) 82 (
Gesch. ständig Korn und 5Gefch. ständig Hafer, sodann IMeste Gesch. partim zur Kellerei, Termin auf Montag den 26ten April l. I. Nachmittags 2. Uhr auf dem Nath- hause anberaumt worden; so wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die nähern Bedingungen Im Termin selbst eröffnet werden sollen.
Giessen den Ilten März 1824.
Der StadtgerichtsAssessor F. Winhei m.
3) Montag den 3ten Mai l. I. Mach mittags 2 Uhr sollen in der Wohnung des Wirths Friedrich Lony
262,1 Klftr. .(77 R. USch-) Acker am Wetzlarer Weg, an Hrn. Postmeister Kempf, giebt 24 kr. zur Renthei, zehnlbar,
124,9 Klftr. (42R. 3Sch.) Garten auf dem Gartfeld, an Johannes Zinsers Erben, giebt 25 Alb. 3 Pf. Zins und 3 Alb- 4Pfenn. für ein Huhn vom Hofgeländ zur Renthei, dem ^Schuhmacher Dietrich Balthafar Lampus zustehend, meistbietend versteigert werden.
Giessen den 18tcn März 1824.
Der Stadtgerichts - Assessor F. Winhei m.
4) Da die am Lten und lote» vorigen Monats dahier und zu Gleiberg abgehalrenen Frucht - Versteigerungen, wegen der geringen Gebote nicht genehmigt worden sind; sollen
Donnerstags den dten Mar zu Wetzlar und Freytags den 7ten ejusd. zu Gleiberg
anderweite Versteigerungen gehalten werden, welche Vormittags 10 Uhr ihren Anfang nehmen.
Wetzlar den lOtettApril.1824.
5) Obgleich alle diejenigen, welche noch rückständige Gelder aus den Jahren 1821. 1822. -und 1825. zur Stadtkasse verschulden, schon mehrmals an die Zahlung erinnert worden, und also jezt mit Strenge gegen sie vorgeschritten werden könnte; so will man dennoch nochmals diesen Weg der allgemeinen Aufforderung zur Zahlnng mit dem An- ,füg eil einschlagen, daß gegen diejenigen, -welche bis zum lOken tünftigen Monats auch diese Aufforderung unberücksichtigt gelassen haben, ohne Weiteres das gesetzliche Zwangs-Verfahren ringeleitet werden muß.
Giessen den 22ten April 1822.
Der Gemeinde - Einnehmer.
6) Alle Gewerbtrewende Personen, welche nach Art. 7. des Gesetzes und §.7. der Verordnung verbranchsteuerpflichtige Vorräthe besitzen, werden so wie diejenige welche Eommissions - und Consigr uations - Güther haben , audurch aufge- fordert, die nunmehr angekommenen Der klarationöscheine künftigen Montag auf dem Bureau des Unterzeichneten in Empfang zu nehmen.
Zugleich werden die Kleinverkäufer des Weins erinnert, bald schriftlich und verbindlich anzuzeigen, zu welcher Klasse der Zapfgebühr, oder für welchen Zapft preiö sie sich erklären.
Giessen den 23ten April 1824.
Dietz, Grenz - Einnehmer.
7) Das Bureau der Grenz- und Orts - Einnehmerey ist nunmehr in der Behausung des Herrn Lectors Borre am Selzersweg , welches man audurch zur Kenntniß bringt. '
Giessen am löten April 1824.
Dietz, Grenz - Einnehmer.
Das Königl. Preuss. Rentamt.
L)


