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Ediktalladungen.
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Alle diejenigen , welche an die Der.' lassenschaft des dahier verstorbenen Burr gers und Wirths Johann Georg Ohler aus irgend einem Grunde Ansprüche und Forderungen zu haben glauben, werden hierdurch aufgefordert, solche im Termin Mittwoch den 26ten Mai bei unterzeichneter Gerichtsstelke so gewiß anzuzeigen und gehörig zu begründen, als sie sich sonst zu gewärtigen haben, daß jte tion der Masse ausgeschlossen, und solche an die Testamentserben verabfolgt Werden wird.
Giessen den 23ten März 1824.
Großherzogl. Hess. Stadtgericht Müller.
n.
Nachdem der Nathschöff und Wald- rnspector, Zimmermeister Ludwig Mel- -chior Herbert dahier unterm 14ten Fe.' Druar.verstorben, so werden zum Zweck der Richtigstellung des nur unter der Rechtswohlthat des Inventars angetre- tenen Nachlasses desselben, alle bckaun- ten und unbekannten Gläubiger hier.' durch resp. bedeutet und geladen
Montag den 17teil May Vormit.' tags 9 Uhr
bei unterzeichneter Gerichtsstelle entweder in Selbstperson, oder durch gehörig Bevollmächtigte so gewiß zu erscheinen und ihre Forderungen anzuzeiaen, auch genügiich zu begründen, als nach Verlauf dieses Termins, ohne aufsie weitere Rücksicht zu nehmen und ohne ein weiteres Präclunv ' Erkenntniß zu erlassen, Ferner was Rechtens verfügt werden wird.
Giessen den 12tenMärz 1824. / Großherzogl. Hess. Stadtgericht.
Müller.
III.
Die zum Nachlasse des zu Königsberg verstorbenen Landgerichts-DienerS
Schupp gehörige Verbriefung über von dem Sergeant Abel zur Generalkasse ^anuar 1797. vorgeliehenen 300 fl. , worauf noch 150 st. ausftehen, ist bei der Aufnahme des Nachlasses vermißt worden und wahrscheinlich verr loien gegangen ; man fordert nunmehr die-enlgen welche die vorbesagte Ver- brlefung ui Händen haben oder daraus Ansprüche machen zu können vermeinen, hieimit auf, binnen 3^ Monaten, von deute.au, bei unterzeichneter Gerichtsstelle ihre Ansprüche anzuzeigen und geltend zu machen, widrigenfalls die bezeichnete Verbriefung für mortisicirt erklärt werden wird.
Gießen den 2üten Febr. 1824.
Großherzogl. Hess. Stadtgericht. M ü l l e p.
IV.
Elifabetha Lepper, Tochter desver- Hrbencn Conrad Lepper zu Mainzlar, ist Willens nach Frankfurt überzuziehen. Wer ans irgend einem Grund Ansprüche an dieselbe zu machen denkt, hat diese innerhalb d r e y Monaten dahier anzu» zeigen und geltend zu machen , gegen- falls er sich selbst beizumessen hat, wann ihm nach dieser Zeit Rechtsyulfe dahier nicht weiter geleitet werden kann.
Giessen den Sten April 1824.
Großherzogl. Hess. Landgericht. Ploch.
Bekanntmachungen.
1) Bei der den Unterzeichneten aufgetragenen Revision der bei Großherioa- lichem Hofgericht dahier hinterlegten älteren Lestamente, haben sich die folgenden noch uneröffnet gefunden, nämlich:
1) von Conrad Weilbring und Maria Dorothea Weilbring , hinterlegt den 17ten December 1716.,
2) von Sophie Eleonore von König k, 3) von Hans Georg Schmahlen
Wit-


