenigl. Iustizamt.
C. D i e st e r w e g.
Bekanntmachungen.
Die zur Concursmasse des Cas- par Dein zu Leihgestern, gehörige Hof- raithe, in Wohnhaus, Scheuer, Stallung nebst Garten und Hofgrund bestehend, soll
Montags den 24ten Oktober l. I. Vormittags 10 Uhr in dem Gemeindehaus zu Lechgestern, auf den Abbruch öffenk- ich an den Meistbietenden versteigert werden.
Giessen den lOten Sept. 1825.
Grvßherzogl. Hess. Landgericht das. P1 o ch.
2) Montag den INenSeptbr. Morgens 8 Uhr sott das Obst auf den hiesigen Stabt - Baumstücker, unter denen bei der Versteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, össenrlich an den Meistbietenden versteigert werden, und wird der Anfang an dem Schicßhaus gemacht.
Giessen den 12. Sept. 1825.
Die Bürgermeisterei) dahier.
«,na5L^un6tra$ benMm bicM M°r- 1 m [oII,‘u|f dabicsigcm Rach- der Bedarf an wollen Tuch und Linnen, für die Mantel der Flur schützen, an den Wenigstnehmenden öffentlich versteigert werden. y
Giessen den 16. Sept. 1825. Bürgermeisterey daselbst.
4) In hohen Auftrag wird hier- durch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß nach eingczogencr Nachricht der dies- )ahrige Rekrurirunasrach am 4ten Oct.
Giessen sich versammle» und leine Geschäfte beginnen wird.
Die Unrerthanen haben sich daher we, gen ihren attenfattsigerr ReclaMatione» vorzusehen, und das Erforderliche vorstellig zu machen und vollständig i» begründen. ° *
ivird ihnen dabei bemerklich gemacht, daß sie ihre etwaigen in Dein §.o2. der höchsten Orts emworfe- ^ouInstruttton näher beschriebenen noch zuiaßl^ctt Reklamationen, in den erst e n 5 T a gen wo der RekrutirunaS, rach erosnct sey, mit den »örhigen Beweisen vollständig an t und aus führ en, indem die nach Ablauf dieser Zeit eiuqe- geben werdenden Neökamati'onen als ver' sparet unberücksichtigt bleiben werden.
Giessen den 16. Sept. 1825.
Die Bürgermeisterey daselbst.
5) Zur schnelleren Beförderung der Reisenden welcheanfden Co«rs bis Fulda sich eiilfchreiben lassen, hat die hochlöb- liche G e u e r a l - P o st - D i r e ct i p u ur F r a n f u r t verfügt, daß:
Der nach Fuda gehende Wagen nicht mehr Donnerstag früh 7 Uhr, sondern (denselben Tag) Nachts 1 Uhr hier abgehr, und in Fulda Abends 5 Uhr eintreffen muß.
Zugleich bemerkt man, daß, für die Folge das Großherzogk. Postbürean mit Einwilligung der Großherzogk. hoch, preist-


