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Ediktalladurrg.

Zrrr Liquidation der Foderungen an den Nachlaß des verstorbenen Schultheis Zecher in Salzböden / Lind zum Versuch eines Nachiaßvertrags, ist Termin auf Mittwoch den 28. Sept. d. I. Vormit­tags anberaumt, und es werden zudem Ende alle Creditoren desselben unter dem Nechtsnachrbeii, daß die sich nicht Mel­denden im Fall eines entstehenden Con- cur>es, auch obne Bekanntmachung ei­nes Präcliisivdckrets, als von der Masse ausgeschlossen erachtetwerden, hierdurch Vorgcladen; auch wird den etwaigen Scouldnern des verstorbenenSchnltheisen Steher alle und je^e Zahllrug bei Strafe der Nichtigkeit untersagt.

Atzbach den 26. Äugust 1625.

Kenigl. Iustizamt.

C. D i e st e r w e g.

Bekanntmachungen.

Die zur Concursmasse des Cas- par Dein zu Leihgestern, gehörige Hof- raithe, in Wohnhaus, Scheuer, Stal­lung nebst Garten und Hofgrund beste­hend, soll

Montags den 24ten Oktober l. I. Vormittags 10 Uhr in dem Gemeindehaus zu Lechgestern, auf den Abbruch öffenk- ich an den Meistbietenden versteigert werden.

Giessen den lOten Sept. 1825.

Grvßherzogl. Hess. Landgericht das. P1 o ch.

2) Montag den INenSeptbr. Mor­gens 8 Uhr sott das Obst auf den hiesi­gen Stabt - Baumstücker, unter denen bei der Versteigerung bekannt gemacht wer­denden Bedingungen, össenrlich an den Meistbietenden versteigert werden, und wird der Anfang an dem Schicßhaus ge­macht.

Giessen den 12. Sept. 1825.

Die Bürgermeisterei) dahier.

«,na5L^un6tra$ benMm bicM M°r- 1 m [oII,u|f dabicsigcm Rach- der Bedarf an wollen Tuch und Linnen, für die Mantel der Flur schützen, an den Wenigstnehmenden öffentlich ver­steigert werden. y

Giessen den 16. Sept. 1825. Bürgermeisterey daselbst.

4) In hohen Auftrag wird hier- durch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß nach eingczogencr Nachricht der dies- )ahrige Rekrurirunasrach am 4ten Oct.

Giessen sich versammle» und leine Geschäfte beginnen wird.

Die Unrerthanen haben sich daher we, gen ihren attenfattsigerr ReclaMatione» vorzusehen, und das Erforderliche vor­stellig zu machen und vollständig i» begründen. ° *

ivird ihnen dabei bemerk­lich gemacht, daß sie ihre etwaigen in Dein §.o2. der höchsten Orts emworfe- ^ouInstruttton näher beschriebenen noch zuiaßl^ctt Reklamationen, in den er­st e n 5 T a gen wo der RekrutirunaS, rach erosnct sey, mit den »örhigen Be­weisen vollständig an t und aus führ en, indem die nach Ablauf dieser Zeit eiuqe- geben werdenden Neökamati'onen als ver' sparet unberücksichtigt bleiben werden.

Giessen den 16. Sept. 1825.

Die Bürgermeisterey daselbst.

5) Zur schnelleren Beförderung der Reisenden welcheanfden Co«rs bis Fulda sich eiilfchreiben lassen, hat die hochlöb- liche G e u e r a l - P o st - D i r e ct i p u ur F r a n f u r t verfügt, daß:

Der nach Fuda gehende Wagen nicht mehr Donnerstag früh 7 Uhr, son­dern (denselben Tag) Nachts 1 Uhr hier abgehr, und in Fulda Abends 5 Uhr eintreffen muß.

Zugleich bemerkt man, daß, für die Folge das Großherzogk. Postbürean mit Einwilligung der Großherzogk. hoch, preist-