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den. Zur Vereinfachung des Geschäfts^ gangs ist von Großher-zoglicher Negierung den Herrn Landräthen die gerichtliche Aufforderung der Gläubiger von Auswandernden übertragen worden. '
Alle diejenige welche auswandern wollen, haben daher die Verbindlichkeit, sich über geleistete Militairpflicht und Gewißheit der Aufnahme in dem fremden Lande bei den Herrn Landräthen auszu- weisen , welches hohen Auftrags zufolge hierdurch öffentlich bekannt gemacht wird. Giessen den 25. May 1825.
Vürgermeisterey dahier. M. Schneid e r.
6) Die Hauptliste über die im Jahr 1805 gebornen Militärdtenstpflichtigen er- sieriClasse im Landraths-Bezirk Giessen, ist nach Vorschrift des Art. 30 des Rekru- tirungs - Gesetzes an dayiesigem Rath- Haus angeheftet. Man bringt dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß und bemerkt, daß diejenigen, welche Einwen, düngen zu machen haben, solche von heute an binnen 14 Tagen auf dahiesi- gem Vürgermeisterey-Bürean Vorbringen müssen.
Giessen den 3. Iuny 1825.
Die Vürgermeisterey Kahler.
7) Montags den 5tenIuny d. I. Vormittags 10 Uhr, soll auf der Bür- germeisterey die Lieferung des prol8ff
Getraidepreise vom 28. Mai bis bei den fl. ä 60 fr. und das K. zr
zur Laternen-Anstalt erforderlichen Brenn- -öhls an den Weuigstfordernden, unter denen bei der Versteigerung bekannt ge- macht werdenden Bedingungen, verstei- gert werden.
Giessen den 1. Iuny 1825.
Vürgermeisterey dahier.
8) Es wird hierdurch zur allgemein nen Kenntniß gebracht, daß vom Iten Iuny an, die Anweisungen für Sand, Steine, Lehm, Moos, Raßen, Holz- erde, fo wie auch für Kühe, Rinder und Schweine unter die Heerde zu treiben , bei Herrn Stadt - Einnehmer Dietz jeden Morgen eingelößt, und nicht mehr wie zeither auf der Vürgermeisterey abgegeben werden.
Giessen den 31tenMai 1825.
Vürgermeisterey dahier.
9) Kommenden Montag den 13ten dieses Vormittags 9 Uhr und Nachmittags 2 Uhr, werden in dem, der Wittwe Borberg ehemals gehörigen Hause, auf dem Selzerswcge allerlei Hausgeräthe, in Tisch, Stühl, Commode, Bettwerk und Bettladen, mehreres zur Seifenste- derei gehöriges Werckzeug, gegossene Lichterformen u. dergl. gegen gleich baare Zahlüng öffentlich verkauft werden, welches man hierdurch zur Nachricht bringt.
Giessen den 2. Iuny 1825.
4. Juni in Frankfurter Wahrung 32 Loch ländischen Gewichts.
Städte.
Gemä s.
Wcrizen
wiegt
Korn
wiegte
Gerste swiegt
i Hafer
wiegt
fl. jkr.
fl. kr.
fl. kr.
fl. kr.
%.
Darmstadt
das Malter.
190
—■ II > ——
170
2 13 150
1 51
120
Giessen -
das Malter.
5 -
200
5 -
—
2 25 160
2 —
120
auch
5 15
200
3 15
200
2 30 —
2 10
Marburg
das Mött.
5 -
150
3
135
2 — 120
1 12
90
Wezlar |
das Achtel.
6 10
206
4 —
190
2j 20 158
2 -
125


