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Bekanntmachungen»

1) In Gemäßheit Beschlusses Gross Herzog!. Kriegs Ministeril soll den 7ten kommenden Monats September, des Vormittags um 9 Uhr, zu Butzbach im Gasthaus zur Post, der Abbruch der in Diesem Termin bezeichnet werdenden Ger Baulichkeiten der Butzbacher Caserne, entweder im Ganzen, oder theilweise, nach den verschiedenen Handwerken, an den Wenigstnehmenden öffentlich verfiel« Zert werden.

Man bringt dieses hierdurch, mit dem Anfügen, zur Kenntniß der Steig« lustigen, daß die Versteigerungsbedinr gungen im Termin eröfnet werden, und daß, wenn annehmbare Gebote gescher Hen, sogleich Ratification ertheilr wer« den soll.

Darmstadt den 14. August 1824.

Vermöge Auftrags Gr. Kriegs« Ministeriums

In fidem Schneider.

2) Die Lieferung des Brenuöhls für dahiefiges Militair t Commaudo und Stockhaus vom 1. Oktober 1824. bis dar hin 1825. soll

Dienstag den Ziten dieses Monats Vormittags 11 Uhr

in des Unterzeichneten Wohnung au den Wenigstnehmenden öffentlich versteigert iverden. Giessen am 24. Aüg. 1824.

M erck, peinl. Ger. Secretair.

5) F o nrrag er Lieferung. Montags den 30ten dieses des Morgens 10 Uhr, wird in meiner Wohnung dar hier, die Lieferung der für die tu der Provinz Oberhessen -stationirteu Gensdarr werter Pferde im 4tenQuartal dieses und Itcn Quartal künftigen Jahrs erforderliche Fourrage, an den Wenigstnehmcnden oft fentlich versteigert.

Giessen den 27. August 1824.

Gimbel.

4) Gras r Versteigern»g im Rentamt Giessen. Von nachber nannten Wiesen sott das diesjährige Grummet, als

1) Freitag den Zten Sept. des Morgens um 8 Uhr von derAuwiefe, Amts« keller r Mogifche r Kammerrä'thifche- und Vogtische r Wiese bei Wieseck,

2) Montag den Gtcn ejuscl. des Morr gens um 8 Uhr von der Wirthischen Wiese in den Ochsenwiesen bei Röd- chen, sodann von der Waid r Oberr amrmanns r NcurodsrWiese bei Gieft fen und

3) Dienstag ben 7tenejusd. des Morr gens um 8 Uhr von der Sorauwiese bei Daubringen,

öffentlich an den Meistbietenden verfiel« gert werden.

Giessen den 27. August 1824.

Der Nentamtmann App.

5) Unterzeichneter als Zehnten - Eir genthümer in denen Neustadter und Selr terspförter Feldern, bringt für sich und in Auftrag d/rer Mitbetheiligten zur Kenntnis derer Zeheutpsschtigen, daß

1) Erbsen und Wicken ausgezehndet werden;

2) Kartoffeln, Oberr und Unter«Col« rabi, Dickwurz, Kraut und gelbe Rüben nicht gezehrtder werden, wenn von jedem Morgen 24fr. emrich, tet wird, so wie

3) von A Morgen Futter 15 fr., und für jedes Gebuud Flachs 12 fr.

Wer sich zu dieser Ge.'d.Vergütung verr stehet, wird ersucht, solche zeit.g Unter« zeichnetem Vormittags zu berichtigen, damit die wegen des ausgezehndet wer« dendeu erforderliche Verfügung getroffen werden könne.

Hoftath von Schmalkalder.

6) Das der Georg Ludwig Hpß Wittwe zugehörige, in der Katharinen« gaffe