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EdLktalladungen. 1
Um den Nachlaß der nnterm 2Zten Februar dahier verstorbenen Wittwe des gewesenen Burgers und Maurermeisters Ludwig Caspar Bachert reguliren zu kön- neu, ist zu wissen nöthig, ob und weiche Ansprüche au denselben gemacht werden ; man fordert diejenigen, welche dergleichen zir haben glauben, auf, solche im Termin Donnerstag den 2ljten April Vormittags 10. Uhr bei unterzeichneter Gerichtsstelle anznzeigen und zu begründen, indem hernach keine Rücksicht mehr dar- auf genommen, und das nachgelassene Vermögen an die Erben verabfolgt werden wird.
Giessen den 28ten März 1825.
Großherzogt. Hess. Stadtgericht. M üll e r.
II.
Im Jahr 1813. wurde über das Vermögen des Johannes Schäfer zu ^Licseck der Coucursprozeß erkannt, bis jezt jedoch nicht eingeleittt.
Man hat nun Liquidations-Termin auf Freitag den 3tenJunins I. I. des Morgens um 9 Uhr bestimmt, und fordert alle diejenigen , welche aus irgend einem Grund Forderungen an die Masse zrr habenwermeinen , auf, diese so gewiß in dem bemerkten Termine dahier anzu- zeigen und richtig zu stellen, als sie sonst ohne weiteres Pcäclusiv-Decket von der Masse ausgeschlossen sind.
Decr. Giessen den 2. April 1825.
Großherzogl. Hess. Landgericht das.
P l o ch. in.
Zur Richtigstellung des über das Vermögen des Herrn Hauptmanns von Drrriug- zu Friedelhaufen auf Verordnung des Großherzoglichcn Hofgerichts ausgestellten Status , hat man die etwaige mchekannien Gläubiger zu wissen nöchtg.
welche daher zur Angabe ihrer Forderung auf Montag den SOten künftigen Monats Mai, Vormittags um 11. Uhr in das Hofgerichtsgedände hiermit vorgeladm werden.
Diejenigen, welche nicht erscheinen, haben sich den Nechrsnachtheil, welcher daraus entstehet, daß sie in das Schnft denverzeichniß nicht eingetragen werden können, seldsten zuznschreibeu.
Bemerkt wird übrigens noch, daß sich bei der Vermögens - Untersuchung bis jetzt keine Ueberfchuldung herausge- stellr hat, und man sich durch diese öffentliche Ladung nur die gewisse Ueber- zeugung verschaffen will, daß alle Forderungen angegeben worden sind.
Giessen den 5. April 1825.
Von Commifsions wegen. Dietz, Commifsions - Rath.
Bekanntmachungen.
1) Die Erben des Großherzoglichen Hofkammeeraehs Vansa dahier wollen dessen Wohnhaus, mit Hinterbau, Scheuer, Stallung und Garten, wel, ches vor dem Wallthor liegt,
am 13ren April d. I. Nachmittags ö Uhr s,
m dem Hause selbst, an den Merstbie, tenden verkaufen. Das Haus wird in 3 Monaten, vom Tage des Verkaufs an, übergeben ; zwer Drittheile des Kanfschil- lingö können stehen bleiben ; die näheren, bei dem Verkaufe bekannt zu machenden Bedingungen können in dem Hause des Verstorbenen vorher eingesehen werden.
Die Gebäude mit dem daran stoßenden Garten begreifen einen Flächeninhalt von 3. Morgen, 164-sjj Klafter neuen, oder 2ß Morgen, 2 Ruthen, 10 Schuhen alten Maases.
Giessen am 24. März 1825.
Im Namen der Erben des Hofkammerraths Bansa
Pr. Bansa.
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