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Gesch. ständig Korn und 5Gefch. ständig Hafer, sodann IMeste Gesch. partim zur Kellerei, Termin auf Montag den 26ten April l. I. Nachmittags 2. Uhr auf dem Nath- hause anberaumt worden; so wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die nähern Bedingungen Im Termin selbst eröffnet werden sollen.

Giessen den Ilten März 1824.

Der StadtgerichtsAssessor F. Winhei m.

3) Montag den 3ten Mai l. I. Mach mittags 2 Uhr sollen in der Wohnung des Wirths Friedrich Lony

262,1 Klftr. .(77 R. USch-) Acker am Wetzlarer Weg, an Hrn. Post­meister Kempf, giebt 24 kr. zur Renthei, zehnlbar,

124,9 Klftr. (42R. 3Sch.) Garten auf dem Gartfeld, an Johannes Zinsers Erben, giebt 25 Alb. 3 Pf. Zins und 3 Alb- 4Pfenn. für ein Huhn vom Hofgeländ zur Renthei, dem ^Schuhmacher Dietrich Balthafar Lampus zustehend, meistbietend verstei­gert werden.

Giessen den 18tcn März 1824.

Der Stadtgerichts - Assessor F. Winhei m.

4) Da die am Lten und lote» vo­rigen Monats dahier und zu Gleiberg abgehalrenen Frucht - Versteigerungen, wegen der geringen Gebote nicht geneh­migt worden sind; sollen

Donnerstags den dten Mar zu Wetz­lar und Freytags den 7ten ejusd. zu Gleiberg

anderweite Versteigerungen gehalten wer­den, welche Vormittags 10 Uhr ihren An­fang nehmen.

Wetzlar den lOtettApril.1824.

5) Obgleich alle diejenigen, welche noch rückständige Gelder aus den Jahren 1821. 1822. -und 1825. zur Stadtkasse verschulden, schon mehrmals an die Zahlung erinnert worden, und also jezt mit Strenge gegen sie vorgeschritten werden könnte; so will man dennoch nochmals diesen Weg der allgemeinen Aufforderung zur Zahlnng mit dem An- ,füg eil einschlagen, daß gegen diejenigen, -welche bis zum lOken tünftigen Monats auch diese Aufforderung unberücksichtigt gelassen haben, ohne Weiteres das ge­setzliche Zwangs-Verfahren ringeleitet werden muß.

Giessen den 22ten April 1822.

Der Gemeinde - Einnehmer.

6) Alle Gewerbtrewende Personen, welche nach Art. 7. des Gesetzes und §.7. der Verordnung verbranchsteuerpflichtige Vorräthe besitzen, werden so wie dieje­nige welche Eommissions - und Consigr uations - Güther haben , audurch aufge- fordert, die nunmehr angekommenen Der klarationöscheine künftigen Montag auf dem Bureau des Unterzeichneten in Em­pfang zu nehmen.

Zugleich werden die Kleinverkäufer des Weins erinnert, bald schriftlich und verbindlich anzuzeigen, zu welcher Klasse der Zapfgebühr, oder für welchen Zapft preiö sie sich erklären.

Giessen den 23ten April 1824.

Dietz, Grenz - Einnehmer.

7) Das Bureau der Grenz- und Orts - Einnehmerey ist nunmehr in der Behausung des Herrn Lectors Borre am Selzersweg , welches man audurch zur Kenntniß bringt. '

Giessen am löten April 1824.

Dietz, Grenz - Einnehmer.

Das Königl. Preuss. Rentamt.

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