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Ed^kMladmigen.
Zur Richtigstellung des Inventars Mer des zu Waldgirmes verstorbenen Johann Adam Kraft, ist es zu wissen nörhig A wer an denselben noch Fordes rungeu hat; es werden daher alle die- Wenige, welche aus irgend einem Grunde rechtliche Ansprüche an denselben zu har ben vermeinen, hiermit aufgefordert im. Termin
Samstags den lltenIuny l. I. ihre Forderungen in Selbstperson, oder durch genugsam Bevollmächtigte anzuzei- gen und richtig zu stellen.
Giessen den 2. May 1825.
Großherzogl. Hess. Stadtgericht- Ar ü l l e r.
IT.
Alle diejenigen, welche an den Nach.' laß des unterm 27fcif v. M. verstorbenen Burgers und Waldschützen Walther Schwall Federungen machen zu können, vermeinen, haben solche
Montag den löten Mai l. I. Mor' gens 5) Uhr
dahier anzuzeigen, gegcnfalls sie sonst für ausgeschlossen angesehen und die Ver- lassenschaftsmasse an dre Erben vertheilt. werden soll.
Giessen den 28ten April 1825.
Großherzogl. Hess. Stadtgericht..
Müller. Krug.
III.
Großherzogliches Hofgericht zu Giessen hat über das Vermögen des gewesenen Amtsvorstehers Meier zu Großen-- Luseck Concurs erkannt, und. unterzeichnetes Gericht darauf zur Liquidation der Forderungen Termin anberaumt auf
Montag den Men Mat d. I. Vor- mittags 9 Uhr..
Wer in diesem Termin seine Forderungen an die Masse nicht anbringt, sich über, die Vermögensverwaltung und über.
die Vergkeichsporschläge, welche gemacht werden , nicht erklärt, wird von der Masse ausgeschlossen, in letzteren Fällen, als dem Willen der Mehrzahl der erschie- .nenen Gläubiger beigetreteu, angesehen.
Großeubuseck am 14. März 1825.
Großherzogl. Hessisches Landgericht der Freyherrn v. Buseck das.
G. Hein^erling. vt, Abt.
IV.
Im Jahr 1815. wurde' über das Vermögen des Johannes Schäfer zu Wieseck der Concursprozeß erkannt, bis jezt jedoch nicht eingeleitet.
■ Man hat nun Liquidations-Termin auf Freitag den ZtenJunius l. I. des Morgens um 9 Uhr bestimmt, und fordert alle diejenigen, welche ans irgend einem Grund Forderungen an die Masse zu. haben vermeinen , auf, diese so gewiß in dem bemerkten Termine dahier anzuzeigen und richtig zu stellen , als sie sonst ohne weiteres Präclusiv -Decret von der Masse ausgeschlossen sind.
Decr. Giessen den 2. April 1825.
Großherzogl. Hess. Landgericht das.
P l o ch,
V.,
Zur Richtigstellung des über das Vermögen des Herrn Hauptmanns von Düring zu Friedelhausen auf Verordnung. des Großherzoglichen Hofgerichts ausgestellten Status, hat man die etwaige unbekannten Gläubiger zu wissen rröthig, welche daher zur Angabe ihrer Forderung auf Montag den 50ten künftigen Monars Mai, Vormittags um 11. Uhr in daS Hofgerichtsgebaüde. hiermit, vorgeladen werden.
Diejenigen, welche nicht erscheinen, haben sich den. Rechtsuachtheil, welcher daraus entstehet., daß sie in das Schutt c dm»


