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dahier die der Stadt Giessen zugehörigen KM Kroffdorfer Weg belesenen E 'borgen Lusgegrabene Lehmka-ute , an den Merp bietenden öffcmlich verkauft werden, wel- xhes hierdurch bekannt gemacht wird.

Giessen den 10. August 1825.

Die Bürgermeisterey dahier.

5) Mittwoch den 17te-d dieses, Nach- mittags um ein Uhr, soll vor/ähriges, noch gut erhaltenes, Korn m Parthren zu einigen Achteln össentllch aufdemckni- versitäts - Fruchtspeicher versteigert wer- den. Giessen den 12. August 182d.

Ostwald.

4) Da au f die von der unterzeichne- ten Behörde durch die Schelle ergange­nen Aufforderung, bis jezt nur Weinte derselben Folge geleistet haben , so wie­derholt man solches hierdurch nochmals und bemerkt, daß diejenigen , welche bis rum 20. August das Schulgeld vom zwei­ten Quartal 1825. nicht abgeführt, stch die daraus entstehenden Unanuehmlichkei- ren und Kosten selbst beizumessen haben.

Giessen den 12. Ang 1825.

Die Gemeinde - Einnehmerei»

5) Asse dleienlgen, welche bei den am 23. und 29'. Marz statt gefundenen öffent- jichen Verpachtungen, Triebviertcl und Grabstücke erstanden haben, werden hier- mit aufgefordert, längstens bis zum 20. August das Bestandgeld abznführen, wi­drigenfalls der Artickel2. der Verpach- tungs - Bedingungen in Anwendung ge­bracht, und die Erndte eingezogen wer­den wird. Giessen bett 12. Ang. 1825.

Die Gemeinde t Eitmehmerer.

6) In Nro.457. ist eine Stube mit oder ohne Möbeln, zu vermiettzen/ die sogleich bezogen werden kann»

7) Eine möbllrte Stube mit einem S.opha ist in der Nähe der fahrender;

Post zu vermiethen. Näheres darüber bei Ausgeber.

8) Ein Logis, bestehend in 4 auch 5 Stuben 3 auch 4 Kammern, Küche Keller, und Holzboden, ist zu vermiethen, und kann Anfangs Octvbt. bezogen wer- den. Die Expedition dieses Blatts er- theilt hierüber nähere Nachricht.

9) 50 Gulden Dornnmdsgekdee sind gegen gerichtliche Sicherheit, aber nur in hiesige Stadt auszuleihen. Ausgeber giebt nähere Auskunft.

10) Dass ich mein Logis verändert habe, ultd nun in Nro. 441. auf dem Reichensaud wohne, mache ich hiermir schuldigst bekannt.

Giessen am 12. August 1825.

I. Rinn, Schneidermeister.

11) Mit hoher obrigkeitlicher Erlaub­nis werde ich Sonntags den 21. August zur Vorfeier des hohen Nameusfestes Sr. Königlichen Hoheu des regierenden Großhrrzogs von H e s s e n, ein Feuerwerk abzübrennen die Ehre haben.

Da feit 14. Jahren kein Feuerwerk hier gegeben wurde, so schmeichle ich mir eines zahlreichen Zuspruchs, indem ich nicht allein in diesem Feuerwerk alle Ar­ten Knnstfener zeigen, und cs so brtlliant als möglich veranstalten, sondern auch für Bequemlichkeit des Lokals und dabei erforderliche Ordnung, bestens besorgt fei)n werde. Der Schauplaz ist auf dem Trieb, und die Preise sind: erster Plaz 36 fr., zweiter Plaz 20 fr., btitter Plaz 12 fr., vierter Plaz 6 kr. Kinder zahlm die Hälfte.

Um Nachfragen wegen der Sub- fcriptionzu beantworten, sobemerkeich, daß solche hoher» Orts untersagt wurde.

Ernst Matthias.

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