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xung Vom Loosen und Dienen, frey ge< sprechen werden und also ihre Einlage statutenmäßig zurück verlangen, wollen sich jedesmal aufihren Beitritsschein von dem Herrn Regicrungs -Commissair diese Befreiung attestiren lassen, daohnediese kein Geld zurückbezahlt werden kann.

Die Statuten pro 1826. nach denen die Ober." und Rheinhessen gleich den Starkenburger nur fl. 75. Beitrittsgelder zu bezahlen haben, sind an sämtliche Herrn Bürgermeister gesandt worden, wo solche Jeder lesen kann.

Darmstadt den 25-. Juny 1825.

Name ns der MU i ta i r- V e r tre tun g s- Anstalt

der Kommerzien - Rath Ernst Emil Hoffman.tu

4) Bekanntma ch u n g.

Vaterländische Feuer - Ver fu cherung s - Gesellschaft in Elberfeld.

Der Sinn, sich durch Versicherungen für eine verhältnismäßig ganz unbedeutende Ausgabe, große Beruhigung zu verschaffen, scheint immer allgemeiner zu werden und der rasche und günstige Fortgang., welchen die Geschäfte der unter Sanerion Sr. Majestät deS Konigs von Preussen. entstan- denen:

Vaterländischen Feuer-Versicherungs«- Gesellschaft in Elberfeld"

genommen, setzen sie in den Stand, jeden möglichen Vortheis einzuräümen und in Him sicht billiger Prämien keiner einzigen soliden Asseeuranz - Anstalt nachzustehen..

Der ursprüngliche Fond von einer Mill Lorr Reichsthaler Preussisch Courant , der nach Bedürfen noch vergrößert werden kann und die geschickte Leitung einer thätigen, aus- mehreren der achtbarsten Elberfelder Hand« lungs - Chefs gebildeten Direetion, bieten die größte Sicherheit dar, so wie der ge« genwärtige Stand der Aetien von 150 Z für den. blühenden Zustand des Instituts spricht».

Versicherungen werden angenommen auf Mobilien, Maaren, Fabricken, Getriebe, Früchte, Landwirchschaften, Kleider, Mär sche re., ferner auf Häuser und Gebäude je« der Art,, wo nicht a u s- sch t i e ß e n d, wie inr Großherzogthum Hessen die Versicherung Des Immobiliars, in eignen Brand - Kassen für Gebäude verordnet ist, und der Ersatz er- folgt baar und ohne Abzug, nach Aufstellung eines- Verlusts-

Dem Unterzeichneten ist die Agentur für die Provinz, Hessen, der angrenzenden Kur« hessischen,'Nassauischen und der darin enela- virten Preussischen Lande übertragen und der« selbe ist voir der Direetion. bevollmächtigt, Anträge zmfzunchmeu und Versicherungen Na­mens der Kompagnie abzuschließenohne Da­für den Versicherten Provision zu berechnen.

Anfragen und Aufträge von auswärts müssen in frankirten Briefen erscheinen, die Bewohner des hiesigen Platzes aber können jeden Donnerstag an meinem Komptoir jedr gewünschte Auskunft, erhalten,- oder auch ihre Anträge schriftlich einreicher! lassen.

Giessen am l.Iuly 1825..

Iot> Balth. Noll, bevollmächtigter Agent, der Kompagnie.

5) Die in der Großhcrzogl. Zeitung mehrmalen angeküudigte zwei Religions- Bücher

1) Löb Ben Seb Catechismus,

2) dessen Lesebuchs

welche nach Verordnung ftr. den famint lscheit Schulen israelitischer Gemeinden des Großherzogthums eingeführt werden sollen, sind stets fn Menge gebimden vorräthig, so wie auch r Brasilien, eine treue Schilderung dieses Reichs,, von Ritter von Schäffer, geheftet zn haben bei

Miversitätsbuchbinder Balser.

6) Häufige Anftagen haben mich be­stimmt, ein Lager von modernen und schor